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CHEMIE/219: EU will besonders gefährliche Biozide verbieten (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 16.06.2009

EU will besonders gefährliche Biozide verbieten


Die EU Kommission hat einen Entwurf zur Novellierung der 10 Jahre alten Biozid-Richtlinie [1] veröffentlicht, die die Zulassung und Vermarktung von rund 50.000 Produkten wie Mottenspray, Desinfektionsmittel oder Holzschutzmittel in der EU regelt. Das in Hamburg ansässige Pestizid-Aktionsnetzwerk (PAN) fordert Nachbesserungen, wie die Aufnahme von Ausschlusskriterien für besonders gefährliche Umwelteigenschaften.

Mit dem am 12. Juni veröffentlichten Kommissionsentwurf soll die Anwendung von Bioziden, die krebserregend, fortpflanzungs- oder erbgutschädigend sind oder das Hormonsystem beeinflussen können, zukünftig verbieten können. Der Entwurf sieht außerdem vor, Gebrauchsgüter zu kennzeichnen, die mit Bioziden ausgerüstet sind, z. B. Textilien mit antibakteriellen Zusätzen oder Teppiche, die gegen Mottenfraß ausgerüstet sind. Ziel der Kennzeichnung sei, die KonsumentInnen vor Stoffen zu schützen, die in der EU verboten sind, im Ausland aber noch eingesetzt werden, wie das gefährliche Pentachlorphenol (PCP). Behandelte Ledersofas oder Antischweißsocken, die zugelassene Biozide enthalten, sollen zukünftig gekennzeichnet und gegebenenfalls mit Gefahrenhinweisen versehen werden.

Teilweise gelangen Biozide auch direkt in die Umwelt. Zum Beispiel bei der Verwendung von Antibewuchsfarben an Schiffsrümpfen oder der Fassadenschutz gegen Pilze und Algen an Gebäuden. Studien belegen, dass bei Regen erhebliche Mengen von den umweltgefährlichen Stoffen aus den Fassaden heraus gewaschen werden, kritisiert PAN. Deshalb müssten umweltgefährdende Biozide ebenfalls verboten werden. [jg]

PAN-Germany, Susanne Smolka, Hamburg, Tel. 040-399 19 10-24, susanne.smolka@pan-germany.org

"Kernpunkte zur Fortentwicklung der EG-Biozidrichtlinie aus Sicht der Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzverbände", März 2008: PAN-Positionspapier [2]

EU-Kommission zur Neuregelung der Biozidgesetzgebung: Themenseite [3]

[1] http://ec.europa.eu/environment/biocides/pdf/com_2009_267_en.pdf
[2] http://www.pan-germany.org/download/NGO_Kernpunkte_EG-Biozidrichtlinie.pdf
[3] http://ec.europa.eu/environment/biocides/revision.htm


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Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 22/09, 18.06.2009
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 16.06.2009
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2009