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MELDUNG/281: Keine gefährliche Aluminiumbelastung des Meeres durch Offshore-Windparks (BSH)


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Hamburg, 26. März 2015

BSH: Keine gefährliche Aluminiumbelastung des Meeres durch Offshore-Windparks


Hamburg, 26.03.2015 Mit Blick auf die derzeitige Berichterstattung weist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) darauf hin: Der Stand der Technik im Korrosionsschutz von Offshore-Windenergieanlagen ist derzeit eine Kombination aus Schutzbeschichtung und Opferanoden (Stücke aus unedlem Metall, oftmals Aluminium, die gezielt gegen sogenannte Kontaktkorrosion eingesetzt werden). Diese Technik reduziert den Aluminium-Verbrauch gegenüber der ausschließlichen Verwendung von Opferanoden um 98 Prozent. Das BSH arbeitet darauf hin, dass Genehmigungsinhaber und Betreiber durch den Einsatz von sogenannten Fremdstromanoden den Eintrag von Stoffen in die Meeresumwelt weiter minimieren. Das BSH hält die Wirtschaft an, im Planungs- und Designprozess von Techniken, die im Meer genutzt werden, kontinuierlich jede Art von stofflichen Einträgen in die Meeresumwelt zu vermeiden.

Bereits im August 2013 veröffentlichte das BSH Mindestanforderungen an den Korrosionsschutz an Offshore-Anlagen. Nach diesen Vorgaben soll die Ausführung des Korrosionsschutzes möglichst emissionsarm sein. Rechtzeitig vor Baubeginn sind entsprechende Unterlagen beim BSH einzureichen. Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) plausibilisiert die vorgesehenen Maßnahmen. Die BAW erarbeitet zurzeit im Auftrag des BSH ein erweitertes technisches Regelwerk zum Korrosionsschutz, um zukünftig noch umweltfreundlichere Methoden zu etablieren.

Es gab und gibt für das BSH keinerlei Anlass, vor Aluminium im Meerwasser zu warnen. Auch nach derzeitigem Kenntnisstand geht das BSH davon aus, dass durch den Aluminiumeintrag der aktuellen Korrosionsschutztechnik nicht mit toxischen Wirkungen auf die Meeresumwelt zu rechnen ist. Bei den in der Meeresumwelt üblichen pH-Werten wird schnell Aluminiumhydroxid gebildet und fällt aus. Es wird in Form kleiner Partikel vom Wasser abgeschieden.

In der Meeresumwelt ist Aluminium nicht als Schadstoff bekannt. Es gibt zurzeit auch keinerlei Erkenntnisse, dass Aluminium in den vorherrschenden Konzentrationen in der Meeresumwelt schädliche Wirkungen zeigt. Die Daten aus der aktuellen marinen chemischen Umweltüberwachung des BSH - auch in der Nähe von existierenden Windparks - weisen nach, dass sich der Aluminiumgehalt im Oberflächensediment nicht verändert hat. Das BSH läßt dieser Fragestellung verstärkte Aufmerksamkeit zukommen. Im Rahmen des regelmäßig durchgeführten Monitorings von Nord- und Ostsee untersucht es bereits die Sedimente systematisch auf Aluminiumkonzentrationen. Methoden zur Überwachung des Meerwassers sind in der Entwicklung.

Die in den Medien aufgegriffenen Zahlen sind Überlegungen der BAW, die ein sogenanntes worst-case-Szenario modellieren. Bei diesem Szenario werden nach 25 Jahren theoretisch "auf einen Schlag" 100 Tripods aus dem Wasser genommen, die im Innenraum mit Opferanoden ausgestattet sind. Es berücksichtigt nicht, dass viele Windenergie-Anlagen auf Monopiles stehen. Diese werden bereits heute teilweise mit Fremdstromanoden und Schutzbeschichtung ausgestattet. Zudem wird die zuvor beschriebene chemische Umwandlung und Ausfällung nicht berücksichtigt. Damit werden die gelöst vorliegenden Aluminiumkonzentrationen, die tatsächlich in der Wassersäule zu erwarten sind, deutlich niedriger sein als in der angenommenen worst-case-Abschätzung. Aber selbst wenn der angenommene theoretische Fall eintreten würde: die natürlichen Aluminiumkonzentrationen im Flusswasser sind höher als die aus der worst-case-Berechnung resultierenden Aluminiumkonzentrationen im Meerwasser. Die behaupteten Umweltgefahren durch den anodenbasierten Korrosionsschutz an Offshore-Anlagen entsprechen nicht der Realität.

Das BSH ist Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung, der Seeschifffahrt und maritime Wirtschaft unterstützt, Sicherheit und Umweltschutz stärkt, nachhaltige Meeresnutzung fördert, Kontinuität von Messungen gewährleistet und über den Zustand von Nord- und Ostsee kompetent Auskunft gibt.
Das BSH mit Dienstsitz in Hamburg und Rostock ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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Quelle:
Pressemitteilung, 26.03.2015
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Tel.: 040/31 90-10 10, Fax: 040/31 90-50 00
Internet: www.bsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2015

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