Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → INDUSTRIE

MELDUNG/013: Bayer-Hauptversammlung - Kritik an Produktionsanlage für Nanotubes (BUND NRW)


Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. / Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) /
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW - Presse Information vom 28. April 2010

Nanotubes: Kritik in BAYER-Hauptversammlung

Gefahrenpotential weitgehend unbekannt / Umweltverbände fordern öffentliches Genehmigungsverfahren / weltgrößte Produktionsanlage in Leverkusen als "Technikum" eingestuft / 4000 Aktionäre zur HV am Freitag erwartet


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) NRW, die Coordination gegen BAYER-Gefahren und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisieren die Inbetriebnahme einer Produktionsanlage für sogenannte Carbon Nanotubes in Leverkusen. Die weltweit größte Anlage ihrer Art, die Ende Januar die Produktion aufgenommen hat, war von der Bezirksregierung Köln als "Versuchsbetrieb" eingestuft worden und deshalb von einem Genehmigungsverfahren nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes befreit. Der Bau der Fabrik beruht lediglich auf einer Genehmigung des Leverkusener Bauamts.

Claudia Baitinger vom BUND NRW: "Bei allem Respekt: ein Bauamt ist nicht in der Lage, die Risiken von neuartigen Stoffen zu prüfen. Wir fordern ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine toxikologische Bewertung der in Leverkusen produzierten Nanotubes!". Baitinger wird zum Thema in der BAYER-Hauptversammlung am 30. April in den Kölner Messehallen sprechen. Rund 4.000 Aktionäre nehmen an der Veranstaltung teil.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: "Die Produktion von potentiell gefährlichen Stoffen darf nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit genehmigt werden. Eine Anlage mit einer Produktionsmenge von 200 Tonnen eines Nano-Materials überschreitet zudem deutlich den im Bundesimmissionsschutzgesetz genannten Technikums-Maßstab." Die in Leverkusen hergestellten Nanotubes werden unter dem Handelsnamen Baytubes bereits vermarktet, "nicht gerade ein Beleg für einen Versuchsbetrieb", so Mimkes weiter.

Professor Dr. Martin Führ, der an der Hochschule Darmstadt u.a. Umweltrecht lehrt, kommt zu folgender Beurteilung: "Nach den vorliegenden Informationen ist die erteilte Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz rechtswidrig. Jeder Anwohner kann dagegen Widerspruch einlegen und damit Bau und Betrieb der Anlage zum Stillstand bringen. Bayer hat sich hier in eine sehr prekäre Situation hinein manövriert. Hier hilft nur, umgehend die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes einzuhalten."

Die von Bayer MaterialScience produzierten Carbon Nanotubes (CNTs), winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, sollen in Lacken, beim Bau von Rotorblättern und in Sportartikeln wie Skiern oder Hockey-Schlägern eingesetzt werden. Das Gefährdungspotential der neuen Stoffe ist weitgehend unbekannt. Tierversuche zeigen jedoch, dass bestimmte CNTs die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können.[1] DNA-Schäden der Aorta sind ebenso möglich wie eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion[2]. Nanotubes können vom Körper sowohl über die Atemwege als auch über die Haut aufgenommen werden.

Aus Sicht der Umweltverbände ist offensichtlich, dass eine Anlage dieser Größenordnung keine "Versuchsanlage" darstellt. Vor einer Genehmigung müsse der Betreiber darlegen, dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, insbesondere welche Emissionen und Immissionen in welcher Höhe zu erwarten sind, welche Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit damit verbunden sind, wie hoch die Belastung innerhalb der Anlage ist und welche Mengen dieses speziellen Feinstaubs bei einem Störfall austreten können.


[1] Carbon nanotubes introduced into the abdominal cavity of mice show asbestos-like pathogenicity in a pilot study, Donaldson et al, 20. Mai 2008, "Nature Nanotechnology" (online) www.nature.com/nnano/journal/v3/n7/abs/nnano.2008.111.html#a2

[2] A review of carbon nanotube toxicity and assessment of potential occupational and environmental health risks, Crit Rev Toxicol. 2006 Mar;36(3):189-217, http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16686422


*


Quelle:
Presseinformation, 28. April 2010
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2010