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GENTECHNIK/910: Kein Kniefall vor Gentechnikkonzernen (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 27. Oktober 2014

Kein Kniefall vor Gentechnikkonzernen

Gentechnikfreies Bayern muss auf Basis des EU-Umweltrechts gesichert werden



Der Bund Naturschutz fordert Ministerpräsident Horst Seehofer und den Vorsitzenden der europäischen Volkspartei (EVP) im europäischen Parlament, Manfred Weber aus Kelheim, auf, bei den aktuellen Abstimmungen zum Selbstbestimmungsrecht der Staaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ihren Einfluss geltend zu machen. "Um in Bayern künftig den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausschließen zu können, braucht es rechtssichere Verbote, die auf Umweltrecht gegründet sind", so Prof. Dr. Hubert Weiger, BN Vorsitzender. Skandalös sei die vorgesehene Regelung, dass die Anbauverbote souveräner Staaten von den Gentechnikkonzernen quasi genehmigt werden müssten. "Ein solcher Kniefall vor der Gentechniklobby darf weder von der Staatsregierung noch von der EVP Fraktion im europäischen Parlament im Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit zugelassen werden", so Weiger. Für Mitte November hat die Bayerische Staatsregierung zu einer Festveranstaltung unter dem Motto "Fünf Jahre gentechnikanbaufreies Bayern" eingeladen. "Ein dauerhaft gentechnikanbaufreies Bayern lässt sich aber nur sichern, wenn sich die Abgeordneten im EU Parlament für verbesserte, klare Verbotsregelungen des Gentechnikanbaus auf nationalstaatlicher Ebene einsetzen", so Dr. Martha Mertens, Sprecherin des BN AK Gentechnik.

"Opt-out" - Entscheidungen über die Zukunft eines gentechnikanbaufreien Bayerns fallen im EU Parlament

In diesen Wochen werden die Weichen dafür gestellt, ob Mitgliedsstaaten, die den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihrem Territorium untersagen oder einschränken wollen, dies auf einer soliden rechtlichen Basis tun können. Auf EU Ebene liegen derzeit neun Anträge auf Anbauzulassung für gentechnisch veränderte Pflanzen vor (Stand Juli 2014). Eine Anbauzulassung besteht derzeit nur für die insektenresistente Maislinie MON810, ihr Anbau ist jedoch in Deutschland und verschiedenen anderen EU-Ländern verboten. Bisher sind nationale Anbauverbote nur möglich, wenn aktuelle Umwelt- und Gesundheitsgefahren nachgewiesen werden (Art. 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EC).

Seit 2010 wird auf EU-Ebene über Änderungsvorschläge diskutiert, die nationale Anbauverbote, sog "opt out"- Regelungen, vorsehen, gleichzeitig jedoch das Zulassungsverfahren auf EU Ebene beschleunigen sollen. Die Kritik an den bisherigen Vorschlägen bezog sich u.a. auf die mangelnde Rechtssicherheit der nationalen Anbauverbote, die von den Gentechnikkonzernen vor Gericht leicht zu kippen wären, sowie die im aktuellen Entwurf vorgeschlagene erforderliche Konsultation der Gentechnikkonzerne.

Am 5. November wird der Umweltausschuss des EU Parlaments über den Entwurf von Kommission und Umweltministerrat zum "opt-out" und die Änderungsvorschläge der Berichterstatterin, der Belgierin Frédérique Ries, abstimmen.

Anbauverbote auf Umweltrecht gründen

Wesentlich in der Vorlage von Frau Ries ist, dass die Anbauverbote gentechnisch veränderter Pflanzen auf Artikel 192 des Lissabon-Vertrags (Umweltrecht) zu gründen sind und nicht auf Art. 114 (Binnenmarktrecht), wie es Kommission und Rat anstreben. Auf Basis des Umweltrechts könnten die Mitgliedstaaten ihre Anbauverbote mit besonderen Schutzmaßnahmen für ihre je spezifische Flora und Fauna begründen und so ihre regionalen Besonderheiten unabhängig und zusätzlich zu den Abwägungsgründen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA geltend machen. Bereits 2011 stellte der Rechtsausschuss des Europaparlaments fest, dass Art. 192 die korrekte rechtliche Grundlage für "opt-out" Regelungen sei, da die Argumente gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wesentlich auf Umweltgründen basierten. Der BN unterstützt diese wichtige Verbesserung der Vorlage.

Rechtssichere Verbotsgründe

Entscheidend ist auch die exakte Definition rechtssicherer Verbotsgründe, wie sie der Ries-Bericht vorsieht. Danach zählen zu legitimen umweltpolitischen Zielen beispielsweise das Verhindern der Resistenzbildung bei Unkräutern und Insekten sowie der Ausbreitung und Auskreuzung gentechnisch veränderter Pflanzen und der Erhalt der Artenvielfalt. Auch sozio-ökonomische Auswirkungen, wie z.B. hohe Kosten für die Koexistenz oder deren Unmöglichkeit aufgrund kleinräumiger Landwirtschaft und agrarpolitische Ziele (z. B. Schutz einer vielfältigen Landwirtschaft und Erhalt der Saatgutreinheit) sollen berücksichtigt werden. Die Vorschläge von Kommission und Rat sind hingegen nur vage formuliert und nicht ausreichend rechtssicher. Der BN begrüßt die Ausweitung und Klarstellung von Verbotsgründen.

Abstimmung mit Konzernen nicht akzeptabel

Hingegen ist die auch im Ries-Bericht vorgesehene formale Rolle, die Gentechnik-Unternehmen bei den Zulassungsverfahren bzw. den nationalen Anbauverboten spielen sollen, nicht akzeptabel. Dem Vorschlag zufolge sollen Regierungen in einem ersten Schritt das Gentech-Unternehmen, das für seine gentechnisch veränderten Pflanzen eine EU-weite Anbauzulassung anstrebt, um aktive oder stillschweigende Zustimmung bitten, Teile oder ganze Staatsgebiete von der Zulassung auszunehmen. Dies würde jedoch bedeuten, dass souveräne Staaten und ihre gewählten Regierungen auf eine Stufe mit Konzernen gestellt würden. Der BN lehnt ein solches Verfahren entschieden ab: Regierungen müssen allein entscheiden können, Konzerne dürfen hier keine formale Rolle erhalten.

Zeitplanung

Nach der Abstimmung im Umweltausschuss des EU-Parlaments wird es voraussichtlich am 3.12.2014 zur Abstimmung im Plenum kommen und dann im Januar im sogenannten Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament zu einer Verabschiedung der neuen Regelung.

Anlage:
Anträge auf Anbau Zulassung für gentechnisch veränderte Pflanzen, Stand Juli 2014 - siehe www.bund-naturschutz.de.
http://www.bund-naturschutz.de/uploads/tx_news/PM-102-14-Anlage-Gentechnikanbau-Zulassungsantraege-EU-Stand-Juli-2014.pdf

Downloads
http://www.bund-naturschutz.de/uploads/tx_news/PM-102-14-Gentechnikfreies-Bayern-ohne-Konzerne-sichern-Gent-1.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 27.10.2014
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2014