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STANDPUNKT/146: Atomausstieg - Rechnung ohne den Wirt? (NaturFreunde)


NaturFreunde Deutschlands - 6. Juni 2011

Atomausstieg: Rechnung ohne den Wirt?


Berlin, 6. Juni 2011 - Zu dem von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg erklärt der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands e.V. und Parlamentarische Staatssekretär a.D. im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Michael Müller, folgendes:

Der jetzt geplante Ausstieg ist, sofern er so kommt, nicht die Rückkehr zum Gesetz von 2001. Dies als historische Entscheidung zu feiern, ist falsch: Die letzten drei AKWs werden laut Beschluss erst ein Jahr später abgeschaltet und manche der Kraftwerke haben zudem längere Restlaufzeiten, als unter Rot-Grün vorgesehen. Wenn das Gesetz von 2001 nicht von der schwarz-gelben Kumpanei mit den vier Atomkonzernen unterlaufen worden wäre, hätten bis Anfang 2012 zehn Atomkraftwerke stillgelegt werden müssen: Mühlheim-Kärlich, Obrigheim, Stade, Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser und Philippsburg 1. Mit dem sicherheitstechnisch problematischen Krümmel wären es sogar elf Atomkraftwerke gewesen - ein AKW mehr als jetzt! Zudem wären die verbleibenden Reaktoren früher abgeschaltet worden. Bei Frau Merkel kommt erst 2015 mit Grafenrheinfeld das nächste AKW dran.

Das Wichtigste aber ist: 2001 gab es einen Konsens mit den Betreibern. Bisher haben EnBW, E.on, RWE und Vattenfall dem Plan von Frau Merkel nicht zugestimmt. Damals wurde der Konsens aus Angst vor Entschädigungen und vor einem schnellen Abschalten (Grundlastversorgung der Industrie) von Gerhard Schröder und Werner Müller, Joschka Fischer und Jürgen Trittin gesucht. Heute ist offen, ob es erneut zu einem Konsens kommt. Die vier Atomkonzerne haben angekündigt, das Abschalten ihrer AKWs nicht hinzunehmen. Was also ist, wenn es keinen Konsens gibt?


Rechtsfest gibt es drei Möglichkeiten für einen Ausstieg ohne Konsens:

1. Anerkennung, dass das Restrisiko für alle AKWs existiert und in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland nicht zu vertreten ist.

2. Alle Atomkraftwerke sind illegal in Betrieb, weil ihre Genehmigungsgrundlage u. a. ein Entsorgungsnachweis ist, der nirgendwo erfüllt wird.

3. Die Übertragung der technischen Anforderungen im Atomgesetz von 1995 (unter der Verantwortung von Bundesumweltministerin Merkel) für die Genehmigung neuer AKWs - inhärente Sicherheit - auf alte Anlagen gemäß der Linie "Sicherheit zuerst!". Diese Norm erfüllt kein Atomkraftwerk.

Diese drei Wege erfordern die schnelle Stilllegung aller Atomkraftwerke. Technisch ist das möglich, kann aber zu Problemen, vor allem in Süddeutschland, führen. Hier wurde bisher viel zu wenig für die Energiewende getan. Was aber bleibt dann, wenn es keinen Konsens gibt?

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung auch bei der Fortentwicklung der erneuerbaren Energien sehr einseitig auf die Förderung von Offshore setzt, andere Formen der Förderung vernachlässigt, ja sogar kürzt. Das ist ein verhängnisvoller Weg.

Insofern ist es falsch, einfach von einer Rückkehr zu Rot-Grün zu reden. Nicht einmal das wird getan, obwohl Frau Merkel von einer einzigartigen Energiepolitik spricht. Einzigartig sind Trickserei und Opportunismus.


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Quelle:
Presseinformation vom 06.06.2011
Herausgeber: NaturFreunde Deutschlands
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2011