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MASSNAHMEN/333: Fledermaus, Dohle und Waldohreule - Ausgleichsmaßnahmen für Einkaufszentrum (NLF)


Niedersächsische Landesforsten - Forstamt Sellhorn, 30. Januar 2023

Fledermaus, Dohle und Waldohreule

Ausgleichsmaßnahmen für Einkaufszentrum


(Harsefeld / Himmelpforten) Zum Schutz und Erhalt von Fledermäusen, Dohlen und Waldohreulen haben die Niedersächsischen Landesforsten im Kakener Vorderholz der Försterei Bevern jetzt künstliche Quartiere geschaffen, um den Eingriff in den Lebensraum der Tiere durch den Neubau eines Einkaufszentrums in Himmelpforten auszugleichen.

Bei dieser Ausgleichsmaßnahme war ein Team von spezialisierten Forstwirten und Förstern der Landesforsten am Werk, um künstliche "Wohnungen" für Fledermäuse, Dohlen und Waldohreulen anzulegen. "Dabei ist die Wahl des Standortes sehr wichtig", erklärt Frank Zweers, Förster für Naturdienstleistungen im Forstamt Harsefeld. "Fledermäuse, Dohlen und Waldohreulen brauchen unter anderem alte und reich strukturierte Wälder. Im Kakener Vorderholz haben wir dafür einen passenden Buchen-Eichenmischwald in räumlicher Nähe zum geplanten Einkaufszentrum gefunden."

Frank Zweers stellt mit den Maßnahmen sicher, dass die neu angelegten Quartiere für die drei genannten Arten bezugsfertig sind und schnell angenommen werden können. Im Vorfeld hat er den Lebensraum genauestens kartiert, Pläne erarbeitet und geeignete Bäume für die Anlage der Fledermausquartiere und Nisthilfen ausgewählt und markiert. Um den erfolgreichen Umzug der Tiere sicherzustellen, haben Zweers und seine Kollegen für die Fledermäuse in zwölf gesunde Buchen und eine Eiche jeweils drei bis vier künstliche Höhlen gesägt. Für die Waldohreulen wurden drei Kunsthorste und für die Dohlen 20 Nisthöhlen aufgehängt. Die Dohlenkästen hat die Lebenshilfe Bremervörde nach Vorgaben eines Experten angefertigt. Da es sich bei Dohlen um Koloniebrüter handelt, sind die Kästen konzentriert an einer Stelle des Forstortes an acht Bäumen angebracht worden. "Bei der Auswahl der Quartierstandorte haben wir uns an der Lebensweise der jeweiligen Tiere orientiert. Mit der Vielzahl der neuen Quartiere haben die Tiere ferner eine Auswahlmöglichkeit. Damit erreichen wir eine höchstmögliche Annahmequote", schildert der Förster die Arbeiten.

Das Kakener Vorderholz, mit seiner Gesamtgröße von etwa 35 Hektar, wurde auf rund sieben Hektar Fläche als besonderer Lebensraum für den Artenschutz gestaltet. Für die Fledermäuse wurden zusätzlich zum neuen "Wohnungsangebot" strukturreiche Jagdhabitate am Waldaußenrand sowie im Waldinneren angelegt. Wie bei allen Holzernteeingriffen der Niedersächsischen Landesforsten in derartigen Waldbeständen, wurden auch im Kakener Vorderholz bereits bestehende Habitat- und Totholzbäume stehen gelassen. In der Summe ergibt sich dadurch ein ökologisch stark aufgewerteter Lebensraum für die vom Eingriff betroffenen Arten. Darüber hinaus werden auch viele andere Arten profitieren.

Frank Zweers erklärt, warum die Forstleute im Kakener Vorderholz lieber Höhlen in die Bäume sägen als Fledermauskästen aufzuhängen: "Hier im Kakener Vorherholz leben genau die Fledermausarten, die vom Eingriff in Himmelpforten betroffen sind. Die hiesigen Exemplare sind aber Waldbewohner und keine ?Städter? wie die in Himmelpforten. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass Fledermäuse ein sehr tradiertes Verhalten an den Tag legen. Sie nehmen nur solche Höhlen zeitnah an, die sie auch kennen. Ziel unserer Maßnahmen ist es, die Lebensbedingungen der hiesigen ?Waldfledermäuse? bestmöglich zu optimieren und so einen nachhaltig wirkenden Populationsanstieg der Arten zu erreichen. Wenn dies gesichert gelingen soll, müssen auch die Quartiere möglichst ähnlich dem sein, was sie kennen."

Joachim Decker, Forstwirtschaftsmeister und Spezialist für die praktische Umsetzung von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen ergänzt: "In den letzten sechs Jahren habe ich mit meinem Team derartige Quartiere bereits in Aurich, im Wittmunder Wald und an drei weiteren Standorten geschaffen. Die dortigen Erfahrungen zeigen, dass unsere gesägten Höhlen sehr schnell angenommen werden. Darauf und dass wir dieses Verfahren entwickelt haben, sind wir bannig stolz."

