Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → LANDWIRTSCHAFT


POLITIK/435: Bundesministerin Klöckner legt Aktion "Bienen füttern" neu auf (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - 19. Mai 2019

Bundesministerin Klöckner legt Aktion "Bienen füttern" neu auf

Über 500 Gartencenter sind Kooperationspartner - Digitalisierung in der Landwirtschaft soll helfen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren


Bienen, Schwebfliegen, Schmetterlinge und andere Insekten tragen maßgeblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Ein Drittel unsere Lebensmittel entsteht durch ihre Bestäubungsleistung, sie erhält und erneuert nicht nur Blütenpflanzen. Die Bestäubung ist auch essenziell, damit Wild- und Kulturpflanzen Früchte tragen und Samen ausbilden. Somit sichern Bienen und Insekten die Nahrungsgrundlage vieler Tierarten. Auch für die Landwirtschaft sind sie von enormer Bedeutung. Der globale ökonomische Nutzen, den sie durch das Bestäuben von Agrarpflanzen leisten, wurde für das Jahr 2005 auf etwa 153 Milliarden Euro geschätzt. Rund 80 Prozent aller Pflanzenarten, die unsere Nahrung sichern, sind auf den Besuch von Bestäuberinsekten angewiesen. Von der Bestäubung durch Honig- und Wildbienen hängen in Deutschland wichtige landwirtschaftliche Erträge im Pflanzen- und Obstbau ab.

Zum Internationalen Weltbienentag am Montag, 20. Mai 2019, betont die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner:

"Der Schutz und der Erhalt von Artenvielfalt und Biodiversität sind zentrale Zukunftsaufgaben. Eine besondere Rolle spielen dabei Bienen, Wildbienen und andere Bestäuber. Unsere Supermärkte wären nahezu leer, würde man alle Produkte, die es ohne die Bienen nicht gäbe, aus den Regalen nehmen - Obst, Gemüse, Getreide. Bienen sind systemrelevant. Wichtig ist aber auch, dass wir unterscheiden zwischen der Honig- und der Wildbiene.

Der Schutz der Bienen ist für mein Ministerium zentrales Anliegen. Auf europäischer Ebene habe ich vergangenes Jahr ein Verbot dreier bienenschädlicher Neonikotinoide im Freiland gestimmt und deutlich gemacht, dass es in Deutschland keine Notfallzulassungen bei der Zuckerrübenbeizung dieser Wirkstoffe geben wird. Das gilt! Auch wenn die Notfallzulassung in anderen Mitgliedstaaten der EU praktiziert wird. Und wir wollen die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um etwa durch den Ausbau der Präzisionslandwirtschaft den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich zu reduzieren. Daneben haben wir als Ministerium zahlreiche weiter Maßnahmen unternommen.

Zum Schutz der Bienen ist auch, aber nicht nur die Landwirtschaft gefragt. Jeder kann einen Beitrag leisten, ob auf dem Balkon oder im Garten. Denn wo nichts blüht, gibt es für die Bienen nichts zu sammeln. Um Verbraucherinnen und Verbraucher dafür zu sensibilisieren und zu informieren, welche Pflanzen sich als 'Bienenbuffets' eignen, haben wir mit über 500 Bau- und Gartencentern unsere Aktion "Bienen füttern" neu aufgelegt."


Hintergrund

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft tritt aktiv für den Schutz der Biene und der Artenvielfalt ein:

Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung

Honig- und Wildbienen werden aufgrund ihrer Bedeutung für die biologische Vielfalt durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. In Deutschland gelten zudem besonders strenge Vorschriften für Pflanzenschutzmittel: Der Handel und die Aussaat von Getreidesaat, die mit Neonikotinoiden behandelt wurde, ist verboten. Das schützt Bienen vor den Stäuben, die bei der Aussaat des behandelten Getreides freigesetzt werden. Seit 2018 dürfen bestimmte Neonikotinoide zudem nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden - also dort, wo sie den Bienen nicht schaden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert und unterstützt Maßnahmen, die dazu beitragen, die Lebensbedingungen von Bienen und anderen Bestäuberinsekten zu verbessern. Zum Beispiel, wenn

