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GENTECHNIK/671: Unmöglichkeit der Risikoeinschätzung durch Genmais (GRÜNE LIGA)


GRÜNE LIGA e.V. - Netzwerk Ökologischer Bewegungen - 29. Juli 2009

Wissenschaftler bestätigen die Unmöglichkeit der Risikoeinschätzung für Schmetterlinge durch Gentechmais


Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Ein Großteil der Schmetterlinge ist durch den Anbau des Gentechmaiskon-struktes MON810 gegenüber dem mit dem Pollenflug verbreiteten Gift "exponiert" - das heißt. dem Wirkstoff zumindest potentiell ausgesetzt. Insbesondere für sämtliche Arten, die im Anhang II der sogenannten FFH-Richtlinie enthalten sind, ist das prekär, da diese besonderen naturschutzfachlichen Wert haben. Diese Arten sind Gegen-stand spezifischer Erhaltungsmaßnahmen, ihr Verschwinden hätte die Entwertung ganzer Schutzgebiete zur Folge. Insbesondere steht wieder der Dunkle Wiesenknopfameisenbläuling - eine Schmetterlingsart, die schon in diesem Zusammenhang einschlägige Berühmtheit erlangte - im Rampenlicht. Vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bislang bestritten, von der GRÜNEN LIGA schon 2007 im Vorfeld eines Rechtsstreits um den Gentechmaisanbau an einem Schutzgebiet belegt und nun wiederholt bestätigt ist diese Art potentiell gefährdet.

Aufgrund der außerordentlich limitierten Datenlage sei, so das Umweltministerium, jedoch eine Quantifizierung des Risikos schwierig. Und aufgrund der Erlaßlage ist in Sachsen weiterhin die Untere Naturschutzbehörde damit betraut, abzuschätzen, ob durch den Gentechanbau Schäden für den Naturhaushalt zu befürchten sind. In der Vergangenheit waren diese regelmäßig durch die rechtliche Vertretung der Anbaubetriebe mit seitenweisen Unbedenklichkeitsstudien überhäuft worden, denen sie nichts oder wenig entgegenzusetzen hatten. Es ist ungewiß, ob die genannte Studie in dieser Frage Abhilfe verschafft. Nach wie vor sind aufgrund der schwankenden Toxingehalte im Gentechmais, der unklaren Empfindlichkeit der Schmetterlingslarven und der unklaren Pollenmenge am Eintragsort keine eindeutigen Aussagen möglich. Nach Auffassung der GRÜNEN LIGA wären daher zumindest generelle Schutzabstände unter Berufung auf das Vorsorgeprinzip angezeigt.

Die UFZ-Studie im Internet:
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/2559.htm

Rückfragen an:
Torsten Kohl, GRÜNE LIGA
Bundeskontaktstelle Agrogentechnik,
Telefon: 0351.4943353, Fax: 0351.4943400
c/o GRÜNE LIGA
Dresden, Schützengasse 16/18, 01067 Dresden


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Quelle:
Pressemitteilung, 29.07.2009
GRÜNE LIGA e.V., Bundesgeschäftsstelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2009