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AGRARINDUSTRIE/008: Agrarfabriken-Genehmigungsstopp in weiteren Landkreisen? (AbL Ni)


Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. - Landesverband Niedersachsen
Pressemitteilung vom 12. Dezember 2010

Agrarfabriken-Genehmigungsstopp auch in Vechta, Oldenburg, Leer und Region Hannover?

Weitere Landkreise verlangen Keim- und Brandschutz bei Großställen


Die Landkreise Vechta, Oldenburg und Leer sowie die Region Hannover stehen offensichtlich kurz davor, nach dem Vorbild des Landkreises Emsland von Antragstellern von Tierhaltungs-Großanlagen Brandschutz- und Keimverbreitungs-Gutachten zu verlangen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat deshalb erneut alle anderen niedersächsischen Landkreise und die Genehmigungsbehörden in anderen Bundesländern aufgefordert, unverzüglich diesem Vorbild zu folgen.

Genehmigungen gemäß Bundes-Immissionsschutz-Gesetz ohne diese Gutachten sind nach Einschätzung der AbL fehlerhaft und erfolgreich beklagbar: Gemäß den Bauordnungen müssten "Menschen und Tiere im Brandfall gerettet werden können" - was durch Brandschutzgutachten nachzuweisen sei. Hinsichtlich der Keimbelastung durch Großmastställe habe das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen bereits in zwei strittigen Fällen auf die VDL-Richtlinie zur Bewertung der Gesundheitsrisiken durch Bioaerosole verwiesen. Niedersachsens Sozial- und Landwirtschaftsministerium hätten zudem das Vorgehen des Landkreises Emsland begrüßt und dezidiert darauf hingewiesen, dass auch andere Landkreise so verfahren könnten.

Niemann verwies in diesem Zusammenhang auf aktuelle niederländische Ergebnisse eines staatlichen Monitoringprogramms zur Luftqualität, das in der Umgebung zahlreicher Großställe eine Überschreitung der Feinstoffbelastung an bis zu 178 Jahrestagen festgestellt habe. Bei den Großställen handele es sich eben nicht um Bauernhöfe, sondern um überdimensionierte Agrarfabriken mit massiven Emissionen von lungengängigem Feinststaub, Keimen, Mikrorganismen und Schadgasen.

Die Genehmigungungs-Stopps im Emsland und bald in weiteren Landkreisen sieht die AbL als ersten Schritt zu einem baldigen generellen Bauverbot für nichtlandwirtschaftliche Ställe und für Großmastanlagen mit mehr als 1.500 Mastschweine-, 560 Sauen- oder 30.000 Hähnchenmastplätzen, die bereits jetzt als Grenzen bei der Genehmigung von Agrarindustriebetrieben nach Bundesimissionsschutzgesetz gelten. Dies müsse bei der anstehenden Neufassung im Bundesbaugesetz verankert werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 12.12.2010
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
Landesverband Niedersachsen
Pressesprecher: Eckehard Niemann
Varendorferstr. 24, 29553 Bienenbüttel
Telefon: 0151 - 11 20 16 34
E-Mail: eckehard.niemann@freenet.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2010