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SCHUTZGEBIET/885: Flasbarth - Grünes Band verdient Schutz als Nationales Naturmonument (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Berlin, 6. November 2019

Flasbarth: Grünes Band verdient den Schutz als Nationales Naturmonument


Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth hat anlässlich der Feierlichkeiten zum 30-jährigen Jubiläum des Mauerfalls dazu aufgerufen, das gesamte Grüne Band, den ehemaligen Todestreifen zwischen Ost und West, zum Nationalen Naturmonument zu erklären.

Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: "30 Jahre nach dem Mauerfall hat sich der ehemalige Mauerstreifen zu einer einzigartigen Erfolgsgeschichte für den Naturschutz entwickelt. Wo einst Stacheldraht und Grenzkontrollen das Land teilten, zieht sich heute mit dem Grünen Band eine wertvolle Lebenslinie durch die Landschaft. Dieser historisch und ökologisch so besondere Streifen Erde verdient es, auf seiner ganzen Länge zum Nationalen Naturmonument erklärt zu werden. Damit wird dort nicht nur ein einmaliger Biotopverbund, sondern auch das kulturelle Erbe, die Erinnerung an den ehemaligen Todesstreifen, unter Schutz gestellt."

Eine Unterschutzstellung als Nationales Naturmonument ermöglicht, die Großschutzgebiete nach einem einheitlichen Konzept zu erhalten, weiterzuentwickeln und strengen Schutz zu gewährleisten. Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten spielt bei Flächen des Nationalen Naturmonuments auch der Kulturwert eine wichtige Rolle. Das Grüne Band ist mit einer Länge von fast 1 400 Kilometern der längste Verbund von Lebensräumen der Natur in Deutschland. Hier konnte sich die Natur über Jahrzehnte hinweg beinahe ungestört entwickeln, sodass ein einmaliger Rückzugsort für mehr als 1 200 bedrohte Tier- und Pflanzenarten entstanden ist.

Thüringen ist vergangenen Herbst mit der Ausweisung des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Thüringen" mit einer Länge von rund 763 Kilometern vorangegangen. Andere sind gefolgt: So wie Sachsen-Anhalt, das kürzlich beschlossen hat, seinen 343 Kilometer langen Anteil am Grünen Band zum Nationalen Naturmonument zu erklären. In Brandenburg ist die Ausweisung des dortigen Abschnitts, rund 30 Kilometer, Gegenstand des neuen Koalitionsvertrags.

Als Nationales Naturmonument können die verschiedenen Schutzziele des Grünen Bandes - länderübergreifender Biotopverbund, Erinnerungslandschaft und Landschaftserleben - miteinander in Einklang gebracht und ein durchgängiger strenger Schutz gewährleistet werden. Die Auszeichnung als Nationales Naturmonument stellt auch die bundesweite Bedeutung dieser Landschaften deutlich heraus.

Das Bundesumweltministerium begleitet und unterstützt den Ausweisungsprozess zum Nationalen Naturmonument seit 2015. Insgesamt hat das Bundesumweltministerium das Grüne Band mit rund 19 Millionen Euro aus unterschiedlichen Förderinstrumenten unterstützt. Im Rahmen des Bundesprogramms "Biologische Vielfalt" wird derzeit beispielsweise das Projekt "Lückenschluss Grünes Band" gefördert, welches Flächenbesitzer innerhalb des Bandes, wie etwa Naturschutzstiftungen der Länder, Kommunen und Privatpersonen, dabei unterstützt, zerstörte Lebensräume wiederherzustellen.

Die Bundesregierung hat zudem die Bundesflächen im Grünen Band von der Privatisierung ausgenommen und sie den Bundesländern beziehungsweise Naturschutzstiftungen als "Nationales Naturerbe" übertragen. In der Vergangenheit waren dies insgesamt rund 6.800 Hektar. In dieser Legislaturperiode sollen weitere Flächen hinzukommen.

Mehr Informationen zum Grünen Band finden Sie unter:
https://www.bmu.de/30jahrenaturschutz

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Quelle:
Pressedienst Nr. 197/19, 06.11.2019
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
Arbeitsgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
E-Mail: presse@bmu.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2019

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