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FISCHEREI/168: EU - Bessere Fischereikontrolle, wirksamere Bekämpfung der illegalen Fischerei (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 31. Dezember 2009

Fischerei:

Inkrafttreten des neuen Systems für eine bessere Fischereikontrolle und wirksamere Bekämpfung der illegalen Fischerei


Am 1. Januar werden neue, strengere Bestimmungen für eine bessere Kontrolle der EU-Fischereipolitik in Kraft treten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten verfügen damit über neue, schlagkräftige Instrumente, mit deren Hilfe sie die Ressourcen der Meere und Ozeane besser als bisher vor skrupellosen Geschäftemachern schützen und zugleich die Existenzgrundlagen ehrlicher Fischer durch Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs erhalten können. Nach dem neuen System erhält kein Land mehr eine Vorzugsbehandlung. Bisherige Anreize für Betrug fallen weg, weil niemand ungestraft davonkommen wird. Alle Fischer können ihren Beruf nunmehr unter denselben Rahmenbedingungen ausüben, sodass eine Kultur der Gesetzestreue im gesamten Fischereisektor die Oberhand gewinnt.

Das neue System umfasst drei separate Verordnungen, die einander ergänzen: eine Verordnung zur Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Verordnung) [1], eine Verordnung über Fanggenehmigungen für EU-Fischereifahrzeuge, die außerhalb der EU-Gewässer fischen [2], und eine Verordnung zur Einführung einer Kontrollregelung, die dafür sorgen soll, dass die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik eingehalten werden (Kontrollverordnung) [3].

EU-Fischereikommissar Joe Borg begrüßte das Inkrafttreten der neuen Vorschriften: "Früher konnten einige wenige skrupellose Fischer systematisch die Vorschriften ungestraft zu ihren Gunsten uminterpretieren - oder sie gleich ganz unbeachtet lassen. Der neue Kontrollrahmen für die Fischerei setzt dem ein Ende."

Die Wirksamkeit einer jeden Maßnahme hängt in großem Umfang davon ab, wie sie umgesetzt wird. Die bisherige Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik hat sich als ineffizient, teuer, komplex und wenig wirksam erwiesen.

Zugleich werden durch illegale Fangpraktiken weltweit etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaftet. Die IUU-Fischerei ist somit der zweitgrößte Lieferant von Fischereiprodukten der Welt. Die Europäische Union ist für die Betreiber der IUU-Fischerei ein attraktiver Markt. Die Nachfrage nach hochwertigen Fischereierzeugnissen ist nämlich groß und IUU-Fänge können leicht "gewaschen" werden, indem man sie beispielsweise der Verarbeitung zuführt, weil es an Mechanismen für eine Rückverfolgung der Erzeugnisse und eine Identifizierung der Fischereifahrzeuge fehlt.

Deshalb schlug die Kommission 2007/2008 vor, das EU-Fischereikontrollsystem vollständig zu reformieren und Bestimmungen zur weltweiten Bekämpfung der IUU-Fischerei einzuführen.


Bekämpfung des illegalen Fischfangs

Die neue IUU-Verordnung wird dafür sorgen, dass Erzeugnisse, die das Ergebnis unerlaubter Fangtätigkeiten sind, in der EU nicht mehr vermarktet werden können, weil künftig alle in der EU gehandelten Erzeugnisse der Seefischerei zertifiziert werden und ihr Ursprung rückverfolgbar sein muss. Eine umfangreiche Regelung zur Zertifizierung der Fänge wird dafür sorgen, dass alle Fische, die gefangen, angelandet, auf den Markt gebracht und verkauft werden, jederzeit - vom Netz bis auf den Teller - rückverfolgbar sind.

Mit der Verordnung wird außerdem ein harmonisiertes System angemessener Sanktionen mit abschreckender Wirkung eingeführt, damit Verstöße wirksam geahndet werden können. Ferner wurde die Rechenschaftspflicht von EU-Staatsbürgern ausgeweitet, sodass diese künftig unabhängig davon, wo sie Fischfang betreiben, in ihrem Heimatland strafrechtlich verfolgt werden können.

Im Oktober hat die Kommission ausführliche Durchführungsbestimmungen [4] vorgelegt, die den Beteiligten die Umstellung auf das neue System erleichtern dürften. Die Kommission organisiert seit 2008 Seminare und Informationsveranstaltungen, um Nicht-EU-Ländern die Anpassung an die neuen Anforderungen zu erleichtern.


Verantwortungsvolle Fischerei außerhalb der EU

Mit der Verordnung über Fanggenehmigungen, die seit Oktober 2008 in Kraft ist, wird ein einheitlicher, kohärenter Rahmen für EU-Fischereifahrzeuge geschaffen, die im Rahmen von partnerschaftlichen Fischereiabkommen, Übereinkommen mit regionalen Fischereiorganisationen oder individuellen Vereinbarungen mit Drittländern außerhalb der EU-Gewässer Fischfang betreiben. Die EU setzt mit dieser Verordnung ein Beispiel für gutes Management auf internationaler Ebene und zeigt, dass sie es mit dem weltweiten Schutz der Meere und Ozeane ernst meint.


Wirksamere, effizientere Fischereikontrollen

Die neue Kontrollverordnung stärkt das mit der IUU-Verordnung eingeführte Rückverfolgbarkeitssystem und sieht vor, dass Fischereierzeugnisse mit Hilfe moderner Technologien in allen Phasen der Vermarktungskette erfasst werden. Dieses vereinfachte, gerechtere, wirksamere und kostengünstigere Kontrollsystem wird letztlich allen zugute kommen: den Behörden ebenso wie den Wirtschaftsbeteiligten, bis hin zu den Verbrauchern.

Bisher fielen die bei Regelverstößen verhängten Sanktionen je nach Land unterschiedlich aus. Im Fischereisektor gab es somit keinen fairen Wettbewerb und Wirtschaftsbeteiligte konnten sich die verschiedenen Sanktionsregelungen zunutze machen. Von nun an wird jedoch derselbe Verstoß mit denselben Sanktionen geahndet, wo auch immer er begangen wurde und ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fischers oder der Flagge des Fischereifahrzeugs. Mit der Verordnung wird ferner ein Punktesystem für ernsthafte Verstöße eingeführt, sodass Wiederholungstätern letztlich die Fanggenehmigung entzogen werden kann.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/external_relations/illegal_fishing_de.htm
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/control_enforcement/reform_control_de.htm
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/external_relations_de.htm
MEMO/09 /571

[1]: Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei.

[2]: Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates vom 29. September 2008 über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Drittlandschiffen zu Gemeinschaftsgewässern, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93 und (EG) Nr. 1627/94 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3317/9.

[3]: Verordnung des Rates über die Durchführung einer Gemeinschaftsregelung zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006.

[4]: Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 der Kommission vom 22. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei.


http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/2002&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/09/2002, 31.12.2009
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Januar 2010