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INITIATIVE/220: Wildtiere bei der Mahd schonen (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell, 18. Juni 2013

NABU appelliert an Landwirte, Jungtiere bei der Mahd zu schonen



Bei dem anhaltend trockenen Wetter beginnt in der Landwirtschaft die Zeit der Mahd. Der NABU Brandenburg weist darauf hin, dass trotz des Zeitdrucks nicht auf Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren, wie beispielsweise bodenbrütenden Vögeln, verzichtet werden sollte. Landwirte sind bei der Silagemahd auf einen frühen Mähtermin angewiesen, um eiweißreiches Futter einzulagern, doch das kann vielen Tieren gefährlich werden, die sich gerade in der Brut- und Aufzuchtphase befinden.

Die intensive Landwirtschaft, die bei uns zunehmend von riesigen Raps- und Maisfeldern geprägt ist, ist für die meisten Arten gar nicht zu nutzen. Und auf dem Grünland droht oftmals durch zu frühes und häufiges Mähen der Tod. Bodenbrütenden Vogelarten, wie Feldlerche und Schafstelze, haben ihre Nester inmitten der Wiesen oder Felder. Bei einer zeitigen Mahd kommen Gelege oder Jungvögel unter die Räder der Traktoren oder werden durch die rotierenden Messer der Mähgeräte getötet. Zu viel Ordnungssinn schadet auch anderen Arten, wie z.B. dem in Brandenburg stark gefährdeten Braunkehlchen, dessen Nester an den Feldrainen oftmals "ausgemäht" werden. Der NABU appelliert an die Landwirte, entweder einen späteren Mahdtermin zu wählen, oder aber wenigstens Maßnahmen zu ergreifen, die Wiesenbrüter, Jungwild und Amphibien verschonen. So kann die richtige Mähtechnik viele Tiere vor dem Tod retten. Beispielsweise durch die Höheneinstellung des Mähwerkes. Ein Mähen über 15 Zentimeter könnte bereits viele Tiere vor dem Mähtod retten

Besser ist es auch, die Flächen von innen nach außen zu mähen. Bei der herkömmlichen Mähmethode "von außen nach innen" haben die Tiere kaum Fluchtmöglichkeiten. Eine weitere Maßnahme ist die Vergrämung, z.B. durch optische oder akustische Wildscheuchen. Dadurch würden Muttertiere beunruhigt und veranlasst, ihre Jungen über Nacht aus dem Mähbereich zu entfernen. Auch das "Anmähen" einer Wiese am Vorabend der Mahd ist ein mögliches Mittel der Vergrämung. Da eine wildtierschonende Bewirtschaftung (z.B. durch späte oder nicht so häufige Mahd) für die Landwirte häufig mit Ertragseinbußen einhergeht, sollte dies, so die Forderung des NABU, mit einem Ausgleich aus den Argraumweltprogrammen erfolgen.

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Quelle:
Pressedienst, 18.06.2013
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2013