Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - 19. Mai 2019
Bundesministerin Klöckner legt Aktion "Bienen füttern" neu auf
Über 500 Gartencenter sind Kooperationspartner - Digitalisierung in der Landwirtschaft soll helfen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren
Bienen, Schwebfliegen, Schmetterlinge und andere Insekten tragen maßgeblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Ein Drittel unsere Lebensmittel entsteht durch ihre Bestäubungsleistung, sie erhält und erneuert nicht nur Blütenpflanzen. Die Bestäubung ist auch essenziell, damit Wild- und Kulturpflanzen Früchte tragen und Samen ausbilden. Somit sichern Bienen und Insekten die Nahrungsgrundlage vieler Tierarten. Auch für die Landwirtschaft sind sie von enormer Bedeutung. Der globale ökonomische Nutzen, den sie durch das Bestäuben von Agrarpflanzen leisten, wurde für das Jahr 2005 auf etwa 153 Milliarden Euro geschätzt. Rund 80 Prozent aller Pflanzenarten, die unsere Nahrung sichern, sind auf den Besuch von Bestäuberinsekten angewiesen. Von der Bestäubung durch Honig- und Wildbienen hängen in Deutschland wichtige landwirtschaftliche Erträge im Pflanzen- und Obstbau ab.
Zum Internationalen Weltbienentag am Montag, 20. Mai 2019, betont die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner:
"Der Schutz und der Erhalt von Artenvielfalt und Biodiversität sind zentrale Zukunftsaufgaben. Eine besondere Rolle spielen dabei Bienen, Wildbienen und andere Bestäuber. Unsere Supermärkte wären nahezu leer, würde man alle Produkte, die es ohne die Bienen nicht gäbe, aus den Regalen nehmen - Obst, Gemüse, Getreide. Bienen sind systemrelevant. Wichtig ist aber auch, dass wir unterscheiden zwischen der Honig- und der Wildbiene.
Der Schutz der Bienen ist für mein Ministerium zentrales Anliegen. Auf europäischer Ebene habe ich vergangenes Jahr ein Verbot dreier bienenschädlicher Neonikotinoide im Freiland gestimmt und deutlich gemacht, dass es in Deutschland keine Notfallzulassungen bei der Zuckerrübenbeizung dieser Wirkstoffe geben wird. Das gilt! Auch wenn die Notfallzulassung in anderen Mitgliedstaaten der EU praktiziert wird. Und wir wollen die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um etwa durch den Ausbau der Präzisionslandwirtschaft den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich zu reduzieren. Daneben haben wir als Ministerium zahlreiche weiter Maßnahmen unternommen.
Zum Schutz der Bienen ist auch, aber nicht nur die Landwirtschaft gefragt. Jeder kann einen Beitrag leisten, ob auf dem Balkon oder im Garten. Denn wo nichts blüht, gibt es für die Bienen nichts zu sammeln. Um Verbraucherinnen und Verbraucher dafür zu sensibilisieren und zu informieren, welche Pflanzen sich als 'Bienenbuffets' eignen, haben wir mit über 500 Bau- und Gartencentern unsere Aktion "Bienen füttern" neu aufgelegt."
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft tritt aktiv für den Schutz der Biene und der Artenvielfalt ein:
Honig- und Wildbienen werden aufgrund ihrer Bedeutung für die biologische Vielfalt durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. In Deutschland gelten zudem besonders strenge Vorschriften für Pflanzenschutzmittel: Der Handel und die Aussaat von Getreidesaat, die mit Neonikotinoiden behandelt wurde, ist verboten. Das schützt Bienen vor den Stäuben, die bei der Aussaat des behandelten Getreides freigesetzt werden. Seit 2018 dürfen bestimmte Neonikotinoide zudem nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden - also dort, wo sie den Bienen nicht schaden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert und unterstützt Maßnahmen, die dazu beitragen, die Lebensbedingungen von Bienen und anderen Bestäuberinsekten zu verbessern. Zum Beispiel, wenn
Der Rückgang der Insektenpopulationen wird derzeit intensiv diskutiert. Es gibt viele Gründe für den Rückgang, zum Beispiel:
Auch die Land- und Forstwirtschaft sind auf die biologische Vielfalt angewiesen, um die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln sicherzustellen und ihre Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu erhalten. Durch den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt werden Ökosystemleistungen (z. B. Bestäubung, Bodenfruchtbarkeit) und Produktionsmöglichkeiten in einer sich wandelnden Umwelt gesichert.
Zudem ist das Vorkommen vieler Arten der Agrarlandschaft untrennbar mit der Landwirtschaft verbunden. Eine zu starke Verringerung oder gar Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit würde deren Existenz ebenfalls bedrohen. Das BMEL setzt sich für verbesserte Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der landschaftlichen Strukturvielfalt im Agrarraum sowie im Wald ein.
Viele Maßnahmen mit dem Ziel, biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern, haben positive Effekte auf eine Vielzahl von Organismen, auch auf Insekten.
