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SCHUTZGEBIET/774: Kritik an schleppender "Natura-2000"-Umsetzung im Landkreis Goslar (BUND/NABU)


BUND-Regionalverband Westharz und NABU-Kreisgruppe Goslar e.V. - 9. Januar 2014

Naturschutzverbände kritisieren schleppende Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 im Landkreis Goslar



Goslar. "Natura 2000" ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa. Natürliche und naturnahe Lebensräume und gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen sollen hier geschützt und erhalten werden. Grundlage des Netzes Natura 2000 ist die Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), in der Ziele, naturschutzfachliche Grundlagen und Verfahrensvorgaben zur Errichtung des Netzes Natura 2000 festgeschrieben sind. Das Netz Natura 2000 soll aus Gebieten gemäß der FFH-Richtlinie (FFH-Gebiete) und der EG-Vogelschutzrichtlinie bestehen, wobei sich die beiden Gebietskategorien durchaus auch überlappen können, wie das Beispiel des Nationalparks Harz zeigt.

Das zusammenhängende Netz Natura 2000 ist auf Grundlage der EU-Richtlinien wie folgt zu sichern:

  • Spätestens binnen sechs Jahren nach Aufnahme der Gebiete in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung entsprechend FFH-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz
  • unverzüglich nach der Benennung des Gebiets nach Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG.

Für die FFH-Gebiete lief diese Frist endgültig am 31.12.2013 ab, d. h. vor wenigen Tagen. Zuständig für die Sicherung dieser Gebiete sind in Niedersachsen die unteren Naturschutzbehörden. Der Landkreis Goslar hat hier terminlich versagt - und das, obwohl er schon 2007 in einer Kreistagsvorlage präzise erklärt hatte, wie vorzugehen ist. Nur ein Teil der FFH-Gebiete im Kreis Goslar hatte bis zum 31.12.2013 den erforderlichen Sicherungsstatus - leider hatte das wenige Personal in der Naturschutzbehörde offensichtlich im politischen Auftrag mehr mit der Entlassung aus Schutzgebieten zu tun als mit wirklichem Naturschutz. Auch in der Internetseite des Landkreises Goslar sind zwar die klassischen Schutzgebiete aufgeführt, aber die FFH-Gebiete sucht man vergebens.

Flüßchen mit verschneiten Bäumen - Foto: © Regionales Umweltbildungszentrum Nationalpark Harz

FFH-geschützter Fluß Sieber im Winter, Nationalpark Harz
Foto: © Regionales Umweltbildungszentrum Nationalpark Harz

Die Goslarer Naturschutzverbände fordern daher einen klaren Zeitplan für die Behebung dieser Defizite und sie fordern, dass dieser Zeitplan der einzelnen Schutzgebietsausweisungs- bzw. -anpassungsverfahren nunmehr auch eingehalten wird.

Knut Haverkamp und Dr. Friedhart Knolle, BUND-Regionalverband Westharz Mathias Kumitz, NABU-Kreisgruppe Goslar

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Quelle:
BUND-Regionalverband Westharz
NABU-Kreisgruppe Goslar e.V.
Pressemitteilung, 09.01.2014
Internet: goslar.bund.net
Internet: nabu-goslar.jimdo.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2014