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CHEMIE/285: Deutsche Standards im Pflanzenschutz EU-weit vorbildlich (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 27. Oktober 2011

DBV: Deutsche Standards im Pflanzenschutz EU-weit vorbildlich

Neuordnung des Pflanzenschutzrechts im Bundestag diskutiert


Von dem neuen EU-Pflanzenschutzrecht erwarten die Landwirte, dass das hohe Schutzniveau in Deutschland zukünftig in allen europäischen Mitgliedstaaten greift und einheitliche Standards bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten. Diese Aussage traf Steffen Pingen, Umweltreferent des Deutschen Bauernverbandes (DBV) als Sachverständiger bei der Anhörung des Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts. Der Schutz der Kulturpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen sei unabdingbar für sichere und qualitativ hochwertige Ernten. Zum Schutz von Umwelt, Anwender und Verbraucher bestehe in Deutschland seit vielen Jahren ein hohes Schutzniveau und strenge Regelungen bei Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, betonte der Deutsche Bauernverband.

Das neue EU-Recht sei sehr weitreichend und werde bei Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einiges von den Bauern abverlangen, stellte der DBV fest. "Daher fordern wir, im Pflanzenschutzgesetz und den nachgelagerten Verordnungen nicht über europäische Vorgaben hinauszugehen, praxisgerechte Regelungen zu finden, Bürokratie zu vermeiden und die nationalen Spielräume zu nutzen", erklärte Pingen. Das von der EU vorgegebene System der zonalen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln müsse nun auch von Deutschland im Sinne der Harmonisierung der Pflanzenschutzzulassung mit Leben erfüllt werden. Hierdurch müsse tatsächlich eine Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln erreicht werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Landwirte abzubauen. Das Ziel der europaweiten Harmonisierung der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dürfe nicht durch nationale Sonderwege, zeitliche Verzögerungen und höhere Standards konterkariert werden.

Ziel des EU-Rechts sei es, die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Der nachhaltige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dürfe aber nicht in Frage gestellt werden, betonte der DBV bei der Anhörung. Bezüglich der neuen Anwendungsvorschriften erwarten die deutschen Landwirte, dass ihre Vorleistungen beispielsweise bei der TÜV-Prüfung für Pflanzenschutzgeräte, der Sachkunde, dem integrierten Pflanzenschutz sowie des Nationalen Aktionsplans anerkannt würden und keine über das EU-Recht hinausgehenden Vorgaben gemacht werden. Zusätzliche Auflagen, wie pauschale Gewässerrandstreifen und weitreichende Verbote der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln seien eine ungerechtfertigte Verschärfung des EU-Rechts und würden die strengen staatlichen Zulassungsverfahren aushöhlen, kritisierte der DBV-Experte Pingen entsprechende Forderungen von Umweltverbänden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Oktober 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2011