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MELDUNG/143: Das Greening kann wirksam werden (AbL)


Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft - Berlin & Hamm, 11.04.2014

Das Greening kann wirksam werden

AbL begrüßt Bundesratsbeschluss für Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemitteln auf ökologischen Vorrangflächen. "Bund muss Gesetzentwurf ändern"



Der Bundesrat hat heute dafür gestimmt, dass auf den ökologischen Vorrangflächen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und keine Mineraldünger eingesetzt werden dürfen. Diese ökologischen Vorrangflächen müssen ab dem Jahr 2015 von landwirtschaftlichen Betrieben, die mehr als 15 Hektar Acker bewirtschaften, ausgewiesen werden. Der Umfang dieser Flächen entspricht rund fünf Prozent der Ackerfläche der Betriebe. Die Einführung dieser ökologischen Vorrangflächen ist Bestandteil des "Greenings" und damit der neuen EU-Agrarpolitik, die am 01.01.2015 EU-weit in Kraft tritt. Die genauen Regeln für dieses Greening müssen die Mitgliedstaaten weitgehend selbst festlegen. Im Bundesrat stand heute ein Gesetzentwurf der Bundesregierung mit ersten Weichenstellungen für diese nationale Umsetzung erstmals auf der Tagesordnung.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt, dass der Bundesrat sich mehrheitlich für einen Ausschluss von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern auf ökologischen Vorrangflächen und ausgesprochen hat. Zudem hat der Bundesrat dafür gestimmt, Zwischenfrüchte nicht als ökologische Vorrangflächen anzuerkennen. Der AbL-Bundesvorsitzende Bernd Voß sagte: "Das stärkt die Möglichkeit, Leguminosen wie Ackerbohnen, Erbsen und Klee auf den ökologischen Flächen anzubauen. Diese Kulturen haben ohne Düngung die einmalige Fähigkeit, Stickstoff aus der Luft in den Boden zu holen und auch noch für die Nachfolgekultur zur Verfügung zu stellen. Sie ersetzen damit Dünger", erklärte Voß. "Wer chemischen Pflanzenschutz auf ökologischen Vorrangflächen fordert, führt das verbliebene Greening der Agrarreform ins Absurde und verspielt jede Akzeptanz der Agrarpolitik. Zwischenfrüchte sind bereits gute fachliche Praxis, so dass es keinen Mehrwert bringen würde, sie nun als ökologische Vorrangfläche anzuerkennen", so Voß.

Der AbL-Vorsitzende bezeichnete den heutigen Bundesratsbeschluss als einen wichtigen ersten Schritt hin zu einer ökologisch wirksamen Umsetzung des Greenings in Deutschland und damit zu einer ökologischen Qualifizierung der Brüsseler Direktzahlungen, die in Deutschland immerhin knapp 5 Milliarden Euro pro Jahr ausmachen. Nun sei der Bundestag gefordert, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu ändern, sagte Voß. Auch beim Erhalt des Dauergrünlands, also der Wiesen und Weiden, fordert die AbL Nachbesserungen. "Wir dürfen uns keinen weiteren Verlust an Dauergrünland in der Fläche leisten. Deshalb fordern wir, bei der Umsetzung des Greenings jede geplante Umwandlung sofort unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen und nicht erst zu warten, bis weitere fünf Prozent Grünland verloren gegangen sind, wie es im Gesetzentwurf bisher vorgesehen ist", so Voß. Bund und Länder sollten das dann verbinden mit einer gezielten Stärkung der wirtschaftlichen Nutzung des Grünlands in Form der Weidehaltung und entsprechender Weidemilchprogramme, fordert der AbL-Vorsitzende.

"Nicht mehr Brüssel ist am Zug, sondern Bund und Länder stehen jetzt in der Verantwortung, die weitreichenden Möglichkeiten, die uns die EU gibt, so gut wie eben möglich für Bauern und für die gesamte Gesellschaft zu nutzen. Der Ball liegt in Berlin", so Voß.

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Quelle:
Pressemitteilung, 11.04.2014
Herausgeber:
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL)
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Tel.: 02381-9053-171, Fax: 02381-492221
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Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2014