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STANDPUNKT/518: EU-Beihilferecht bremst umweltfreundliche Energiewende aus (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 17. Dezember 2013 - Umwelt/Energie

NABU: EU-Beihilferecht bremst umweltfreundliche Energiewende aus

Miller: EU-Kommission ignoriert Marktversagen beim Klimaschutz



Brüssel/Berlin - Zeitgleich mit der Überprüfung des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will die EU-Kommission neue Leitlinien zur Zulässigkeit von nationalen Umwelt- und Energiebeihilfen vorlegen, die von 2014 bis 2020 gelten sollen. Falls das EEG künftig als Staatsbeihilfe eingestuft würde, müsste dessen Ausgestaltung anhand dieser Leitlinien erfolgen, damit die EU-Kommission das Gesetz als vereinbar mit dem EU-Binnenmarkt anerkennt. "Die Vorschläge der EU-Kommission für zulässige Energiebeihilfen greifen massiv in die nationale Souveränität ein, indem sie den Mitgliedsstaaten sehr detailliert vorschreiben, wie sie die europäische Richtlinie zum Ausbau erneuerbarer Energien umsetzen dürfen und wie nicht. Bundeskanzlerin Angela Merkel und der neue Energieminister Sigmar Gabriel müssen sich jetzt in Brüssel dafür einsetzen, dass das neue EU-Beihilferecht nicht eine umweltgerechte Energiepolitik in Europa torpediert", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Während die Ziele und Instrumente für die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 durch das EU-Parlament und den EU-Ministerrat demokratisch beschlossen wurden, versuche die EU-Kommission jetzt in unzulässiger Weise im Nachhinein die Spielregeln zu verändern.

In den geplanten Leitlinien rechtfertigt die EU-Kommission zum Beispiel staatliche Beihilfen für die so genannten CCS-Technologien zur Abtrennung und Deponierung von energiebedingten CO2-Emissionen damit, dass trotz des europäischen Emissionshandels von einem Marktversagen beim Klimaschutz auszugehen sei und ohne staatliche Förderung entsprechende Investitionen unterbleiben würden. Ursprünglich waren sogar entsprechende Regelungen für neue Atomkraftkraftwerke vorgesehen. Erst nach massivem Protest auch aus dem Europäischen Parlament ruderte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia zurück "Es bleibt völlig unverständlich, warum die EU-Kommission ausgerechnet beim Ausbau erneuerbarer Energien das eklatante Marktversagen und die Notwendigkeit für Förderinstrumente ignoriert, die auf die nationalen Erfordernisse zugeschnitten sein müssen", so Miller. Stattdessen solle mit dem Beihilferecht europaweit ein Systemwechsel hin zu technologieneutralen Ausschreibungsmodellen erzwungen werden, die sich bislang noch in keinem EU-Mitgliedsstaat erfolgreich bewährt haben.

Aus NABU-Sicht gehören die EU-Regeln zum Binnenmarkt für Elektrizität auf den Prüfstand, weil der Strommarkt bei einem weiter voranschreitenden Ausbau insbesondere von Wind- und Solarenergie in Europa bislang keine ausreichenden Investitionen in die benötigten Netze, Speicher und Reservekapazitäten ermöglicht. "Die von der EU-Kommission favorisierten europaweiten Ausschreibungsmodelle mögen für große Infrastrukturvorhaben wie Offshore-Windparks, Pumpspeicherkraftwerke oder grenzüberschreitende Stromkabel angemessen sein. Für eine zunehmend dezentral organisierte, standortangepasste und naturverträgliche Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien sind sie hingegen unbrauchbar", kritisierte Carsten Wachholz, NABU-Energieexperte.

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Quelle:
NABU Pressedienst Nr. 152/2013, 17.12.2013
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2013