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ANBAU/142: Bundesamt für Naturschutz sieht Energieholzplantagen auf Grünlandflächen kritisch (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 19. Januar 2011
Naturschutz/Grünland/Energieholzplantagen/Biomasse/Regenerative Energien

Bundesamt für Naturschutz sieht Energieholzplantagen auf Grünlandflächen kritisch:

"Wertvolle Lebensräume werden zerstört"


Leipzig / Bonn, 19. Januar 2011: Nach Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) ist die Anlage von Energieholzplantagen auf Grünlandflächen kritisch zu bewerten, wenn dabei wertvolle Lebensräume zerstört werden. Das BfN wendet sich aber nicht grundsätzlich gegen Energieholzplantagen, sofern diese neben einer positiven Klimabilanz auch die biologische Vielfalt erhalten und fördern. "Für den Naturschutz ist es positiv, wenn der Anbau auf Ackerflächen erfolgt, die ins landschaftliche Umfeld passen. Denn damit werden Strukturen in monotone Landwirtschaftsflächen gebracht, die wiederum Lebensräume schaffen. Im Gegensatz zur Bewirtschaftung mit jährlich wechselnden Kulturen ist der mehrjährige Anbau von Energieholz auf Ackerflächen sogar mit deutlich positiven Klimabilanzen verbunden", sagte die BfN-Präsidentin, Prof. Beate Jessel im Vorfeld der internationalen Grünen Woche.

Auf Grünlandflächen jedoch können sich Energieholzplantagen sowohl zu Lasten des Naturschutzes wie auch des Klimaschutzes auswirken. Grünländer stellen in Mitteleuropa vielfältige und oft stark bedrohte Lebensräume dar. Als Speicher von Kohlenstoff haben sie auf vielen Standorten eine hohe Bedeutung für den Schutz des Klimas. So können beispielsweise jährlich bis zu 22 Tonnen CO2 im Boden von einem Hektar Grünland gespeichert werden. Bei einem für die Anlage von Gehölzpflanzungen notwendigen Umbruch dagegen werden zunächst kurzfristig große Mengen CO2 freigesetzt. Das ist kontraproduktiv für den Klimaschutz, den man eigentlich mit dem Anbau fördern möchte. "Aus Sicht des Naturschutzes sind wertvolle Standorte grundsätzlich von einem Anbau mit Energieholzplantagen auszunehmen", erklärte Jessel. Dies ist unter anderen mit Blick auf die Erhaltung von Brut- und Nahrungshabitaten von auf Wiesen brütenden Vogelarten notwendig. Der anhaltende Verlust von Dauergrünland, insbesondere der Rückgang wertvollen, artenreichen Grünlands, ist ein Grund für den besorgniserregenden Rückgang von Wiesenvögeln. "Die Erhaltung von Qualität und Quantität unserer bunten Wiesen und Weiden muss daher im Vordergrund unserer Bemühungen in der Agrar- und Umweltpolitik stehen - Klimaschutz- und Naturschutzziele dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden", forderte die BfN-Präsidentin.

"Die Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsplantagen kann eine unter Klima- wie Naturschutzgesichtspunkten sinnvolle Maßnahme darstellen, sofern dabei naturschutzfachlich sinnvolle Mindeststandards eingehalten werden, um Grünländer sowie andere für den Naturschutz wertvolle Lebensräume nicht zu gefährden. Deshalb sollte einige Bundesländer ihre diesbezüglichen Pläne und Verordnungen überdenken", erklärte Beate Jessel.

Das BfN hat bereits im März 2010 ein Positionspapier zum naturverträglichen Anbau von Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen veröffentlicht. Darin sind Anforderungen sowie Empfehlungen zu Anbau und Ernte der Plantagen aus Naturschutzsicht beschrieben.

Das Positionspapier können Sie unter
http://www.bfn.de/01_positionspapiere.html abrufen.


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Quelle:
BfN-Pressemitteilung, 19.01.2011
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2011