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FISCHEREI/176: Überfischung der EU-Meere rechtfertigt nicht Übergriff auf Westsahara-Gewässer (WSRW)


Western Sahara Resource Watch

Pressemitteilung zum "Europäischen Tag der Meere" - Brüssel/Berlin, 20. Mai 2010

Gefährdete biologische Vielfalt, gefährdete Menschen


Anlässlich des heutigen "Europäischen Tages der Meere" weist Western Sahara Resource Watch (WSRW) darauf hin, dass die Überfischung der EU-Meere keinesfalls illegalen Fischfang anderswo rechtfertigen könne.

Eine hoch subventionierte EU Fischereiflotte hat zu einer hoffnungslosen Überfischung der EU-Meere geführt. Obwohl die EU Kommission zunehmend bemüht ist, zu einer nachhaltigen Fischerei überzugehen, tragen EU Schiffe ihre alte Praxis in ferne Meere: "Fischereipartnerschaftsabkommen" bilden den rechtlichen Rahmen hierfür.

Keines dieser Fischereiabkommen ist so umstritten wie das zwischen der EU und dem Königreich Marokko. Wegen seiner vagen Gebietsbeschreibung ist es EU Schiffen auch erlaubt, die Gewässer der benachbarten Westsahara mit abzufischen. Hierbei handelt es sich um ein Territorium, das zu weiten Teilen von Marokko besetzt gehalten und von den Vereinten Nationen als Nicht selbstständig regiertes Gebiet, das zur Dekolonisierung ansteht, geführt wird. Die marokkanischen Fischbestände sind weitgehend überfischt, sodass der größte Teil des Fischfangs unter diesem Abkommen in den Gewässern der Westsahara vorgenommen wird. Infolge dessen werden Millionen Euros europäischer Steuerzahler/innen für Fisch bezahlt, die aus Meeren stammen, die nicht zu Marokko gehören.

Über 35 Jahre beutet Marokko die Ressourcen gegen den expliziten Willen der heimischen Bevölkerung, den Saharauis, aus. Die Gewinne fließen in die Fortsetzung der brutalen Besetzung.

Wie bereits 2002 die Rechtsauffassung der Vereinten Nationen, veröffentlichte kürzlich auch der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments die Auffassung, dass das Abkommen rechtswidrig sein, solange es den Wünschen und Interessen der saharauischen Bevölkerung zuwiderläuft. Bis heute sind die Saharauis nicht auch nur über ein einziges Teil des Abkommens konsultiert worden. Ihre demokratisch gewählte Exilregierung, die einzige von den Vereinten Nationen als Vertreter des saharauischen Volkes für sämtliche Verhandlungen anerkannte Instanz, hat der Kommission immer wieder mitgeteilt, dass sie dieses Abkommen weder wünscht noch unterstützt.

Trotz der eindeutigen Rechtslage und der massiven Menschenrechtsverletzungen, die Marokko anhaltend in den besetzten Gebieten begeht, ignoriert die EU Kommission noch immer das Westsahara-Problem in ihren Verträgen mit Marokko. Auf diese Weise legitimiert die Kommission den unhaltbaren Anspruch Marokkos über sein Nachbarland und unterläuft die Bemühungen der Vereinten Nationen, eine Lösung des letzten ungelösten Kolonialkonflikts herbeizuführen.

Die Europäische Kommission wird demnächst die Verhandlung über die Fortsetzung dieses Fischereipartnerschaftsabkommen beginnen. WSRW fordert, dass die Westsahara von allen Folgeabkommen explizit ausgenommen wird, wie es das internationale Recht verlangt.

Bisher haben etwa 14.000 Einzelpersonen und 561 Organisationen die Petition an die EU Kommission unterschrieben, den illegalen EU-Fischfang in der Westsahara endlich einzustellen: www.fishelsewhere.eu


Nähere Information und Kontakt:

Western Sahara Resource Watch
Sara Eyckmans (Internationale Koordinatorin):
Tel.: 0032 (0) 475 45 86 95, coordinator@wsrw.org
oder Axel Goldau (WSRW - Kontakt für Deutschland):
030-76703498 - redaktion@kritische-oeokologie.de

Übersetzung der WSRW-Pressemitteilung vom 20. Mai 2010 "Endangered biodiversity, endangered people":
Kritische Oekologie / ifak e.V.

englischer Originaltext siehe: www.fishelsewhere.eu
weitere Informationen: www.wsrw.org


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Quelle:
WSRW c/o Axel Goldau
Kritische Oekologie / ifak e.V. - 20.05.2010
- Redaktionsbüro -
Malteserstr. 99k, 12249 Berlin
Fon: ’49[0]30 / 76 70 34 - 98
Email: redaktion@kritische-oekologie.de
Internet: www.ifak-goettingen.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2010