Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → INDUSTRIE


CHEMIE/422: Schutz vor Giftstoffen wird ein bisschen ausgeweitet (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 12.10.2018 / Chemie & Nanotechnologie

Schutz vor Giftstoffen wird ein bisschen ausgeweitet


Sie erzeugen Krebs und beeinträchtigen die Fortpflanzung - und dennoch waren sie bisher in Kleidungsstücken oder Schuhen erlaubt: 33 Stoffe, die nun nur noch eingeschränkt genutzt werden dürfen. Die neuen Vorschriften hat die EU-Kommission am Mittwoch veröffentlicht. Sie werden in die REACH-Verordnung aufgenommen, die die europäische Chemikalienpolitik regelt. Es handelt sich um die Kategorie der als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) eingestuften Substanzen, beschränkt wird die Verwendung durch Konzentrationsgrenzwerte. Cadmium(-Verbindungen), Blei(-Verbindungen), Formaldehyd oder verschiedene Weichmacher verschwinden also nicht vollständig aus Teppichen, Pullovern, Kinderkleidung oder Mänteln. Umweltverbände kritisieren, dass insgesamt etwa 300 CMR-Stoffe verboten werden müssten (EU-News 30.04.2018 [1]).

In einer weiteren Entscheidung haben VertreterInnen von EU-Rat und -Parlament den Vorschlag der EU-Kommission bestätigt und die Liste der als krebserzeugend anerkannten chemischen Stoffe am Arbeitsplatz um acht weitere Stoffe erweitert. Darunter sind auch Dieselabgase. Formal muss diese Entscheidung aber noch vom Parlamentsplenum und dem Rat angenommen werden. Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, begrüßte die Einigung dennoch: "Ich hoffe, dass diese Einigung rasch bestätigt wird, damit wir tatsächlich etwas bewirken und über die nächsten 50 Jahre mehr als 100.000 Krebserkrankungen vorbeugen können." Nach Angaben der Kommission sollen davon die rund 20 Millionen Beschäftigten in der chemischen Industrie, der Metall- und der Automobilindustrie, Berufskraftfahrer, Bauarbeiter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hafensektor und in der Lagerei "besonders von den neuen Vorschriften profitieren". Krebs ist mit einem Anteil von 53 Prozent die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU und stellt daher das größte Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmer in der Europäischen Union dar. Auf der Liste der als krebserzeugend anerkannten chemischen Stoffe im Rahmen der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (2004/37/EG [2]) stehen bisher 22 Stoffe, im April 2018 hat die Kommission fünf weitere Kandidaten vorgeschlagen. [jg]


33 Stoffe in Kleidung/Textilien:
Pressemitteilung der Kommission und das Dokument mit Anhang in seiner jetzigen Fassung
https://ec.europa.eu/germany/news/20181010-chemikalien_de
http://ec.europa.eu/transparency/regcomitology/index.cfm?do=search.documentdetail&Dos_ID=15915&ds_id=55248&version=4&page=1&AttLang=de

8 krebserzeugende Stoffe/Arbeitsplatz:
Pressemitteilung der Kommission
https://ec.europa.eu/germany/news/20181011-gesundheitsschutz_de

[1] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2018-chemie-nanotechnologie/weniger-giftige-chemikalien-in-kleidung-und-schuhen/
[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=URISERV:c11137&from=DE

*

Quelle:
EU-News, 12.10.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang