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VERBAND/197: Zusätzliche Belastungen bei Lagerung von Gülle für tierhaltende Betriebe vermeiden (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 22. Mai 2014

Fehlender Bestandsschutz für JGS-Anlagen forciert Strukturwandel in der Landwirtschaft

DBV kritisiert Vorschläge der Bundesländer für JGS-Anlagen



Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt die Bundesländer vor weiteren Verschärfungen für Anlagen, die zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) dienen. Sollte der Bundesrat in der Plenarsitzung am 23. Mai 2014 dem Votum der Ausschüsse folgen, werde der Bestandsschutz für einige hunderttausend Güllebehälter ausgehöhlt. Die Bundesregierung hatte, wie auch die Vorgängerregierung, davon Abstand genommen, zusätzliche Belastungen für die tierhaltenden Betriebe zu schaffen und nicht den gleichen Regelungen zu unterwerfen wie Chemieanlagen.

Schon vor der Bundesratssitzung war klar, dass die EU-Kommission den Entwurf der Bundesregierung nicht beanstandet. Von daher steht der Vorstoß einiger grüner Agrar- und Umweltminister in vollkommenem Widerspruch zu dem von ihnen propagierten Förderung bäuerlicher Familienbetriebe, erklärt der DBV. Denn durch die Verschärfungen werde der Strukturwandel bei Schweinehaltern und Rinderhaltern weiter beschleunigt. Die wirtschaftlichen Konsequenzen werden sich insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben ungeachtet ihrer Produktionsausrichtung deutlich bemerkbar machen, erklärt der DBV.

Bisher sollten Regelungen für die Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft in der neuen Bundesverordnung außen vor bleiben. Die vorhandenen wasserrechtlichen und baulichen Anforderungen der Länder sollten auch nach Auffassung des DBV Bestand haben. Mit den Vorschlägen der Ausschüsse des Bundesrates soll nun eine verpflichtende Sachverständigenprüfung für alle Bestandsanlagen vorgeschrieben werden. Eine Nachrüstpflicht für eine Leckageerkennung ist ebenso gefordert, nur nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass dies technisch nicht machbar und unverhältnismäßig sei. Damit wird den Landwirten in mehreren hunderttausend Fällen die Beweislast auferlegt. Die Landwirte würden zudem einem großen behördlichen Ermessensspielraum ausgesetzt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. Mai 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2014