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SCHUTZGEBIET/614: NABU übernimmt Betreuung von 5 EU-Vogelschutzgebieten (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 11. November 2009

NABU übernimmt Betreuung von fünf EU-Vogelschutzgebieten


Neumünster, 11. Dezember 2009 - Vertreter des NABU und des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) haben vor Kurzem mit ihrer Unterschrift die Betreuung für fünf schleswig-holsteinische EU-Vogelschutzgebiete neu geregelt. NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz und LLUR-Abteilungsleiter Thomas Holzhüter unterzeichneten in der NABU-Landesgeschäftsstelle in Neumünster die Verträge, die Aufgaben, Rechte und Pflichten beider Partner festlegen.

Ab dem 1. Januar 2010 ist der NABU nun in den schleswig-holsteinischen Gebieten "Großer Plöner See", "Heidmoor-Niederung", "Lanker See", "Ramsar Gebiet Wattenmeer - Eidermündung und Katinger Watt" und "Teiche zwischen Selent und Plön" seiner langjährigen Tradition folgend, sich auch dem flächenhaften Naturschutz im Land zu widmen, für den Erhalt dieser Lebensräume für teils stark bedrohte Vogelarten mit verantwortlich.

Für insgesamt rd. 7.000 ha regeln die Verträge die weitere Betreuungsarbeit. So wird der NABU u. a. die Informations- und Aufklärungsarbeit der Öffentlichkeit über die Funktionen der Gebiete übernehmen und in diesem Rahmen Führungen anbieten und Informationsmaterialien erstellen. Zudem sollen Störungen erfasst und Vorschläge für Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung des Gebietes den zuständigen Behörden unterbreitet werden. Das Land übernimmt 75% der durch die Betreuung anfallenden Kosten, der NABU trägt mit 25% an Eigenmitteln seinen Teil der notwendigen Ausgaben.

Weitere Informationen im Internet unter www.NABU-SH.de


Hintergrund

EU-Vogelschutzrichtlinie

In der bereits 1978 verabschiedeten EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichten sich die Mitgliedsstaaten der EU, die in ihren Territorien lebenden Vogelarten nachhaltig zu schützen. Die Einrichtung von EU-Vogelschutzgebieten - in der Bundesrepublik teils erst mit erheblicher Verzögerung erfolgt - ist dafür ein wichtiges Instrument. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob alle geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um den geschützten Vogelarten dauerhaft ein Überleben in einem geeignet großen Bestand zu sichern.

Für folgende Vogelschutzgebiete wird der NABU die Betreuung ab 2010 übernehmen:

Ramsar-Gebiet Wattenmeer - Teilfläche Eidermündung und ehemaliges Katinger Watt
Das Vogelschutzgebiet "Eidermündung und ehemaliges Katinger Watt" als Teil des "Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete" in Nordfriesland, in dem der NABU bereits u.a. die NSG "Grüne Insel" und das "Katinger Watt" betreut, ist gekennzeichnet durch große Feuchtwiesen und Wattflächen der Eidermündung. Diese sind Brut-, Nahrungs- und Rastflächen für zahlreiche Wat- und Wasservogelarten wie Kiebitz, Nonnengans, Kampfläufer sowie Zwerg-, Küsten- und Flussseeschwalbe.

Heidmoor-Niederung
Die 339 ha große "Heidmoor-Niederung" im Kreis Segeberg ist ein zentral gelegener Hochmoorrest, umgeben von brachliegendem und teilweise extensiv genutztem Feuchtgrünland auf Niedermoor, und bedeutender Lebensraum für Moor- und Wiesenvögel wie Neuntöter und Wachtelkönig. Das kleinere, zentral gelegene Naturschutzgebiet wird bereits vom NABU betreut.

Großer Plöner See
Das 4.539 ha große Vogelschutzgebiet "Großer Plöner See" umfasst den größten Binnensee Schleswig-Holsteins und kleine Nebenseen mit zahlreichen, teils bewaldeten Inseln und ausgedehnten Flachwasserbereichen als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung mit einem Brut-, Rast- und Mauserlebensraum für viele wassergebundene Vogelarten. Hier findet sich zudem das bedeutendste binnenländische Brutvorkommen der Flussseeschwalbe sowie eine bedeutende Nonnenganskolonie auf dem Ruhlebener Warder. In der Nähe des Suhrer Sees befinden sich Brutplätze von Wespenbussard, Mittel- und Schwarzspecht sowie Zwergschnäpper. Im Vordergrund stehen zudem der Schutz von Eisvogel, Uhu, Neuntöter, Seeadler, Rohrweihe und Schwarzkopfmöwe. Der NABU betreut im Gebiet bereits die Naturschutzgebiete "Inseln im Großen Plöner See und Halbinsel Störland" sowie "Suhrer See und Umgebung".

Lanker See
Der Lanker See im Kreis Plön ist als eines der wichtigsten Brutgebiete für Wasservögel im Binnenland und eines der bedeutendsten Nachmausergewässer für Graugänse und Schwimmenten bekannt. Im Vogelschutzgebiet (Größe: 637 ha) stehen vor allem der Erhalt der Bestände von Eisvogel, Uhu, Neuntöter, Schwarzspecht, Rohrdommel, Schwarzhalstaucher, Rohrweihe, Schwarzkopfmöwe, Kranich, Wespenbussard und Flussseeschwalbe im Vordergrund.

Teiche zwischen Selent und Plön
Schließlich betreut der NABU zukünftig auch das 443 ha große, in sieben Bereiche aufgeteilte Vogelschutzgebiet "Teiche zwischen Selent und Plön". Darin enthalten sind u.a. die Lammershagener, Lebrader und Rixdorfer Teiche. Das Gebiet ist gekennzeichnet durch einen strukturreichen Komplex von dicht beieinander liegenden, teils bewirtschafteten Fischteichen mit Möweninseln, bewaldeten Inseln, Verlandungsbereichen und Zwischenmooren als Brut-, Rast- und Mausergebiet für Wasservögel. Hier geht es schwerpunktmäßig um den Schutz von Eisvogel, Tüpfelsumpfhuhn, Neuntöter, Rohrdommel und Rohrweihe.


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Quelle:
Presseinformation, 11. November 2009
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2009