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RECHT/213: Verhandlung Wasserrecht Kohlekraftwerk Moorburg (NABU HH)


NABU Landesverband Hamburg - 25. Mai 2018

Kraftwerk Moorburg: Vattenfall will schädliche Kühlwasserentnahme durchsetzen

Revisionsverhandlung vor Bundesverwaltungsgericht beginnt nächste Woche / Kühlwasserentnahme massiver ökologischer Schaden für die Tideelbe


Am Dienstag, 29. Mai 2018, wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Revisionsverfahren zur wasserrechtlichen Erlaubnis für das umstrittene Kohlekraftwerk Moorburg verhandelt. Der BUND Hamburg hatte 2013 vor dem OVG Hamburg ein Urteil erstritten, dem zufolge das Kraftwerk nicht mit Elbwasser gekühlt (Durchlaufkühlung) werden darf. Gegen diese Entscheidung sind sowohl der Betreiber Vattenfall als auch die Stadt Hamburg in Revision gegangen. Dadurch wurde das Urteil zunächst nicht rechtskräftig und das Kraftwerk durfte bis zum Sommer 2017 mit Elbwasser gekühlt werden. Erst aufgrund einer vom nationalen Verfahren unabhängigen Entscheidung des EuGH untersagte dann die Umweltbehörde die Durchlaufkühlung. Dies gilt bis heute.

Derzeit wird das Kraftwerk über einen Kühlturm betrieben und damit ein weitgehender Gewässerschutz gewährleistet. Bei einer Kühlwasserentnahme aus der Elbe werden 100% aller angesaugten Fischeier und -larven getötet, die Sauerstoffverhältnisse negativ beeinflusst und die Elbe aufgeheizt. Derzeit mehren sich auch die Hinweise, dass der Kraftwerksbetrieb in den Jahren 2014 bis 2017 in Zusammenhang mit dem dramatischen Einbruch der Stintbestände in der Elbe steht.

"Das Kohlekraftwerk Moorburg gehört schon aus Klimaschutzgründen so schnell wie möglich abgeschaltet. Bis dahin muss verhindert werden, dass mit Elbwasser gekühlt wird. Gewässerschutz hat an der Tideelbe Vorrang", so Manfred Braasch. Dem Unternehmen Vattenfall ginge es nur um die größtmögliche Rendite, Gewässerschutz und Klimaschutz sei dem Unternehmen egal. Dies zeige sich auch aktuell in der Debatte um die Einspeisung von Kohlewärme aus dem Kraftwerk Moorburg in der Hamburger Fernwärmenetz. Daher sei es brisant, dass sich die Stadt Hamburg an die Seite des Unternehmens stelle und das Revisionsverfahren gemeinsam mit Vattenfall betreibe.

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Quelle:
Pressemitteilung pm 022/18, 25.05.2018
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Landesverband Hamburg e.V.
Klaus-Groth-Straße 21, 20535 Hamburg
Tel.: 040/69 70 89-0, Fax: 040/69 70 89-19
E-Mail: info@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2018

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