Die Fledermäuse brauchen zu ihren Tagesquartieren einen freien Anflug. Zur Orientierung nutzen die nachtaktiven Säugetiere Ultraschalllaute. Direkt beim Anflug zu den Höhlen wird das oft "ausgeschaltet". Also müssen Äste und kleinere Bäume entfernt werden. Die Quartiere sollten im Halbschatten oder Schatten liegen, damit diese tagsüber nicht überhitzen. "Fledermäuse sind klug. Wir gestalten die Baumhöhlen immer auf die gleiche Weise. So können die Tiere diese wiedererkennen und das erlernte Wissen um die neuen Behausungen weitergeben", sagt Joachim Decker.

Die Maßnahme läuft unter dem Schlagwort "Veteranisierung von Habitatbäumen". An den ca. 100-jährigen Buchen und Eichen werden Strukturen geschaffen, die man natürlicherweise erst an deutlich älteren Bäumen finden würde. Die gesägten Höhlen haben viele Vorteile gegenüber künstlichen Kästen. Das Kleinklima in der Höhle ist deutlich ausgeglichener. Außerdem findet in den Baumhöhlen eine stetige Weiterentwicklung im Sinne einer ökologischen Reifung statt.

Weiterhin müssen sich die Quartierbäume in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, weil Fledermäuse in Gruppen leben. "Zum Abschluss werden die Bäume per GPS eingemessen und mit einer Nummer versehen. Die Anzahl und Art der Fledermausbehausungen werden festgehalten. Darauf baut dann unser begleitendes Monitoring auf", erläutert Frank Zweers das Verfahren.

Hintergrund

Die Eingriffsregelung in Deutschland sieht bei Veränderungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor. Das bedeutet, dass Handlungen, die zu einer Schädigung oder Zerstörung (Beeinträchtigung) führen, gleichwertig oder gleichartig ausgeglichen werden müssen. Die Rechtsgrundlagen dazu finden sich im Bundesnaturschutzgesetz und im Baugesetzbuch. Bei Belangen des Artenschutzes von streng geschützten Arten wie z.B. den Fledermäusen, ist die planungsrechtliche Hürde noch einmal strenger gefasst.

Es wird unterschieden zwischen Vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und kompensatorischen Maßnahmen (FCS). Letztere sind die, die für den Eingriff in Himmelpforten seitens der Genehmigungsbehörde festgelegt wurden.

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und kompensatorische Maßnahmen (FCS) müssen ihre Funktion solange erfüllen, wie die vorhabenbedingte Beeinträchtigung wirksam ist. Dies kann eine langfristige, unter Umständen dauerhafte Sicherung und Betreuung von Maßnahmen über geeignete Instrumente (z. B. Grundbucheintragungen, vertragliche Vereinbarungen) erforderlich machen.

Im Regelfall sind Maßnahmen im direkten räumlich-funktionalen Zusammenhang zu bestehenden Populationen / Vorkommen der Art zu realisieren.

Maßnahmen sollten möglichst nur in solchen Bereichen (oder deren Umfeld) durchgeführt werden, die aktuell von der Art noch nicht besiedelt sind. Bereits besiedelte, aber qualitativ nur schlecht ausgeprägte Bereiche können sich auch als Maßnahmenfläche eignen, sofern sie ein entsprechendes Entwicklungspotenzial für eine qualitative Verbesserung zur Erhöhung der Siedlungsdichte der betreffenden Art aufweisen.

Maßnahmen zum Gelegeschutz bei Vögeln stellen ebenso wie Umsiedlungsmaßnahmen bei Amphibien und Reptilien nur flankierende Maßnahmen / Notlösungen dar. Sie erfordern in der Regel eine Kombination mit anderen Habitat verbessernden Maßnahmen. Künstliche Nisthilfen (Nistkästen u. ä.) stellen in der Regel nur Übergangslösungen dar. Sie sind mit anderen Habitat verbessernden Maßnahmen zu kombinieren und erfordern dauerhafte Pflege beziehungsweise Kontrolle.

Die Niedersächsischen Landesforsten bieten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an, die zu nachhaltiger Aufwertungen der Schutzgüter des Naturhaushaltes führen und gleichzeitig einen schonenden Flächenverbrauch erzielen. Seit 2007 wurden in nahezu allen Naturräumen Niedersachsens über 50 größere Kompensationsflächenpools mit einer Gesamtfläche von ca. 2.800 ha in Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden eingerichtet.

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Quelle:
Presseinformation - 30.01.2023
Herausgeber:
Niedersächsische Landesforsten (NLF)
Anstalt öffentlichen Rechts
Forstamt Sellhorn
Sellhorn 1, 29646 Bispingen
www.landesforsten.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 31. Januar 2023

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