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MELDUNG/243: Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission in Sachen Moorburg (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg e. V. - 21. März 2014

BUND Hamburg strengt Eilverfahren gegen Vattenfall wegen Kühlwassernutzung an

EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland



Der BUND Hamburg hat heute einen Stopp der Kühlwassernutzung für das Kohlekraftwerk Moorburg vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragt. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte bereits im Januar 2013 in einem richtungsweisenden Urteil (Az.: 5 E 11/08) die Durchlaufkühlung mit Wasser aus der Süderelbe untersagt. Da Vattenfall gegen dieses Urteil Revision eingelegt hat, ist das Urteil jedoch formal nicht rechtskräftig und das Unternehmen nutzt nun Elbwasser in erheblichem Umfang, um das Kohlekraftwerk im Probebetrieb zu kühlen. Zudem konnte der BUND aufdecken, dass im zweiten Halbjahr 2012 zig Millionen Kubikmeter Elbwasser ohne funktionierende Fischscheuchanlage entnommen wurden und Vattenfall damit eine enorme Schädigung der Fischfauna billigend in Kauf genommen hat.

"Vattenfall macht einmal mehr deutlich, dass neben dem Klimaschutz nun auch der Gewässerschutz vor den Profitinteressen zurückstehen muss. Trotz eines klaren Urteils, das die Kühlwassernutzung aus der Elbe untersagt, betreibt das Unternehmen sein Kraftwerk mit Duldung der Stadt mit einer höchstwahrscheinlich auch in letzter Instanz rechtswidrigen Erlaubnis", macht Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, deutlich. Zwischenzeitlich hat das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren in Hamburg auch die Europäische Kommission auf den Plan gerufen. Nach einem dreijährigen formellen Prüfverfahren folgt die Kommission einer Beschwerde des BUND Hamburg aus dem Jahr 2010 und hat Anfang 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren (Az.: INF 2013/4286) gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der voraussichtlich europarechtwidrigen Erlaubnis der Kühlwasserentnahme am Kraftwerk Moorburg eingeleitet. Nach Einschätzung des BUND hat insbesondere der Revisionsantrag der Stadt Hamburg gegen das OVG-Urteil die EU-Kommission zu diesem Schritt veranlasst.

Der BUND hatte in seiner Beschwerde u. a. kritisiert, dass im Genehmigungsverfahren eine Alternativenprüfung entsprechend der FFH-Richtlinie (Artikel 6 Abs. 4) unzulässig umgegangen worden sei. Eine solche Alternativenprüfung muss vorgenommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt. Durch die Anerkennung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als so genannte Schadensbegrenzungsmaßnahme bilanzierten die Planer nur eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme. Tatsächlich wird aber die Fischfauna am Kraftwerk erheblich geschädigt, eine Alternative wie zum Beispiel ein Kühlturm hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Die Klärung dieser Frage ist auch von grundsätzlicher Bedeutung für zukünftige Genehmigungsverfahren in ganz Deutschland.

"Die Einleitung des offiziellen Vertragsverletzungsverfahrens trotz eines dreijährigen Prüfverfahrens zeigt, dass es erhebliche Bedenken der Europäischen Kommission gegen die Genehmigungspraxis in Hamburg gibt", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

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Quelle:
Presseinformation Nr. 11/14, 21.03.2014
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2014