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LAIRE/292: Funkinnovation - mitgefangen, mitgehangen ... (SB)



Mit der flächendeckenden Einführung des neuen Funkstandards 5G, der für die Industrie 4.0, autonom fahrende Autos, Smart Cities und viele datenintensiven Anwendungen mehr gebraucht wird, gerät die Gesellschaft zu einem in zweifacher Hinsicht riesigen Experimentierfeld. Die Überwachung der oder des einzelnen wird lückenlos sein und von der möglicherweise gesundheitsgefährdenden Strahlenbelastung wird es nirgendwo auf der Welt Schutz geben.

Die 5. Generation der Mobilfunktechnik soll im Hochfrequenzbereich angesiedelt sein, was eine extrem hohe Dichte an Funkmasten erfordert. Gegenwärtig gibt es rund 24.000 Funkmasten in Deutschland, je nach Einschätzung sollen im Endausbau des Systems zwischen 50.000 und 750.000 Masten hinzukommen. Die Sendeleistung pro Mast wird geringer sein als in den Vorgängernetzen, der Datenverkehr jedoch um ein Vielfaches zunehmen.

Darüber hinaus ist geplant, viele tausend Satelliten in den Erdorbit zu schießen, so daß später einmal auch in entlegenen Gebieten kein Funkloch auftritt. Schließlich wollen die Mitglieder der Antarktisexpedition abends im Zelt Netflix schauen oder sich als 3-D-Hologramm zum Jahreswechsel auf der Neujahrsfeier der Familie daheim "tummeln", um nur einige Anwendungen zu nennen, auf die die Menschheit unmöglich verzichten kann ...

Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz räumt ein, daß für die höheren Frequenzbereiche, die von 5G genutzt werden sollen, "nur wenige Untersuchungsergebnisse vorliegen" und hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen "noch Forschungsbedarf" besteht. [1]

Demnach wird zur Zeit unter Hochdruck eine neue Technologie eingeführt, deren potentiellen Schadensfolgen man noch gar nicht kennt und die bestenfalls im nachhinein erforscht werden. Das erinnert an die Nutzung der Kernspaltung in Atomkraftwerken, die gebaut wurden, ohne daß man eine Lösung für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle besaß. Dabei ist die Entwicklung von 5G schon so weit fortgeschritten, daß eine grundsätzliche Abkehr kaum mehr möglich sein dürfte, selbst wenn sich unbezweifelbar herausstellte, daß dieser Funkstandard die Gesundheit schädigen kann. Wobei in der Fachliteratur zwischen der elektromagnetischen Strahlung von Sendemasten und von Mobiltelefonen unterschieden wird. Letztere gelten als prekärer. Im folgenden wird nicht differenziert, da es um das Gesamtsystem geht. Die Sendemasten wären ohne die Telefone nutzlos, genauso wie umgekehrt.

Zur Zeit werden hauptsächlich zwei gesellschaftliche Debatten um den 5G-Funkstandard geführt: Erstens, der ländliche Raum wird erneut vernachlässigt, wie schon bei den vorangehenden Funkstandards 4G und 3G. Die von der Bundesregierung von den am Aufbau des Funknetzes beteiligten Unternehmen geforderte Flächenabdeckung von 98 Prozent bis zum Jahr 2022 läßt noch einige Lücken im Land. Die zweite Debatte betrifft die Geopolitik. Weltweit führend in der 5G-Technologie ist der chinesische Konzern Huawei. Er ist seiner US-amerikanischen Konkurrenz deutlich voraus. Nun setzt Washington die übrige Welt unter massiven Druck, daß bei der Einführung der 5G-Technologie nicht mit den Chinesen zusammengearbeitet wird, da diese angeblich Spionage-Software installieren wollen. Darauf gibt es bislang keine Hinweise. Man weiß allerdings sicher, daß US-Geheimdienste mit Privatunternehmen zusammenarbeiten, um ihre Überwachungsprogramme zu installieren. Die Huawei-Technologie soll von den US-Geheimdiensten schwer zu knacken sein - ein Schuft, wer Böses bei der Kampagne gegen den chinesischen Konzern denkt.

