Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → INDUSTRIE

CHEMIE/309: EU-Biozid-Verordnung ist beschlossen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 23. November 2011 / Chemie & Nanotechnologie

Biozid-Verordnung ist beschlossen


Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament haben sich nach langen Verhandlungen über eine neue Biozid-Verordnung verständigt. Nach sogenannten Trilogverhandlungen zwischen den drei EU-Institutionen wurden die letzten Änderungen vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV oder COREPER) festgeklopft.

Die Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten bezieht sich auf Insektizide, Desinfektionsmittel und Repellents (Stoffe, die zum Beispiel in Mückenspray enthalten sind, um Insekten zu vertreiben); sonstige medizinische Substanzen und in der Landwirtschaft verwendete Pestizide sind ausgenommen.

Die Verordnung enthält Regeln für:
- die Einrichtung einer europäischen Liste von aktiven Substanzen, die in Biozidprodukten verwendet werden dürfen;
- die Erteilung von Genehmigungen für Biozid-Produkte;
- die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen innerhalb der Europäischen Union, auch um den bürokratischen Aufwand für die Produzenten zu minimieren;
- die Marktverfügbarkeit und den Gebrauch von Biozidprodukten ein einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten;
- dsa Inverkehrbringen von behandelten Ggenständen (Waren, die mit Schädlingsbekämpfungsmitteln behandelt werden, dürfen nicht mit unerlaubten Chemikalien behandelt werden und müssen gemäß Verordnung gekennzeichnet sein; dies betrifft sowohl Produkte aus der EU selbst als auch in die EU importierte Waren).

Die Verordnung lässt - zusätzlich zu national genehmigten Produkten - ab 2013 auch eine Zulassung auf EU-Ebene zu. Voraussichtlich im Januar 2012 wird das EU-Parlament in zweiter Lesung über die jetzt im Vermittlungsausschuss vereinbarten Änderungen abstimmen. Die offizielle Ratsabstimmung ist für das erste Halbjahr 2012 geplant, so dass die Verordnung ab 1. September 2013, teilweise mit Übergangsvorschriften, in Kraft treten kann.

Einige vom Rat zunächst verworfene aus Umweltsicht positive Vorgaben der EU-Kommission beziehungsweise Änderungsvorschläge durch das Parlament wurden verteidigt. Beispielsweise bezieht sich die enthaltene Definition zu Nanomaterial nun nicht nur auf aktive, sondern auch nicht-aktive Substanden, außerdem müssen Nanomaterialien in Biozidprodukten separat bewertet werden und unterliegen einer strengeren Genehmigungsprozedur, einschließlich Kennzeichnungspflicht. [jg]


Pressemitteilung des Rates
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/envir/126282.pdf

Pestizid Aktions-Netzwerk (PAND Germany),
Susanne Smolka, Tel. +49 (0)40 / 3991910-24,
E-Mail: susanne.smolka[at]pan-germany.org,
www.pan-germany.org


*


Quelle:
EU-News, 23.11.2011
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2011