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AGRARINDUSTRIE/002: Arbeitsgemeinschaft AbL fordert Genehmigungsstopp für Agrarfabriken (AbL Ni)


Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. - Landesverband Niedersachsen
Pressemitteilung vom 17. Oktober 2010

AbL fordert Genehmigungsstopp für Agrarfabriken


Völlig neue Rahmenbedingungen bei allen Antragsverfahren für agrarindustrielle Großställe ergeben sich nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) durch einen aktuellen Beschluss des Landkreises Emsland zum Brandschutz. Demnach haben Investoren durch ein Brandschutz-Gutachten nachzuweisen, dass die Tiere im Brandfalle rechtzeitig aus den Ställen gerettet werden können. Der emsländische Landrat Hermann Bröring habe deshalb die Genehmigung zahlreicher Großställe vorerst auf Eis gelegt, nachdem ein Anwalt der Bürgerinitiativen den Vorrang des Tierschutzes gegenüber dem Baurecht für Agrarfabriken in die Genehmigungs-Verfahren eingebracht hatte. Die AbL verlangte parallel dazu einen sofortigen landes- und bundesweiten Genehmigungs-Stopp für Großanlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geprüft würden.

Die Bürgerinitiativen hatten zuvor auf viele Tausende verbrannter Tiere in Großanlagen hingewiesen. Eine Evakuierung der Tiere in solch riesigen Mastanlagen ist nach Einschätzung der AbL und der Bürgerinitiativen nicht möglich. Paragraph 20 der Niedersächsischen Bauordnung schreibe aber vor, dass die baulichen Anlagen so beschaffen sein müssten, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und auch Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich seien. Derlei Brandschutz-Vorkehrungen fehlten bisher in den Antragsunterlagen, die Tiere würden dabei überhaupt nicht berücksichtigt und somit sogar als entzündbare Brandlast gewertet.

Die neue Brandschutz-Vorgabe, so die AbL, könne nicht auf das Emsland beschränkt bleiben, sondern müse sofort auch landes- und bundesweit gelten. Nur dies könne auch das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Landkreises und einer rechtlichen Klärung seitens der Landesregierung sein.

"Solche Brandschutz-Vorgaben können Ställe in bäuerlichen Dimensionen und mit Auslauf der Tiere gut einhalten", so AbL-Sprecher Eckehard Niemann, "die Genehmigung von agrarindustriellen Großanlagen mit Zigtausenden von Hühnern oder mehreren Tausenden Schweinen wird daran scheitern." Insofern sei die Entscheidung des Landkreises Emsland ein deutlicher Schritt in Richtung "Bauernhöfe statt Agrarfabriken".


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Quelle:
Pressemitteilung vom 17.10.2010
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
Landesverband Niedersachsen
Pressesprecher: Eckehard Niemann
Varendorferstr. 24, 29553 Bienenbüttel
Telefon: 0151 - 11 20 16 34
E-Mail: eckehard.niemann@freenet.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2010