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VERBAND/383: Fachgerechte Düngung - Neujustierung der roten Gebiete erforderlich (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 9. Mai 2019

Neujustierung der roten Gebiete erforderlich

DBV-Vizepräsident Schwarz fordert Umweltminister zur genaueren Abgrenzung der roten Gebiete auf


"Eine Voraussetzung für die Düngeverordnung in Deutschland muss auch in Zukunft sein, dass die Regelungen nicht nur dem Gewässerschutz dienen, sondern auch dem Anspruch einer fachgerechten Düngung genügen. Der von der EU-Kommission eröffnete Spielraum für fachlich geeignete und regional angepasste Regelungen darf nicht ungenutzt bleiben", betont Werner Schwarz, Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Landesbauernverbandes Schleswig-Holstein anlässlich der Umweltministerkonferenz in Hamburg. Eine pauschale Deckelung der Düngung oder ein Düngeverbot beispielsweise für Zwischenfrüchte erfülle nicht das Gebot der Fachlichkeit und werde auch nicht von der EU-Kommission gefordert, kritisiert Schwarz die derzeit diskutierten Vorschläge der Bundesregierung zur Änderung der Düngeverordnung.

Eine Neujustierung sei zudem bei der Abgrenzung der sogenannten roten Gebiete zwingend erforderlich. Derzeit würden riesige Grundwasserkörper aufgrund von wenigen problematischen Messstellen als gefährdetes Gebiet eingestuft. In Verbindung mit den geplanten Auflagen für gefährdete Gebiete seien eine Vielzahl von Betrieben ungerechtfertigt betroffen und großräumig würden grüne Teilbereiche von Grundwasserkörpern einbezogen. Hierbei handelt es sich um eine Übermaßregelung, die nicht akzeptabel ist, erklärt Schwarz. Künftig müssten die besonderen Regelungen für gefährdete Gebiete stärker auf die Gebiete fokussiert werden, bei denen noch Handlungsbedarf zur Erreichung der Grenzwerte im Gewässerschutz besteht. Anwendungsbereich für die zusätzlichen Auflagen müssen verpflichtend die Einzugsgebiete der roten Messstellen sein. Die Umweltminister der Länder sind gefordert, die Neujustierung der roten Gebiete vorzunehmen, was wasserwirtschaftlich fundiert und aus landwirtschaftlicher Sicht geboten ist.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Mai 2019
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 0, Fax: 030 / 31 904 431
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Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2019

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