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MELDUNG/094: Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs stärkt Umweltverbände (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Montag, 20. Dezember 2010 / Politik & Recht

EuGH stärkt Umweltverbände


Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Dezember in ihrem Schlussantrag das Klagerecht von Umweltverbänden bei industriellen Großvorhaben gestärkt.

Wenn der EuGH dem Antrag folgt, dürfen Umweltverbände künftig auch ohne direkte individuelle Betroffenheit Dritter klagen. Das Urteil wird im ersten Quartal des kommenden Jahres erwartet. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem BUND und der Bezirksverwaltung Arnsberg über die Genehmigung eines Kohlekraftwerks in Lünen, Nordrhein-Westfalen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte den EuGH für ein Vorabentscheidungsverfahren angerufen. Nach deutschem Recht können Umweltverbände bisher nur dann gegen immissionsrechtliche Verwaltungsentscheidungen klagen, wenn sie direkt betroffene Dritte vertreten. Eine umweltrechtliche Kontrolle von Industriegroßvorhaben durch die Umweltverbände ist damit bisher nicht möglich.

Die Generalanwältin bezieht sich in ihrem Schlussantrag auf die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten umweltrelevanten Planungen sowie zum Zugang zu Gerichten (2003/35/EG). Diese Richtlinie sei in Deutschland nicht vollständig umgesetzt worden und daher direkt wirksam im Falle des BUND. Demnach haben nach Auffassung der Generalanwältin nicht-staatliche Organisationen eine automatische Klagebefugnis, die sich auf Artikel 10a der Richtlinie stützt.

Der BUND-Landesverband Nordrhein-Westfalen begrüßte die Entscheidung der Generalanwältin. Sollte der EuGH der Auffassung folgen, wäre dies "ein herausragender Fortschritt für mehr Umweltschutz und Bürgerbeteiligung". Die Entscheidung des EuGH hätte vermutlich auch Auswirkungen auf die geplanten Kohlekraftwerke in Datteln und Krefeld. [am]


Schlussantrag der Generalanwältin
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&radtypeord=on&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=C-115%2F09&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100

Reaktion BUND NRW
http://www.bund-nrw.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/europaeischer-gerichtshof-fuer-mehr-klagerechte-von-umweltverbaenden/?tx_ttnews[backPid]=3371&cHash=5d8d5c00c6

Hintergrund: Richtlinie (2003/35/EG)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:156:0017:0024:DE:PDF


Anmerkung der Schattenblick-Redaktion:
Reaktion BUND NRW s.a. im Schattenblick unter Infopool → Umwelt → Industrie
MELDUNG/081: Kraftwerke Datteln und Lünen - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs naht (BUND NRW)


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Quelle:
EU-News, 20.12.2010
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Januar 2011