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CHEMIE/325: REACH-Revision - Studie zu Überschneidungen und Lücken (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 09. Mai 2012 / Chemie & Nanotechnologie

REACH-Revision: Studie zu Überschneidungen und Lücken



Im Zuge der Überprüfung der Umsetzung der EU-Chemikalienverordnung REACH hat die EU-Kommission zahlreiche Studien in Auftrag gegeben. Die aktuell veröffentlichte Studie bezieht sich auf "Überlappungen" zu anderen Gesetzesregeln und Regelungslücken.

Die AutorInnen der Studie haben bei 14 EU-Regelungen Überschneidungen oder sogar Widersprüchlichkeiten festgestellt. Das heißt zum Beispiel, dass bestimmte Stoffe sowohl in REACH als auch in der Spielzeugrichtlinie und der Verpackungsrichtlinie geregelt sind, aber nicht unbedingt auf die gleiche Art. Zur Verbesserung dieser Situation sollte eine Datenbank eingeführt werden, in der Unternehmen nach Substanzen suchen können und über diesen Weg gleichzeitig herausfinden, wo der Stoff geregelt ist und in welchem Fall welche EU-Regel greift. Weitere Überschneidungen ergeben sich zum Beispiel bei der Biozidproduktrochtlinie, der REgelung zu ozon-zerstörenden Substanzen oder der Kosmetik-Richtlinie.

Regelungslücken ergäben sich vor allem, wenn in den einen Gesetz Ausnahmeregeln für Stoffe oder Gemische gelten, in einem anderen aber nicht. Bei einigen Stoffen oder Gemischen verweist REACH beispielsweise darauf, dass dieser nicht geregelt werden müsse, weil es dafür bereits andere Gesetzesvorschriften gibt. Tatsächlich aber ist das Schutzniveau in dem anderen Gesetz nicht zwangsläufig genauso hoch wie bei REACH, was ein Sicherheitsrisiko darstellen kann. Unter anderem, weil in anderen Gesetzen nicht unbedingt auch deren Herstellung beziehungsweise die dafür geltenden Arbeitsschutzvorschriften oder die Entsorgung geregelt ist. Die einschlägigen sektorspezifischen Rechtsvorschriften müssten also insofern geändert werden, dass sie die Risikobewertung gemäß dem Lebenszyklusansatz der REACH-Verordnung durchführen.

Ein anderes Beispiel: die Tierversuchsrichtlinie definiert lebende nicht-menschliche Wirbeltiere genauer als die REACH-Verordnung. Zwar ist die gemeinsame Nutzung der Daten obligatorisch, um unnütze Tierversuche zu vermeiden, jedoch ist unklar, ob Larven und Föten unter der REACH-Verordnung unter denselben Bedingungen genutzt werden oder nicht.

Die Studie wurde von dem in Belgien ansässigen Unternehmen Milieu Ltd. durchgeführt. Die EU-Kommission will bis zum 1. Juni 2012 die Umsetzung der REACH-Verordnung überprüfen. Alle bis dahin in Auftrag gegebenen Studien sollen Anfang Juni in einem Gesamtpaket präsentiert werden. Die nächsten REACH-Registrierungsfristen für Chemikalien laufen 2013 und 2018 ab. [jg]

Studie (PDF, 428 Seiten, englisch)
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/files/reach/review2012/scope-final-report_en.pdf

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Quelle:
EU-News, 09.05.2012
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2012