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RECHT/236: Kohlekraftwerk Lünen - Verwaltungsgericht hebt wasserrechtliche Erlaubnis auf (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 16. Januar 2020

Kohlekraftwerk Lünen: Verwaltungsgericht hebt wasserrechtliche Erlaubnis auf


Düsseldorf | Aufgrund einer Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Kühlturmabwasser des Trianel Kohlekraftwerks Lünen in die Lippe aufgehoben. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Wie das Gericht in der heute zugestellten Urteilsbegründung ausführt, hatte die Klage des BUND schon deshalb grundlegenden Erfolg, weil mit der Bezirksregierung Arnsberg die falsche Behörde über den Antrag entschieden hat. Zuständig sei der Kreis Unna.

"Das Trianel Kohlekraftwerk Lünen verfügt damit weiterhin nicht über die rechtmäßige Erlaubnis zur Abwasserableitung, ohne welche der Kohlemeiler nicht betrieben werden kann", sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. "Nur weil das Urteil noch nicht rechtkräftig ist, kann das Kraftwerk einstweilen weiterbetrieben werden." Der BUND ist aber zuversichtlich, dass das Urteil auch gegenüber etwaigen Rechtsmitteln der Beklagten und der Beigeladenen halten wird.

Der Rechtsstreit um die wasserrechtliche Erlaubnis dauert nun schon 11 Jahre. Mit dem jetzigen Gerichtsurteil sind damit bereits zwei Versionen aufgehoben worden. "Jetzt werden wir mit der dritten Version konfrontiert", so Krämerkämper. "Auch der Ausgang dieses Erlaubnisverfahren ist offen." Der BUND erinnerte daran, dass auch noch gegen den Bau und Betrieb des Kraftwerks eine BUND-Klage anhängig ist.

Hintergrund: Die wasserrechtliche Erlaubnis betrifft die Einleitung von jährlich mehr als 60.000 Kubikmeter Kühlturmabflutwasser und Abwasser aus der Rauchgasentschwefelungsanlage aus dem Steinkohlekraftwerk. Die Abwässer werden über eine 1 km lange Abwasserleitung im Bereich eines Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiets in die Lippe eingeleitet. Mit dem Abwasser werden unter anderem auch Schwermetalle wie Chrom, Kupfer, Nickel, Zink und Quecksilber in die Lippe eingeleitet. Letzteres, obwohl die Quecksilberbelastung für die in der Lippe lebenden Fische schon deutlich über der Umweltqualitätsnorm liegt. Der BUND sieht darin unzulässige schädliche Gewässerverunreinigungen sowie einen Verstoß gegen die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und hatte deshalb am 27.12.2013 Klage gegen die Einleitungserlaubnis eingereicht.

VG Gelsenkirchen, Az.: 9 K 2735114


Mehr Infos zum Kohlekraftwerk Lünen
https://www.bund-nrw.de/themen/klima-energie/hintergruende-und-publikationen/steinkohlenkraftwerke/uniper-kohlekraftwerk-datteln-iv/

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Quelle:
Presseinformation, 16.01.2020
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/302005-0, Fax: 0211/302005-26
E-Mail: bund.nrw(at)bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Januar 2020

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