  • blütenreiche Saaten als Ackerrandstreifen, Zwischenfrüchte und zur Biomassenutzung verwendet,
  • Streuobstwiesen angelegt werden oder Acker- in Dauergrünland umgewandelt wird.
Gründe Rückgang Insektenpopulationen

Der Rückgang der Insektenpopulationen wird derzeit intensiv diskutiert. Es gibt viele Gründe für den Rückgang, zum Beispiel:

  • Veränderungen des Klimas
  • Veränderungen der Strukturen in der Landschaft, wie weniger Säume, Hecken oder gestufte Waldränder, und die Siedlungsentwicklung
  • Nutzung und Bewirtschaftung der Landschaft u.a. durch die Landwirtschaft (etwa Gewässer, Wiesen und Äcker)
  • Vorkommen von Schadstoffen und Lichtverschmutzung
  • Verkehr und die Verkehrsinfrastruktur

Auch die Land- und Forstwirtschaft sind auf die biologische Vielfalt angewiesen, um die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln sicherzustellen und ihre Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu erhalten. Durch den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt werden Ökosystemleistungen (z. B. Bestäubung, Bodenfruchtbarkeit) und Produktionsmöglichkeiten in einer sich wandelnden Umwelt gesichert.

Zudem ist das Vorkommen vieler Arten der Agrarlandschaft untrennbar mit der Landwirtschaft verbunden. Eine zu starke Verringerung oder gar Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit würde deren Existenz ebenfalls bedrohen. Das BMEL setzt sich für verbesserte Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der landschaftlichen Strukturvielfalt im Agrarraum sowie im Wald ein.

Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt

Viele Maßnahmen mit dem Ziel, biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern, haben positive Effekte auf eine Vielzahl von Organismen, auch auf Insekten.

