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GENTECHNIK/866: Rechtsgutachten - Unkontrollierte Verbreitung nicht ausgeschlossen (Testbiotech)


Testbiotech e.V. - München, 8. Oktober 2013
Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie

Rechtsgutachten zeigt Lücken in EU-Gesetzgebung

Wie kann die unkontrollierte Verbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen verhindert werden?



München 8. Oktober 2013 - Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten, das von Testbiotech in Auftrag gegeben wurde, zeigt erhebliche Lücken in der EU-Gesetzgebung zur Agro-Gentechnik. Demnach ist es nicht ausgeschlossen, dass gentechnisch veränderte Pflanzen auch dann zum Anbau zugelassen werden, wenn sie sich unkontrolliert in der Umwelt verbreiten können. Testbiotech fordert vor diesem Hintergrund eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips. Kürzlich hat die Organisation einen Bericht über die weltweite unkontrollierte Ausbreitung von gentechnisch verändertem Raps veröffentlicht.

"Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen außer Kontrolle geraten und sich sogar in Populationen von wildwachsenden Arten ausbreiten, kann man diese nicht mehr aus der Umwelt entfernen, auch wenn sich neue Risiken und Gefahren zeigen. Deswegen müssen derartige Freisetzungen aus Vorsorgegründen grundsätzlich verboten werden - in der EU ebenso wie in anderen Regionen der Welt", sagt Christoph Then von Testbiotech.

Das Rechtsgutachten wurde von Prof. Dr. Ludwig Krämer verfasst, einem früheren Mitarbeiter der EU-Kommission. Es identifiziert eine Vielzahl von Unsicherheiten bei der Risikobewertung gentechnisch veränderter Organismen. So können keine verlässliche Angaben über deren langfristige Auswirkungen auf die Umwelt gemacht werden.

Das Gutachten ist auch von Relevanz für EU-Mitgliedsstaaten, die nationale Gesetze erlassen wollen, um den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu begrenzen oder zu verbieten. Auch auf die Diskussion um das neue Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade & Investment Partnership, TTIP) wirft es ein neues Licht. Die Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen gerät im Umfeld der Verhandlungen zunehmend in den Fokus verschiedener Interessengruppen. Die Industrie will das Vorsorgeprinzip aushebeln, um diese Pflanzen leichter auf den Markt bringen zu können.

Das Gutachten wurde mit Hilfe der Grassroots Foundation realisiert.


Gutachten: www.testbiotech.de/node/904

Zusammenfassung des Gutachtens durch Testbiotech:
http://www.testbiotech.de/node/905

Bericht über Ausbreitung von gentechnisch verändertem Raps:
http://www.testbiotech.de/node/890

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Quelle:
Testbiotech e. V., 08.10.2013
Institut zur unabhängigen Folgenabschätzung in der Biotechnologie
Frohschammerstr. 14, 80807 München
Tel: 089/35899276
E-Mail: info@testbiotech.org
Internet: www.testbiotech.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Oktober 2013