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FISCHEREI/100: Vorschlag der EU-Kommission für vollständiges Verbot von Treibnetzen (KEG)


Europäische Kommission
Pressemitteilung - Brüssel, den 14. Mai 2014

Fischerei: Vorschlag der Europäischen Kommission für ein vollständiges Verbot von Treibnetzen



Die Europäische Kommission will ab 1. Januar 2015 in allen EU-Gewässern den Einsatz von Treibnetzen verbieten. Zwar gilt bereits ein Verbot der Treibnetzfischerei für bestimmte Bestände weit wandernder Fischarten, die Praxis gibt aber weiterhin Anlass zur Sorge, weil Beifänge von Meeressäugetieren, Meeresschildkröten und Seevögeln auftreten, die zumeist durch EU-Vorschriften geschützt sind. Um die Umgehung der Vorschriften zu bekämpfen, soll nach dem Kommissionsvorschlag die Treibnetzfischerei in der EU sowie das Mitführen von Treibnetzen an Bord von Fischereifahrzeugen vollständig verboten werden. Um jedes Missverständnis auszuschließen, wird mit dem Vorschlag auch die Definition des Begriffs "Treibnetz" genauer gefasst.

Hierzu erklärte Maria Damanaki, EU-Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei: "Die Fischerei mit Treibnetzen zerstört marine Lebensräume, gefährdet Meerestiere und bedroht nachhaltige Fischereien. Ich bin überzeugt, dass der einzige Weg, dieser Praxis ein für allemal ein Ende zu setzen, darin besteht, klare Regelungen zu festzulegen, die keinen Interpretationsspielraum lassen. Wir müssen alle möglichen Schlupflöcher schließen und die Kontrolle und Durchsetzung durch die nationalen Behörden vereinfachen. Letztlich wird hierdurch auch die Lebensgrundlage der Fischer geschützt, die sich in den vergangenen Jahren an die Vorschriften gehalten haben. Das Verbot ist ein klares Signal, dass wir unverantwortliches Verhalten nicht länger hinnehmen."

Treibnetze sind Fangnetze, die auf oder dicht unter der Meeresoberfläche treiben, um die Fischarten zu fangen, die im oberen Teil der Gewässer schwimmen. Seit 2002 sind alle Treibnetze unabhängig von der Größe in EU-Gewässern verboten, wenn sie für den Fang weit wandernder Arten wie Thunfisch oder Schwertfisch eingesetzt werden.

Es hat sich aber gezeigt, dass der derzeitige EU-Rechtsrahmen Schwächen und Schlupflöcher aufweist. Aufgrund der geringen Größe der betreffenden Schiffe und der Tatsache, dass sie nicht in demselben Gebiet fischen, konnten sie sich leichter der Überwachung, Kontrolle und wirksamen Durchsetzung entziehen. Es wird weiterhin illegale Treibnetzfischerei von EU-Fischereifahrzeugen gemeldet, was Kritik wegen Nichteinhaltung internationaler Verpflichtungen durch die Union ausgelöst hat.

Das Verbot der Treibnetzfischerei steht im Einklang mit dem Ziel der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik, die Auswirkungen der Fischereitätigkeit auf Meeresökosysteme zur minimieren und Beifänge soweit wie möglich zu verringern. Je nach den Schwerpunkten der Mitgliedstaaten könnte der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) verwendet werden, um bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen den Übergang auf ein vollständiges Verbot zu unterstützen.


Hintergrund

In der Folge entsprechender Entschließungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in denen ein Moratorium für "große pelagische Treibnetze" (also für Treibnetze mit einer Länge von über 2,5 km) gefordert wurde, hat die EU in den 1990er Jahren eine Reihe von Bestimmungen erarbeitet, um ein diesbezügliches Verbot für solche Treibnetze zu erlassen.

Der derzeitige EU-Rechtsrahmen zur Treibnetzfischerei trat am 1. Januar 2002 in vollem Umfang in Kraft. Er verbietet den Einsatz von Treibnetzen unabhängig von ihrer Größe, wenn er zum Fang weit wandernder Arten wie Thunfisch oder Schwertfisch dient.

In der Ostsee ist der Einsatz oder das Mitführen an Bord von Treibnetzen jeder Art seit 1. Januar 2008 grundsätzlich verboten.

Obwohl der gesamte Regelungsrahmen bereits in Kraft ist, wurden die Vorschriften nicht in vollem Umfang eingehalten. Deshalb hat die Kommission im April 2013 einen Zeitplan für die Überprüfung der EU-Regelung zur Treibnetzfischerei veröffentlicht, zwei Studien in Auftrag gegeben1 und eine öffentliche Konsultation (Abschluss September 2013) zur handwerklichen Treibnetzfischerei abgehalten, um sich einen Überblick über den Sektor zu verschaffen, die Auswirkungen von Treibnetzen auf verbotene oder geschützte Arten zu untersuchen und zu prüfen, ob und wie die Umsetzung der EU-Vorschriften für die handwerkliche Treibnetzfischerei überarbeitet werden sollten.


Weitere Informationen

MEMO/14/351
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-351_en.htm

Vorschlag für ein Verbot der Treibnetzfischerei
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/fishing_rules/technical_measures/index_en.htm

Zeitplan Treibnetzfischerei (April 2013)
http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/docs/2013_mare_107_small_scale_fisheries_driftnets_regime_en.pdf

Öffentliche Konsultation (September 2013)
http://wcmcom-ec-europa-eu-wip.wcm3vue.cec.eu.int:8080/dgs/maritimeaffairs_fisheries/consultations/driftnet/index_en.htm

Kontakt:
Für die Öffentlichkeit:
Europe Direct, per Telefon 00 800 67 89 10 11
oder per E-Mail http://europa.eu/europedirect/write_to_us/

1: "Identification and characterisation of the small scale driftnet fisheries in the Mediterranean" (Feststellung und Beschreibung der handwerklichen Treibnetzfischerei im Mittelmeer) and "Study in support of the review of the EU regime on the small-scale driftnet fisheries" (Studie zur Unterstützung der Überprüfung der EU-Regelung zur handwerklichen Treibnetzfischerei).



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2014

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Quelle:
Pressemitteilung, 14.05.2014
European Commission - IP/14/563, 14/05/2014
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2014