  • Mit der Ende 2013 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU wurde diese noch stärker als bisher auf die Entlohnung gesellschaftlicher Leistungen ausgerichtet. Im Rahmen des "Greenings" werden konkrete Leistungen der Landwirtschaft für Klimaschutz, Biodiversität, vielfältige Kulturlandschaften und eine nachhaltige Produktion verlangt. Die GAP nach 2020 wird weitere Anforderungen an die Einhaltung der Biodiversität stellen.
  • Neben einer Verpflichtung zum Anbau verschiedener Fruchtarten und einem Dauergrünlanderhaltungsgebot müssen die Landwirte unter anderem auf fünf Prozent ihrer Ackerfläche ökologische Vorrangflächen ausweisen. Dazu zählen zum einen produktive Flächennutzungen wie der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten. Zum anderen fallen darunter insbesondere auch nicht-produktive Flächennutzungen wie z. B. brachliegende Flächen, Pufferstreifen und Landschaftselemente wie Hecken. Seit dem Antragsjahr 2018 stehen den Landwirten mit der sogenannten "Honigbrache" und dem Anbau von Durchwachsener Silphie zwei neue für den Bienen- und Insektenschutz wichtige Möglichkeiten zur Verfügung.
  • Wichtige Instrumente zur Förderung der landwirtschaftlichen biologischen Vielfalt sind auch die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen der 2. Säule der GAP. Sie honorieren unter anderem vielfältige Fruchtfolgen, die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen sowie Schon- und Schutzstreifen, die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Pflege und Unterhaltung von Hecken, Knicks, Baumreihen, Feldgehölzen und Streuobstwiesen. Darüber hinaus fördern die Bundesländer Regionaltypisches das den Erhalt spezifischer Pflanzensorten und Tierrassen zum Ziel hat.
  • Seit 2017 ist über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) die Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen, seit 2018 auch des Vertragsnaturschutzes möglich. Gerade bei letzterem arbeitet die Landwirtschaft eng mit dem Naturschutz zusammen.
  • Bei der Weiterentwicklung der GAP nach 2020 strebt das BMEL an, dass landwirtschaftliche Leistungen zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt, zum Schutz der Umwelt, des Klimas, des Tierwohls und der natürlichen Ressourcen stärker durch gezielte Maßnahmen gefördert und honoriert werden. Die Direktzahlungen sollen nach wie vor Einkommen sichern und stabilisieren, zukünftig aber auch stärker am Erhalt der gesellschaftlichen Funktionen der Landwirtschaft wie der Bewahrung der Biodiversität ausgerichtet werden. Mithilfe von Indikatoren sollen die Maßnahmen künftig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
  • Das BMEL unterstützt weitere Initiativen, um die Lebensbedingungen von Bienen- und Insekten zu fördern. Dazu gehört zum einen die Verbraucherkommunikation. Jeder kann etwas für Bienen und andere Insekten tun. Deshalb hat das BMEL mit mehr als 500 Baumärkten und Gartencentern die Aktion "Bienen füttern" ins Leben gerufen. Sie richtet sich an alle, die Pflanzen lieben und sich dabei für Bienen einsetzen möchten. Zum anderen stehen auf dem Gelände des BMEL seit dem Sommer 2018 Bienenstöcke. Auch andere Ressorts und die Bundesländer hat das BMEL eingeladen, auf ihren Außenflächen einen aktiven Beitrag zum Bienen-/Insektenfüttern zu leisten.
  • Zudem unterstützt das BMEL ein Projekt für mehr Artenvielfalt auf den Äckern, das sogenannte F.R.A.N.Z.-Projekt (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft und Naturschutz mit Zukunft). Das Anfang 2017 gestartete Projekt wird gemeinsam von der Umweltstiftung Michael Otto (UMO) und dem Deutschen Bauernverband (DBV) getragen.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Das Institut für Bienenschutz am Julius Kühn-Institut bewertet die Gefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln für Bienen, untersucht Bienenvergiftungen und treibt die Forschung zum Bienenschutz voran.Wissenschaftler der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit EFSA konnten ein Risiko für Bestäuber aus der Anwendung bestimmter Neonikotinoide ("Neonics") nicht ausschließen. Deshalb hat Bundesministerin Julia Klöckner im April 2018 dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Anwendung dieser Neonikotinoide nur noch in Gewächshäusern zu erlauben. Seit dem 19. Dezember 2018 dürfen Neonikotinoide mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr für die Anwendung im Freiland verkauft und dort auch nicht mehr angewendet werden. In Deutschland wird es für diese Wirkstoffe auch keine Notfallzulassungen wie in anderen Mitgliedstaaten geben.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung 2013 den Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verabschiedet. Der Aktionsplan ist Teil der Umsetzung der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden. Ziel des NAP ist es, die Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt, die durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können, zu reduzieren.

Weitere politische Initiativen:
  • Das BMEL erstellt zurzeit eine Ackerbaustrategie. Darin werden auch weitere Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt und der Insekten im Dialog mit der Landwirtschaft erarbeitet.
  • Die Koalitionspartner haben zudem vereinbart, ein Aktionsprogramm Insektenschutz aufzulegen. Damit will die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten verbessern. Ein Eckpunktepapier wurde im Juni 2018 im Kabinett abgestimmt. Ein erster Entwurf des Aktionsprogramms mit konkreten Maßnahmen befindet sich in der Ressortabstimmung.
  • Weitere Vorhaben wie die Nutztierhaltungsstrategie in Verbindung mit der Förderung der Weidehaltung oder die Förderung des ökologischen Landbaus tragen zum Schutz der Insekten bei.
Monitoring und Forschung

