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POLITIK/379: Niedersachsen künftig mit Spitzenposition bei Förderung des ökologischen Landbaus (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - 11. März 2013

Niedersachsen künftig mit einer Spitzenposition bei der Förderung des ökologischen Landbaus

Landwirtschaftsminister Meyer eröffnet Antragsverfahren für Agrarumweltmaßnahmen 2013 und kündigt höhere Ökobeihilfen an



HANNOVER. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer kündigt die Antragstellung für das Niedersächsische und Bremer Agrar-Umweltprogramm 2013 (NAU/BAU-2013) an. Landwirte können Anträge vom 15. März bis 15. Mai 2013 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen. In diesem Zusammenhang sollen die Öko-Beihilfen deutlich erhöht werden.

Wie bisher haben alle Landwirte die Möglichkeit, sich für folgende Agrarumweltmaßnahmen zu entscheiden:

  • A5 Anlage von einjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen
  • A6 Anlage von mehrjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen
  • B1 extensive Grünlandnutzung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung
  • B2 extensive Grünlandnutzung nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung
  • B3 Wiesenvogelschutz auf Grünland
  • C Ökologischer Landbau

Geändert haben sich die Beihilfehöhen für den Ökolandbau, die deutlich angehoben wurden:

Mit 320 (vorher 262) Euro/Hektar Acker- und Grünland für die ersten zwei Jahre der Umstellung und mit 200 Euro/ha (vorher 137) ab dem 3. Jahr der Umstellung belegt Niedersachsen damit nun einen vordersten Platz im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Niedersachsen stellt damit ab sofort zirka 12,1 Millionen Euro statt bisher elf Millionen Euro für den Ökolandbau zur Verfügung. Damit ist genügend finanzieller Spielraum für neue umstellungswillige Landwirte geschaffen worden. Dazu erklärt Landwirtschaftsminister Christian Meyer: "Niedersachsen rückt so vom Schlusslicht bei der Förderung des ökologischen Landbaus in eine Spitzenposition vor. Diese besonders umweltverträgliche Wirtschaftsweise soll im Rahmen der von der Gesellschaft gewünschten Agrarwende einen neuen Stellenwert bekommen. Wir wollen damit auch der stetig steigenden Nachfrage nach ökologischen Produkten aus Niedersachsen stärker nachkommen."

Ziel sei es, möglichst schnell eine Trendwende einzuleiten und die rückläufige Entwicklung in Niedersachsen umzukehren. Niedersachsen ist mit einem Anteil von bislang 2,8 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche bisher Schlusslicht unter den Bundesländern. Weil für diese Beihilfeerhöhung eine Genehmigung durch die europäische Kommission erforderlich ist, kann sie nur vorbehaltlich dieser Kommissions-Genehmigung gewährt werden. Im Landwirtschaftsministerium ist man aber zuversichtlich, dass die Kommission diesem Schritt folgen kann. Wie in den Vorjahren läuft die Förderung für alle Agrarumweltmaßnahmen über fünf Jahre. Außerdem besteht die Möglichkeit, die bestehenden Verpflichtungen zu erhöhen.

Im selben Antragsverfahren werden auch die Maßnahmen des Umweltministeriums zur Grundwasserschonenden Bewirtschaftung angeboten (W2-W4). Eine Förderung dieser Maßnahmen ist nur für Betriebe möglich, die 25% ihrer Flächen oder 10 Hektar in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bewirtschaften. Auslaufende Verpflichtungen der Maßnahme W1 (Ökolandbau+ in Wasserschutzgebieten) können in einem separaten Verfahren verlängert werden. Um das Antragsverfahren möglichst übersichtlich zu gestalten, gibt es wie im Vorjahr für alle Maßnahmen einen gemeinsamen Antrag. Dieser Antrag kann ab sofort bis zum 15. Mai bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. Die Bewilligungsstellen können auch genaue Auskünfte z.B. über Prämienhöhen, Bewirtschaftungsauflagen oder Gebietskulissen geben. Die notwendigen Antragsunterlagen liegen dort bereit und sind auch auf der ANDI CD 2013 enthalten.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auch im Internet abrufbar unter
http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1362&_psmand=7

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 021/13, 11.03.2013
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Pressestelle, Calenberger Str. 2, 30169 Hannover
Tel.: 0511/120-2136, 2137, 2138; Fax: 0511/120-2382
E-Mail: pressestelle@ml.niedersachsen.de
Internet: www.ml.niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2013