Kaum in der Öffentlichkeit thematisiert wird indes die Frage, ob der 5G-Funkstandard mit seinem 1000fach größeren Datenvolumen als heutige Funkstandards Gesundheitsschäden verursachen kann. Vergleichbar mit der Kontroverse darüber, ob es für ionisierende Strahlung (Radioaktivität) einen unteren Grenzwert gibt, bis zu dem sie unproblematisch ist, argumentieren die Befürworter der neuen Funktechnologie, daß 5G unter realen Anwendungsbedingungen harmlos ist.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vertritt den Standpunkt, daß viele Erkenntnisse früherer Mobilfunkgenerationen auf 5G übertragbar sind und daß "keine bestätigten Belege auf eine schädigende Wirkung des Mobilfunks" vorliegen. Und weiter: "In einem weiteren Ausbauschritt sind für 5G auch höhere Frequenzbänder im Milli- oder Zentimeterwellenbereich vorgesehen, zum Beispiel im 26 GHz-, 40 GHz-Band oder bei bis zu 86 GHz. Zwar ist davon auszugehen, dass auch in diesen Bereichen unterhalb der bestehenden Grenzwerte keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Da für diesen Bereich bislang jedoch nur wenige Untersuchungsergebnisse vorliegen, sieht das BfS hier aber noch Forschungsbedarf. Die Absorption der hochfrequenten elektromagnetischen Felder findet im Milli- oder Zentimeterwellenbereich sehr nahe an der Körperoberfläche statt. Mögliche Auswirkungen betreffen also Haut und Augen, direkte Wirkungen auf innere Organe sind nicht zu erwarten."

Aufgrund offener wissenschaftlicher Fragen hinsichtlich der Datenübertragungsmenge und der Auswirkungen von 5G auf Kinder rät das BfS zur Vorsorge.

Da die erwähnten höheren Frequenzbänder erst in einigen Jahren versteigert werden, könnte theoretisch die Zwischenzeit genutzt werden, um die bisher fehlenden Versuche über Gesundheitsfolgen der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung durchzuführen. Dennoch, der Zug ist dann längst abgefahren, und darüber hinaus würden unterschwellige Wirkmechanismen, die sich eventuell erst langfristig zeigen, nicht festgestellt werden.

Das BfS, die EU-Kommission und die zuständigen Institutionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überlassen die Bewertung der Gesundheitsfolgen "einem kleinen Kreis von Insidern", schrieb kürzlich der "Tagesspiegel" in einem umfassenden Beitrag zum 5G-Funkstandard [2]. Gemeint ist die als Verein eingetragene International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP), die beim Bundesamt für Strahlenschutz in München ansässig, aber unabhängig davon ist. Letztlich lege dieser Verein "die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung" fest. Dabei seien jedoch nur die thermischen Effekte der elektromagnetischen Strahlung als Gefahrenquelle anerkannt, wohingegen nicht-thermische Effekte verworfen würden, schreibt der "Tagesspiegel".

1998 hat die ICNIRP festgestellt, daß Gesundheitsgefahren erst entstehen, wenn die mit der elektromagnetischen Strahlung übertragene Energie zwei Watt pro Kilogramm Körpergewicht übersteigt. "Darauf beruhen bis heute alle gesetzlichen Grenzwerte zur Sendestärke von Basisstationen und Mobiltelefonen. In der Regel werden sie allenfalls nahe an den Sendemasten erreicht, sind also für die Industrie kein Problem", so die Berliner Zeitung.

Für nicht-thermische Effekte mangelt es angeblich an Beweisen. Das sehen die vielen Dutzend Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eben solche Effekte in Tierversuchen beobachtet haben, erwartungsgemäß anders. Zwei relativ neue Untersuchungen zur Wirkung elektromagnetischer Strahlung werden in der Fachwelt äußerst kontrovers bewertet, die sogenannte Ramazzini-Studie [3] und die Untersuchungen des "National Toxicology Program" (NTP) an Ratten und Mäusen. [4]

Die Debatte dreht sich um die überaus komplexe Frage, inwiefern diese Tierversuche auf Menschen übertragbar sind. Eine Auseinandersetzung damit wäre an dieser Stelle entufernd. Die maßgebliche ICNIRP jedenfalls sieht keinen Handlungsbedarf, der rechtfertigte, daß sie ihre empfohlenen Grenzwerte überarbeitet. Der "Tagesspiegel" hingegen nährt Zweifel, wenn er schreibt: "Zudem birgt das Vorhaben [Anm. d. SB-Red.: die Einführung des 5G-Funkstandards] ein enormes Risiko, das die Verantwortlichen totschweigen, während es immer drängender wird: Eine wachsende Zahl von Studien deutet darauf hin, dass die für den Mobilfunk genutzte elektromagnetische Hochfrequenzstrahlung die menschliche Gesundheit schädigen kann, indem sie etwa Krebs erzeugt oder den männlichen Samen schädigt."

Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation wurde mit seiner Einstufung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" (Gruppe 2A) bekannt. Das hat vermutlich dazu beigetragen, daß vor US-Gerichten mit Erfolg hohe Entschädigungssummen von Monsanto (heute Bayer) wegen der Verheimlichung der potentiellen Krebsgefahr erstritten werden konnten. Im Jahr 2011 hat die IARC hochfrequente elektromagnetische Felder als "möglicherweise krebserregend" (Gruppe 2B) und damit eine Stufe unterhalb von Glyphosat eingestuft. "Möglicherweise krebserregend" bedeutet, daß es dafür keine Beweise gibt, ansonsten würde es beispielsweise "wahrscheinlich krebserregend" heißen.

Bereits zu früheren Generationen der Funkstandards, die in den 1990er Jahren eingeführt wurden, haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie interessierte Laien eine Reihe von Appellen unterzeichnet, in denen vor der nicht ausreichend geprüften Technologie mit ihren potentiell gesundheitsgefährdenden Folgen gewarnt wird. Stellvertretend sei hier der Freiburger Appell aus dem Jahr 2002 genannt, in dem es heißt:

"Wir sehen die steigende Anzahl chronisch Kranker auch als Folge einer unverantwortlichen Grenzwertpolitik, die, anstatt den Schutz der Bevölkerung vor den Kurz- und besonders Langzeitauswirkungen der Mobilfunkstrahlen zum Handlungsmaßstab zu nehmen, sich dem Diktat einer längst hinreichend als gefährlich erkannten Technologie unterwirft. Es ist für uns der Beginn einer sehr ernst zu nehmenden Entwicklung, durch welche die Gesundheit vieler Menschen bedroht wird. Wir lassen uns nicht länger vertrösten auf weitere, irreale Forschungsergebnisse, die erfahrungsgemäß oftmals von der Industrie beeinflusst werden, während beweiskräftige Untersuchungen ignoriert werden. Wir halten es für dringend erforderlich, jetzt zu handeln!" [5]

Seitdem sind 17 Jahre verstrichen, in denen zahlreiche weitere Studien hinreichend deutliche Indizien dafür geliefert haben, daß elektromagnetische Felder ein potentielles Gesundheitsrisiko bergen und mit jedem neuen Funkstandard und der Zunahme an Datenströmen die Schadensrisiken gewiß nicht geringer werden. Im selben Zeitraum erbrachte zwar eine nicht geringe Zahl von Studien keinerlei Hinweise auf Schädigungen des Menschen durch die neuen Funktechnologien, aber wenn das in der Europäischen Union geltende Vorsorgeprinzip irgendeine Relevanz hat, sollte es dann nicht an dieser Stelle zur Anwendung gebracht werden?

Mit Blick auf die IARC-Bewertung von 5G und weitere Studien, in denen keine Schädigungen nachgewiesen wurden, schrieb im Jahr 2017 Arunas Vinciunas, Kabinettschef des amtierenden EU-Gesundheitskommissars Vytenis Andriukaitis, daß die Anwendung des EU-Vorsorgeprinzips zum Stopp der Verbreitung von 5G-Produkten "eine zu drastische Maßnahme" wäre. "Zunächst müssen wir abwarten, wie diese neue Technologie angewendet wird und wie sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse entwickeln." [6]

Der vorläufige Höhepunkt einer Reihe von Appellen gegen elektromagnetische Strahlung stammt aus dem vergangenen Jahr und richtet sich sowohl gegen den Aufbau von zig Millionen Basisstationen weltweit als auch gegen die Stationierung von 20.000 Satelliten im Orbit. In dem internationalen Appell zum Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum heißt es:

"Werden die Pläne der Telekommunikationsindustrie für den Ausbau von 5G tatsächlich wie vorgesehen umgesetzt, so wird kein Mensch, kein Tier, kein Vogel, kein Insekt und keine Pflanze auf diesem Planeten den aus 5G resultierenden Belastungen entkommen können. Dies gilt 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, bei Feldstärken von HF-Strahlung, die um das zehn- bis hundertfache höher sind als heute, und ohne jede Möglichkeit, diesen elektromagnetischen Einflüssen noch irgendwo auf dem Planeten zu entkommen. Die Pläne zur Implementierung von 5G drohen ernste, irreversiblen Konsequenzen für den Menschen und dauerhafte Schäden in allen Ökosystemen der Erde zur Folge zu haben." [7]

Auf Theophrastus Bombast von Hohenheim, besser bekannt als Paracelsus, geht die häufig zitierte Aussage zurück: "Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, daß ein Ding kein Gift sei." [8]

Hinsichtlich der neuzeitlichen Grenzwertdiskussionen sei Paracelsus' Aussage an dieser Stelle am Beispiel der Radioaktivität ergänzt: Gift ist nicht (nur) eine Frage der Dosis, sondern Gift ist das, was derjenige bestimmt, der die Definitionshoheit besitzt. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte für radioaktive Expositionen sorgen nicht dafür, daß kein Mensch in Folge von radioaktiver Belastungen erkrankt und vorzeitig stirbt. Der "Grenzwert" markiert lediglich die Grenze, bis zu der Schädigungen und Verluste gesellschaftlich tragbar erscheinen.

