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VIELFALT/111: Handel mit Saatgut alter Sorten - Behinderung durch Bürokratie (DKN)


Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V. - Bonn, 17. Dezember 2010

Droht die Erhaltung landwirtschaftlicher Vielfalt in den Mühlen der Bürokratie zu ersticken?

Im Jahr der Biodiversität 2010: Neue Regelung für Handel mit Saatgut alter Sorten


Das Jahr 2010 wurde von der EU zum "Jahr der biologischen Vielfalt" ausgerufen. Biologische Vielfalt umfasst auch biologische Vielfalt auf dem Acker, im Garten und auf der Obstwiese. Geht es jedoch um konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen zur Förderung der Biodiversität landwirtschaftlicher Nutzpflanzen, tut sich die EU schwer, etwas gegen die Vorherrschaft der Saatgutkonzerne, deren Interessen noch immer die Saatgut-Gesetzgebung dominieren, zu unternehmen und konkrete Schritte zur Förderung von mehr Vielfalt landwirtschaftlicher Kulturen zu beschließen. Ausgerechnet im Jahr der Biodiversität wird die Umsetzung einer EU-Richtlinie auf den Weg gebracht, die nach Behördenabsicht zwar mehr Spielraum für die Vermarktung von "Erhaltungs- und Amateursorten" bieten soll, nach den Befürchtungen des Dachverbands Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V. jedoch womöglich das Gegenteil erreicht: Die Erhaltungsarbeit alter und seltener Kultur- und Nutzpflanzen - egal ob in der Hand von kleinbäuerlicher Landwirtschaft, privaten Kleingärtnern oder Vereinen zur Erhaltung alter Nutzpflanzen - droht in bürokratischen Regelungen zu ersticken. Nach Einschätzung des Dachverbandes Kulturpflanzen-und Nutztiervielfalt e.V. wird die neu gefasste Verordnung den Verlust der landwirtschaftlichen Biodiversität nicht aufhalten. Heute wird im Bundesrat die "Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen" beraten. Mit dieser Verordnung soll die sog. "Erhaltungssorten-Richtlinie" (RL 2009/145 EU) der EU zum Bereich Gemüse in nationales Recht umgesetzt werden. Zwar dürfen neben den industriellen Züchtungssorten, die ein umfangreiches Zulassungsverfahren zu durchlaufen haben, zukünftig auch Erhaltungs- und Amateursorten gehandelt werden. Erhaltungsinitiativen oder kleine Saatgut-Betriebe, welche eine große Vielzahl alter Sorten produzieren und vermarkten wollen, müssen jedoch für jede einzelne Sorte eine Gebühr entrichten, ein Meldeformular ausfüllen und ihre jährlichen Abgabemengen protokollieren und an die Behörden melden - ein Aufwand, der vom Landwirtschaftsministerium auf fünf bis dreizehn Stunden pro Sorte geschätzt wird und der für die Erhalter in keinem Verhältnis zu den geringen Umsätzen steht, die mit solchen Sorten zu erzielen sind. Wenn die Biodiversität von Kultur- und Nutzpflanzen - wie so oft beteuert - tatsächlich gefördert werden soll, müsste hier dringend eine grundlegendere Reform erfolgen: Der Verkauf von Kleinmengen, so fordert der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V., sollte generell freigegeben und von bürokratischen Regelungen befreit werden. Dass dies auch grundsätzlich möglich ist, zeigt das Beispiel Österreich: Hier war der Kleinmengenhandel mit Gemüse-Saatgut bislang völlig frei - Kleinmengen durften ohne behördliche Auflagen und bürokratische Hemmnisse frei gehandelt werden. Die liberalen gesetzlichen Saatgutregelungen im Alpenstaat bildeten bisher den Rahmen für die breit gestreute, erfolgreiche und öffentlichkeitswirksame Sortenerhaltungsarbeit von Organisationen wie ARCHE NOAH. Es ist eine Ironie der Geschichte, dass ausgerechnet im Jahr der Biodiversität diese liberale Regelung, die niemandem geschadet, aber der Biodiversität von Kulturpflanzen genutzt hat, auf Initiative der EU jetzt auch in Österreich neuen bürokratischen Regelungen weichen soll. Biodiversität von Kulturpflanzen wird heute nicht in agrar-industriellen Betrieben erhalten. Meist sind es kleine direkt vermarktende Bauern, engagierte Privatpersonen oder kleine Vereine, die die große Vielfalt alter, regionaler oder teilweise auch namenloser Landsorten erhalten. Die jetzt geplanten bürokratischen und finanziellen Hürden bedeuten für diese Erhalter keine Anerkennung und Ermutigung ihrer Arbeit, sondern das Gegenteil. Der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V., der 14 Organisationen von Sortenerhaltern vertritt, fordert daher eine völlige Freigabe des Verkaufs von kleinen Mengen Saatgut traditionell gebräuchlicher und regionaler Sorten, so wie es bisher in Österreich möglich war. Dafür wird sich der Dachverband im Rahmen der ab 2011 anstehenden Reform des europäischen Saatgutrechts einsetzen.


Der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V., der 14 Organisationen von Sortenerhaltern vertritt, wurde 2009 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. www.kulturpflanzen-nutztiervielfalt.org


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Quelle:
Pressemitteilung, 17.12.2010
Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e. V.
c/o Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt e.V.
Burghofstraße 116, 53229 Bonn, Telefon: 0228/9480670
Internet: www.kulturpflanzen-nutztiervielfalt.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2010