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RECHT/080: Schicksal der Mastanlage Groß Haßlow weiter in der Schwebe (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell, 26. Januar 2018

Schicksal der Mastanlage Groß Haßlow weiter in der Schwebe

Oberverwaltungsgericht hat noch Klärungsbedarf


Das Schicksal der beantragten riesigen Mastanlage in Groß Haßlow bei Wittstock ist weiter in der Schwebe. 328 000 Hähnchen in 8 Ställen sollen hier gehalten werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat am 25.1.2018 über die Klage des NABU Brandenburg verhandelt. Nach mehrstündiger Verhandlung hat das OVG entschieden, dass weiterer Aufklärungsbedarf besteht.

Gegenstand der gestrigen Verhandlung waren zunächst rechtliche Fragen, in denen es vor allem darum ging, was seitens eines Umweltverbandes gerichtlich geltend gemacht werden kann. Das beklagte Amt, das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), sowie der Hühnermäster hatten die Auffassung vertreten, dass die Klage des NABU unzulässig sei, weil dieser gar nicht befugt sei, die Fristverlängerungsentscheidung der Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen.

Mit der Feststellung des Gerichts, das weiterer Aufklärungsbedarf besteht, dürfte dessen Einschätzung verbunden sein, dass die Klage des NABU als zulässig angesehen wird. Dies hatte auch schon das Verwaltungsgericht Potsdam in erster Instanz festgestellt, und auch in allen vorherigen Eilverfahren war die Klage als zulässig angesehen worden.

Die Richter des OVG hatten auch bereits angedeutet, worin sie weiteren Aufklärungsbedarf sehen. Es geht um die Auswirkungen des genehmigten Anlagenbetriebs auf gesetzlich geschützte Biotope im Umfeld des Anlagenstandortes.

Nach Einschätzung des Rechtsanwalts des NABU, Peter Kremer, ist das Verfahren auf einem guten Weg. Es werde sich sehr plausibel zeigen lassen, dass es zu Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope durch Stickstoffeinträge aus der Anlage kommen würde.

Der Vorsitzende des NABU Brandenburg, Friedhelm Schmitz-Jersch, ist mit der gestrigen Verhandlung zufrieden. "Die Richter haben sich sehr intensiv mit dem Fall auseinandergesetzt. Das Gericht wird nach unserer Einschätzung grundlegend die Frage prüfen, ob eine solche Anlage wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt dort zulässig ist."

Die Sprecherin der Bürgerinitiative Wittstock Contra Industriehuhn, Andrea Stelmecke, stellt fest, dass die Bürgerinitiative, die den NABU in dem Klageverfahren unterstützt, den erforderlichen weiteren langen Atem haben wird. "Wir werden den Kampf gegen die Anlage bis zum Schluss durchhalten".

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Quelle:
Pressedienst, 26.01.2018
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2018

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