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MASSNAHMEN/186: NABU NRW begrüßt Beschluss der EU zur Notifizierung der Förderrichtlinie Wolf (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 24. April 2020

Förderobergrenze für Herdenschutzmaßnahmen endlich abgeschafft

NABU NRW begrüßt den Beschluss der EU zur Notifizierung der Förderrichtlinie Wolf | Herdenschutz muss nun konsequent und flächendeckend in Wolfsgebieten umgesetzt werden


Düsseldorf - Bislang konnten Nutztierhalter für Herdenschutzmaßnahmen lediglich bis zu einer finanziellen Obergrenze von 20.000 Euro in drei Jahren gefördert werden. Auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Förderrichtlinie zum Wolf nun durch die Europäische Kommission notifiziert und die Förderobergrenze damit abgeschafft. Der NABU NRW begrüßt diese längst überfällige Entwicklung sehr. "Das ist ein großer Fortschritt und finanzieller Rückhalt für viele Weidetierhalter. Damit ist endlich die Basis für ein konfliktärmeres Miteinander von Wolf und Nutztierhaltern in Nordrhein-Westfalen geschaffen worden", erklärte Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW.

"Fortan können die Anschaffungen von stromführenden Zäunen und Herdenschutzhunden unbegrenzt gefördert werden", so Thomas Pusch, Sprecher des Landesfachausschuss Wolf. Entsprechende Herdenschutzmaßnahmen müssten in den Wolfsgebieten nun konsequent und flächendeckend umgesetzt werden. Denn nur effektiver Herdenschutz kann Wolfsübergriffe auf Schafherden erheblich reduzieren. Pusch: "Vereinfacht gesagt muss ein Wolf bei jedem Jagd-Versuch auf Weidetiere merken - das tut verdammt weh." Deswegen sei auch der konsequente Schutz kleinerer Nutztierherden enorm wichtig.

Allerdings sei mit der neuen Förderrichtlinie nun noch nicht alles gut, so der NABU-Wolfsexperte weiter. Denn um einen Herdenschutzzaun fachgerecht aufzustellen, ist einiges an Arbeitszeit erforderlich. Hier sei das Land gefordert, zukünftig auch diese Mehraufwendungen von Arbeitsstunden für einen solchen, wolfsabweisenden Herdenschutzzaun finanziell auszugleichen.

Zudem fordert der NABU NRW, die noch immer geltende Hundeschutzordnung dringend an die durch den Wolfs-Managementplan geforderten Bedingungen anzupassen. Herdenschutzhunde sind ein effektives Mittel im Herdenschutz, wenn auch nicht für jeden Betrieb umsetzbar. Dennoch sei es wichtig, dass eine Rechtssicherheit für die Haltung von Herdenschutzhunden geschaffen wird. Der NABU NRW fordert daher einen bundeseinheitlich geltenden Leitfaden für die Haltung von Herdenschutzhunden, wie es ihn schon in einzelnen Ländern gibt.

Ausführliche Informationen zum Wolf in NRW unter
www.willkommen-wolf-in-nrw.de oder www.nrw-wolf.de

Mehr zu Deutschlands Wölfen unter www.NABU.de/wolf

Informationen zum Bildungsprojekt "Der Wolf macht Schule" unter
https://www.Wolf-macht-Schule.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 25/20, 24.04.2020
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2020

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