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LATEINAMERIKA/148: Brasilien - Regierung plant Amazonas-Schutzgebiete für Bergbauindustrie zu opfern (WWF)


WWF Pressemitteilung - 24. Februar 2017

Brasilien: Regierung plant Amazonas-Schutzgebiete für Bergbauindustrie zu opfern


Brasília/Berlin: Die brasilianische Regierung diskutiert derzeit Pläne, den Schutz großer Flächen des Amazonas-Regenwaldes aufzuheben. Insgesamt geht es um fünf Gebiete von rund einer Million Hektar Fläche, was in etwa der vierfachen Größe des Saarlandes entspricht. Nach Analysen der Umweltorganisation WWF weisen die Flächen große Überschneidungen mit Förder-Anträgen der Bergbauindustrie auf. "Der Großteil der Anträge der Bergbauindustrie bezieht sich just auf die Gebiete, denen die Regierung nun den Schutzstatus entziehen will", sagt Roberto Maldonado, Brasilien-Referent vom WWF.

Die nationale Gesetzesvorlage zielt darauf ab, die Schutzgebiete Manicoré, Urupadi, Aripuanã sowie den Nationalpark Acari zu verkleinern. Zudem soll das Schutzgebiet Campos de Manicoré vollständig aufgelöst werden. Sämtliche Areale liegen im Süden des Amazonas im gleichnamigen Bundesstaat. Erst im vergangenen August stellte die damalige Präsidentin Dilma Rousseff die Gebiete kurz vor ihrer Amtsenthebung unter Schutz. Sie sollten als Schutzwall gegen die fortschreitende Entwaldung entlang der Straße Transamazonica dienen, welche den Amazonas durchzieht. Seit der Enthebung von Rousseff wird Brasilien von einer konservativen Regierung unter Leitung von Präsident Michel Temer regiert. Umweltschützer kritisieren immer wieder deren Nähe zur Agrar- und Bergbauindustrie.

"Leider bestätigt sich einmal mehr, dass die Regierung Temer vor allem die kurzfristigen Profite der Industrie im Sinn hat. Die aktuellen Pläne sind ein Generalangriff auf den Amazonas. Die Bergbauindustrie entwickelt sich mehr und mehr zu einer der größten Bedrohungen für den südamerikanischen Regenwald und deren Bewohner ", so Roberto Maldonado.

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Quelle:
WWF Pressemitteilung, 24.02.2017
Herausgeber: WWF Deutschland
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2017

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