Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LANDWIRTSCHAFT

VERBAND/070: Flächenverbrauch - DBV zur Verabschiedung der Umweltgesetze (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 19. Juni 2009

Flächenverbrauch bei Ausgleichsmaßnahmen mindern!

DBV zur Verabschiedung der Umweltgesetze im Deutschen Bundestag


Im neuen Bundesnaturschutzgesetz wird der Entsiegelung bebauter Flächen sowie der Biotoppflege durch Landwirte ein Vorrang bei den Ausgleichmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt gegeben. Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Umweltgesetze im Bundestag hebt der Deutsche Bauernverband (DBV) diese Neuausrichtung im Naturschutz hervor und fordert die Behörden auf, ihre Verwaltungspraxis zukünftig diesem klaren Bekenntnis des Gesetzgebers zu einer flexibleren Gestaltung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung anzupassen.

Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Flächenverbrauchs unterstützt der DBV, dass landwirtschaftliche Böden im gesamten Umweltrecht als unvermehrbares Gut stärker geschont werden müssen. Auch die Zielrichtung, zunächst den Innenbereich weiterzuentwickeln, bevor freie Flächen im Außenbereich neu versiegelt werden, wurde in Gesetzesform gegossen. Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass mit der Ausführung landschaftspflegerischer Maßnahmen nach Möglichkeit landwirtschaftliche Betriebe und deren Vereinigungen beauftragt werden sollen. Insgesamt hat der Vertragsnaturschutz eine Aufwertung erfahren, da die Behörden zukünftig immer zunächst prüfen müssen, ob die Ziele auch genauso gut durch freiwillige Maßnahmen als durch Ordnungsrecht erfüllt werden können.

Mit der heutigen Verabschiedung gehen die langwierigen Verhandlungen um das ursprüngliche Umweltgesetzbuch zu Ende. Das jetzt verbleibende neue Bundesnaturschutz- und das Wasserhaushaltsgesetz hätte nach Einschätzung des DBV schon früher erreicht werden können, wenn nicht das Bundesumweltministerium einen überzogenen Entwurf vorgelegt hätte, der weit über den Auftrag im Koalitionsvertrag hinausging, wonach das Umweltrecht zusammengefasst und vereinfacht, aber nicht verschärft werden sollte. Wesentliche dieser geplanten Verschärfungen des geltenden Rechts wurden von den Regierungsfraktionen im Bundestag eliminiert. Unverständlich ist aus Sicht des DBV jedoch, warum durch neue Schutzkategorien wie "nationale Verantwortungsarten" und "nationales Naturmonument" neue Bürokratie geschaffen wurde.

Besorgniserregende Tendenzen sieht der DBV auch im Wasserrecht, wo die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie immer stärker allein den Grundeigentümern aufgebürdet wird.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Juni 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2009