Die Bundesregierung finanziert - mit den Bundesländern das Detsche Bienenmonitoring (DeBiMo), um die periodisch auftretenden Winterverluste von Bienenvölkern aufzuklären. Das seit 2004 bestehende Monitoring lieferte zur komplexen Thematik der Bienengesundheit, der Bienenhaltung und Bienenzucht bereits wertvolle Erkenntnisse. Das BMEL fördert gemeinsam mit den Ländern auch zukünftig das DeBiMo mit 400.000 Euro pro Jahr. Das Deutsche Bienenmonitoring ist in seiner Dimension in Europa einzigartig und zeigt einen zukunftsweisenden Weg für die erfolgreiche Organisation und Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Ursachenergründung. Seit 2016 gibt es am Julius Kühn-Institut (JKI) ein eigenes Fachinstitut für Bienenschutz. Die Wissenschaftler dort forschen unter anderem zu Interaktionen zwischen Bienen und der Landwirtschaft. 2018 hat das BMEL zusätzlich etwa sechs Millionen Euro für die Forschung zum Insektenschutz bereitgestellt. Das BMEL arbeitet außerdem an einem Monitoring der landwirtschaftlichen biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Damit werden eine verlässlichere Beurteilung der Ursachen des Artenrückgangs und der Auswirkungen ergriffener und die Formulierung neuer Gegenmaßnahmen in der Landwirtschaft möglich. Ergänzend wird ein wissenschaftliches Monitoring-Zentrum zur Biodiversität aufgebaut.

Digitalisierung

Ein wesentlicher Punkt ist zudem die Digitalisierung: Wenn Landmaschinen über Satelliten und Sensoren gesteuert werden, können Landwirte präziser arbeiten und Pflanzenschutz- und Düngemittel reduzieren. Derartige Projekte und Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Bienenhaltung werden auch über das Programm zur Innovationsförderung finanziell unterstützt.

Förderung für Imker

Über 90 Prozent der Bienenvölker in Deutschland werden von Hobby-Imkerinnen und -Imkern gepflegt - nicht nur weil es eine spannende Tätigkeit in und mit der Natur ist, sondern auch weil der Verkauf von Honig ein einträglicher Nebenverdienst sein kann. Im Rahmen der Beihilfe im Bienenzuchtsektor können die EU-Mitgliedstaaten Drei-Jahres-Programme erstellen, um Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Imkereiprodukte zu fördern (Imkereiprogramme). Diese Programme fördern die Europäische Union und die Mitgliedstaaten je zur Hälfte. Für das deutsche Imkereiprogramm (mit einem jährlichen Gesamtvolumen in Höhe von rd. 3,2 Millionen Euro) liegt die Durchführungs- und Finanzierungszuständigkeit bei den Bundesländern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft koordiniert und überwacht die Umsetzung.

Beihilfefähige Maßnahmen im Rahmen dieser Förderung sind:
  • technische Hilfe für Imker,
  • Bekämpfung von Bienenstockfeinden und -krankheiten , insbesondere der Varroatose,
  • Rationalisierung der Wanderimkerei,
  • Analyse von Bienenzuchterzeugnissen durch Labore,
  • Wiederauffüllung des Bienenbestandes
  • Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Organisationen,
  • Marktbeobachtung,
  • Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse im Hinblick auf die Ausschöpfung des Produktpotenzials am Markt.
Internationaler Austausch und Konferenzen

Im Sinne von "Viele Akteure - ein Ziel" zum Schutz der Honigbienen wurden im Jahr 2016 - gemeinsam mit dem Deutschen Imkerbund (DIB) - drei nationale Bienenkonferenzen ausgerichtet, zu denen "Stakeholder" aus Politik, Verwaltung, Landwirtschaft, Wissenschaft, Industrie und der Imkerschaft eingeladen wurden. Darüber hinaus richtete das BMEL Ende März 2017 - ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem DIB - eine Internationale Bienenkonferenz in Berlin aus. An ihr nahmen circa 500 Teilnehmer aus der ganzen Welt, darunter nationale und internationale Vertreter von Administrationen und Politik, Forschung, Imkerei und Landwirtschaft, aber auch von internationalen Institutionen wie der FAO, OIE und von der EU-Kommission teil. So konnte auf der Grundlage einer gemeinsamen Situationsanalyse der bestehenden, vor allem europaweiten Probleme des Imkereisektors ein erster wissenschaftlicher Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene eingeleitet und gleichzeitig internationale Ansprechpartner identifiziert werden.

*

Quelle:
Pressemitteilung 101/19, 19.05.2019
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Referat MK1, Pressestelle
Hausanschrift: Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 529-3170, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang