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EUROPA/194: Abkommen zwischen EU und Marokko in den Sektoren Agrarerzeugnisse und Fischerei (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 16. September 2010

Annahme des Entwurfs eines Abkommens zwischen EU und Marokko in den Sektoren Agrarerzeugnisse und Fischerei


Die Europäische Kommission hat heute den Entwurf eines Beschlusses über ein Abkommen zwischen der EU und Marokko über den bilateralen Handel mit Agrar- und Fischereierzeugnissen angenommen. Der Entwurf wird nun dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Das Abkommen sieht eine Stärkung der Position der europäischen Exporteure auf dem marokkanischen Markt namentlich im Sektor landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse vor, der für die EU ein wichtiges offensives Interesse darstellt. In diesem Sektor soll in den kommenden zehn Jahren schrittweise eine vollständige Liberalisierung erfolgen, ausgenommen für Teigwaren, für die eine mengenmäßige Begrenzung vorgesehen ist. Im Sektor landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse ermöglicht das Abkommen die sofortige Liberalisierung von wertmäßig 45% der Ausfuhren der EU, wobei dieser Anteil in zehn Jahren auf 70% angehoben wird. Bei Obst und Gemüse, Lebensmittelkonserven, Milcherzeugnissen und Ölsaaten erfolgt eine vollständige Liberalisierung. Der Fischereisektor wird für die Erzeugnisse aus der EU ebenfalls liberalisiert (91% nach fünf Jahren und vollständig nach zehn Jahren).

Die Gemeinschaftsausfuhren, die sich in diesen drei Sektoren im Zeitraum 2007-2009 auf knapp 1,03 Milliarden EUR beliefen, erhalten im Rahmen des Abkommens besseren Zugang zu diesem benachbarten Markt, der derzeit ein starkes demografisches Wachstum verzeichnet. Global war die Gesamthandelsbilanz für die Europäische Union während desselben Zeitraums überaus günstig mit Ausfuhren im Wert von 12,3 Mrd. EUR gegenüber Einfuhren von 7,3 Mrd. EUR.

Beide Parteien sind zudem übereingekommen, Verhandlungen über den Schutz geografischer Angaben aufzunehmen. Darüber hinaus enthält das Abkommen Bestimmungen zur Einhaltung der internationalen Verpflichtungen in Bezug auf Tiergesundheits- und Pflanzenschutzfragen.

Dank des Abkommens können die beiden Parteien die in starkem Wachstum begriffenen Markt- und Verbrauchspotenziale in vollem Umfang nutzen und zugleich die Konzertierungs- und Schutzmechanismen verstärken. Das Abkommen stellt eine wichtige Etappe in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Königreich Marokko im Einklang mit den im Rahmen des Barcelona-Prozesses eingegangenen politischen Verpflichtungen dar.

Gemäß dem Europa-Mittelmeer-Fahrplan für die Landwirtschaft ("Fahrplan von Rabat"), der am 28. November 2005 angenommen wurde, haben die Europäische Kommission und Marokko im Februar 2006 Verhandlungen zur Verbesserung des bestehenden Abkommens über die Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen aufgenommen.

Ausgehend von der begrenzten Liberalisierung im Rahmen des derzeitigen Abkommens hat Marokko einer erheblichen Öffnung zugestimmt, indem wertmäßig 45% der Einfuhren aus der EU sofort liberalisiert werden. Gemäß dem Fahrplan von Rabat kann Marokko für die vollständige Liberalisierung bei bestimmten Erzeugnissen einen Übergangszeitraum in Anspruch nehmen. Dementsprechend werden nach fünf Jahren wertmäßig 61 % und nach zehn Jahren 70% des Handels vollständig liberalisiert.

Für die EU-Sektoren Obst und Gemüse sowie Konservenerzeugnisse (ausgenommen Puffbohnen, süße Mandeln, Äpfel und Tomatenkonzentrat, für die Zollkontingente ausgehandelt wurden) wird in den kommenden zehn Jahren eine vollständige Liberalisierung erfolgen. Der Zugang von Milcherzeugnissen aus der EU (ausgenommen Flüssigmilch und Vollmilchpulver) zum marokkanischen Markt wird vollständig liberalisiert. Für Ölsaaten (ausgenommen Weich- und Hartweizen und deren Folgeprodukte) wird ebenfalls eine Liberalisierung vorgenommen.

Für besonders empfindliche Erzeugnisse, für die keine vollständige Liberalisierung vorgesehen ist (z. B. Fleisch, Wurstwaren, Weizen, Olivenöl, Äpfel und Tomatenkonzentrat), hat Marokko die Bedingungen für den Zugang zu seinem Markt im Wege von Zollkontingenten verbessert.

Für die Europäische Union ihrerseits sieht das Abkommen die sofortige Liberalisierung von 55% der Einfuhren aus Marokko vor. Bei den Verbesserungen der Zugeständnisse im Sektor Obst und Gemüse, die 80% der Einfuhren der EU ausmachen, wurde besonderen empfindlichen Bereichen Rechnung getragen mit dem Ziel, die marokkanischen Ausfuhren in den EU-Markt zu integrieren und Komplementaritäten der Erzeugungssysteme zu fördern.

Zu diesem Zweck wurden die Erzeugungszeiträume für die als am empfindlichsten betrachteten Erzeugnisse (insbesondere Tomaten, Erdbeeren, Zucchini, Gurken, Knoblauch und Clementinen) beibehalten. Die Zugeständnisse für diese Erzeugnisse erfolgten in Form von Zollkontingenten. Das Einfuhrpreissystem wurde für alle Erzeugnisse beibehalten.

Sobald der Rat den Entwurf des Beschlusses über die Unterzeichnung des Abkommens angenommen hat, wird dem Europäischen Parlament der Entwurf eines Beschlusses über den Abschluss des Abkommens zur Genehmigung unterbreitet. Nach diesem formalen Teil tritt das Abkommen am ersten Tag des dritten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die letzte Genehmigungsurkunde der beiden Parteien hinterlegt worden ist.


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/1138, 16.09.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2010