Es steht zu befürchten, daß durch den raschen Ausbau des 5G-Funkstandards, für den Kosten in Höhe von 500 Milliarden Euro allein für die Europäische Union veranschlagt werden, ein so großer Sachzwang aufgebaut wird, daß die politischen Entscheidungsträger möglicherweise in Zukunft auf festgestellte Schädigungen aufgrund der hochfrequenten nicht-ionisierenden Strahlung mit der Festlegung von Grenzwerten antworten werden. Salopp gesagt, einige Menschen werden dabei draufgehen, damit die Gesellschaft vollumfänglich vom 5G-Netz eingefangen werden kann.

Ein besonders prekäres Anwendungsgebiet von 5G ist die SmartCity. Alle Bewegungen von A nach B einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers werden 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche überwachbar. Wer sich durch die SmartCity bewegt, wird nicht etwa nur von den Kameras des CCTV verfolgt, sondern zugleich sind permanent zahllose Antennen auf ihn gerichtet, die mittels der Vielzahl an Antennen in seinem Smartphone seinen Standort bestimmen. Wer auf sein Smartphone verzichtet, wird vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen - nicht etwa aufgrund einer repressiven und damit den Widerspruch provozierenden politischen Ordnung, sondern qua des Faktischen: Nichts geht mehr ohne Smartphone, die Wohnungstür bleibt zu, der Kühlschrank leer, die Türen zum Büro, Supermarkt, öffentlichen Nahverkehr oder auch der Schule werden sich ganz einfach nicht mehr öffnen. Nahrungsbeschaffung entfällt, da ohne Smartphone nicht bezahlt werden kann.

Dem noch nicht genug, werden mit dem 5G-Funkstandard Gesundheitsdaten einer Person in Nullzeit auswertbar, woraufhin wiederum Rückschlüsse auf das (Wohl-)Verhalten der Person gezogen werden können. Die weitreichenden Anpassungsleistungen des oder der einzelnen bei dieser Art der gesellschaftlichen Verhaltenskontrolle und gesteigerten Selbstoptimierung werden eine enorme Wirkgewalt entfalten und das Menschenbild der Zukunft bestimmen. Gegenwärtig geht es den Regierungen um Dinge wie, den Konsum und damit den Binnenmarkt anzukurbeln, Wachstum zu generieren, Exportmärkte zu erobern, sich in der Nationenkonkurrenz zu behaupten oder, noch grundsätzlicher, den technologischen Fortschritt zu dominieren und zu sagen, wo es langgehen soll. Der selbstoptimierte Mensch der 5G-Welt wird in seiner Art so tiefgreifend fremdbestimmt sein, wie man es ansonsten wohl nur vom biologischen Entwurf des Ameisenstaats her kennt. Darin hat jedes Individuum seinen Platz, unabänderlich, von der ersten bis zur letzten Minute seiner Existenz. Ein Ausbrechen des Menschen aus einer solchen Verfaßtheit wird nicht mehr möglich sein, mehr noch, es wird nicht einmal mehr die Idee dazu geben und auch nicht die Erinnerung daran, daß Menschen so etwas einmal angestrebt haben könnten.


Fußnoten:

[1] http://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/basiswissen/5g/5g_node.html

[2] https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g-wirklich/23852384-all.html

[3] https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0013935118300367?via%3Dihub

[4] https://ntp.niehs.nih.gov/ntp/htdocs/lt_rpts/tr595_508.pdf und
https://ntp.niehs.nih.gov/ntp/htdocs/lt_rpts/tr596_508.pdf

[5] tinyurl.com/yxuaajeu

[6] https://www.diagnose-funk.org/themen/mobilfunk-versorgung/5g

[7] https://ul-we.de/wp-content/uploads/2018/11/Internationaler-Appell-Stopp-von-5G-auf-der-Erde-und-im-Weltraum.pdf

[8] tinyurl.com/he4hktu

29. März 2019


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