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MELDUNG/172: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigt Windpark Borkum Riffgrund 2 (BSH)


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Pressemitteilung vom 30. Dezember 2011

BSH genehmigt Windpark Borkum Riffgrund 2


Hamburg, 30.12.2011. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Offshore Windenergiepark Borkum Riffgrund 2 in der Nordsee genehmigt. Auf einer Fläche von 43 km² können 97 Windenergieanlagen errichtet werden, die in einer Wassertiefe von 25 bis 30 Meter stehen. Der neue Windpark entsteht in unmittelbarer Nachbarschaft des 2004 genehmigten Windparks Borkum Riffgrund 1 mit 77 Einzelanlagen.

Der Windenergiepark entsteht in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der östlichen Deutschen Bucht etwa 37 km nordwestlich von Borkum Er liegt innerhalb des im Raumordnungsplan festgelegten Vorranggebietes für Windenergie "Nördlich Borkum". Um das ausgewiesene Vorranggebiet effizient auszunutzen, geht die Genehmigung mit 97 Windenergieanlagen über die in der Regel einzuhaltende Anzahl von 80 Anlagen hinaus. Nach der Genehmigung ist der späteste Baubeginn für 2015 festgelegt.

Der Genehmigung liegen umfangreiche Bewertungen möglicher Umweltauswirkungen zugrunde. Sie beinhalten u.a. Auswirkungen auf die Vegetation, auf die Tierwelt sowohl im Wasser als auch in der Luft oder auf das Klima. Zum Schutz der marinen Säuger wurden insbesondere strenge Auflagen im Hinblick auf den Schalleintrag beim Rammen der Anlagenfundamente erlassen. "Dies zeigt", so Monika Breuch Moritz, Präsidentin des BSH, "dass das BSH nicht nur die Energiewende der Bundesregierung unterstützt, sondern sehr sorgfältig auf eine Ausgewogenheit zwischen dem Schutz der Meere und der Nutzung der Meere achtet".

Seit 2001 hat das BSH insgesamt 27 Windenenergieparks mit insgesamt 1930 Windenergieanlagen genehmigt. In der AWZ sind 27 Windenergieanlagen am Netz. Etwa 90 Anlagen werden zurzeit gebaut. Weitere 84 Windparkvorhaben in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee sind beantragt und befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren beim BSH.

Das BSH ist Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung, der Seeschifffahrt und maritime Wirtschaft unterstützt, Sicherheit und Umweltschutz stärkt, nachhaltige Meeresnutzung fördert, Kontinuität von Messungen gewährleistet und über den Zustand von Nord- und Ostsee kompetent Auskunft gibt.

Das BSH mit Dienstsitz in Hamburg und Rostock ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.


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Quelle:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Pressestelle
BSH Hamburg
Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Tel.: 040 /3190 0, Fax: 040 / 3190 5000
Internet: www.bsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2011