Das Institut für Bienenschutz am Julius Kühn-Institut bewertet die Gefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln für Bienen, untersucht Bienenvergiftungen und treibt die Forschung zum Bienenschutz voran.Wissenschaftler der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit EFSA konnten ein Risiko für Bestäuber aus der Anwendung bestimmter Neonikotinoide ("Neonics") nicht ausschließen. Deshalb hat Bundesministerin Julia Klöckner im April 2018 dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Anwendung dieser Neonikotinoide nur noch in Gewächshäusern zu erlauben. Seit dem 19. Dezember 2018 dürfen Neonikotinoide mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr für die Anwendung im Freiland verkauft und dort auch nicht mehr angewendet werden. In Deutschland wird es für diese Wirkstoffe auch keine Notfallzulassungen wie in anderen Mitgliedstaaten geben.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung 2013 den Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verabschiedet. Der Aktionsplan ist Teil der Umsetzung der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden. Ziel des NAP ist es, die Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt, die durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können, zu reduzieren.
Die Bundesregierung finanziert - mit den Bundesländern das Detsche Bienenmonitoring (DeBiMo), um die periodisch auftretenden Winterverluste von Bienenvölkern aufzuklären. Das seit 2004 bestehende Monitoring lieferte zur komplexen Thematik der Bienengesundheit, der Bienenhaltung und Bienenzucht bereits wertvolle Erkenntnisse. Das BMEL fördert gemeinsam mit den Ländern auch zukünftig das DeBiMo mit 400.000 Euro pro Jahr. Das Deutsche Bienenmonitoring ist in seiner Dimension in Europa einzigartig und zeigt einen zukunftsweisenden Weg für die erfolgreiche Organisation und Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Ursachenergründung. Seit 2016 gibt es am Julius Kühn-Institut (JKI) ein eigenes Fachinstitut für Bienenschutz. Die Wissenschaftler dort forschen unter anderem zu Interaktionen zwischen Bienen und der Landwirtschaft. 2018 hat das BMEL zusätzlich etwa sechs Millionen Euro für die Forschung zum Insektenschutz bereitgestellt. Das BMEL arbeitet außerdem an einem Monitoring der landwirtschaftlichen biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Damit werden eine verlässlichere Beurteilung der Ursachen des Artenrückgangs und der Auswirkungen ergriffener und die Formulierung neuer Gegenmaßnahmen in der Landwirtschaft möglich. Ergänzend wird ein wissenschaftliches Monitoring-Zentrum zur Biodiversität aufgebaut.
Ein wesentlicher Punkt ist zudem die Digitalisierung: Wenn Landmaschinen über Satelliten und Sensoren gesteuert werden, können Landwirte präziser arbeiten und Pflanzenschutz- und Düngemittel reduzieren. Derartige Projekte und Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Bienenhaltung werden auch über das Programm zur Innovationsförderung finanziell unterstützt.
Über 90 Prozent der Bienenvölker in Deutschland werden von Hobby-Imkerinnen und -Imkern gepflegt - nicht nur weil es eine spannende Tätigkeit in und mit der Natur ist, sondern auch weil der Verkauf von Honig ein einträglicher Nebenverdienst sein kann. Im Rahmen der Beihilfe im Bienenzuchtsektor können die EU-Mitgliedstaaten Drei-Jahres-Programme erstellen, um Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Imkereiprodukte zu fördern (Imkereiprogramme). Diese Programme fördern die Europäische Union und die Mitgliedstaaten je zur Hälfte. Für das deutsche Imkereiprogramm (mit einem jährlichen Gesamtvolumen in Höhe von rd. 3,2 Millionen Euro) liegt die Durchführungs- und Finanzierungszuständigkeit bei den Bundesländern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft koordiniert und überwacht die Umsetzung.
Im Sinne von "Viele Akteure - ein Ziel" zum Schutz der Honigbienen wurden im Jahr 2016 - gemeinsam mit dem Deutschen Imkerbund (DIB) - drei nationale Bienenkonferenzen ausgerichtet, zu denen "Stakeholder" aus Politik, Verwaltung, Landwirtschaft, Wissenschaft, Industrie und der Imkerschaft eingeladen wurden. Darüber hinaus richtete das BMEL Ende März 2017 - ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem DIB - eine Internationale Bienenkonferenz in Berlin aus. An ihr nahmen circa 500 Teilnehmer aus der ganzen Welt, darunter nationale und internationale Vertreter von Administrationen und Politik, Forschung, Imkerei und Landwirtschaft, aber auch von internationalen Institutionen wie der FAO, OIE und von der EU-Kommission teil. So konnte auf der Grundlage einer gemeinsamen Situationsanalyse der bestehenden, vor allem europaweiten Probleme des Imkereisektors ein erster wissenschaftlicher Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene eingeleitet und gleichzeitig internationale Ansprechpartner identifiziert werden.
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Quelle:
Pressemitteilung 101/19, 19.05.2019
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 529-3170, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2019
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