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STANDPUNKT/779: NRW-Naturschutzverbände fordern freie Bahn für Wanderfische (NABU NRW)


Gemeinsame Pressemitteilung BUND / LNU / NABU NRW - Nr 26/16, 11. April 2016

Naturschutzverbände fordern freie Bahn für Wanderfische

- BUND, LNU und NABU kritisieren neues Landeswassergesetz als unzureichend
- Chance auf Trendumkehr im Gewässerschutz vertan
- Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefährdet


Düsseldorf - Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf des Landeswassergesetzes vor dem Umweltausschuss kritisierten die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund (NABU) die Novelle nach wie vor als unzureichend. Trotz massiver Einwände der Naturschutzverbände zum Gesetzentwurf, der im letzten Jahr vorgelegt wurde, seien nach der Überarbeitung und erneuten Kabinettsvorlage keine Verbesserungen erkennbar.

Grundsätzlich vermisse man in der Sache eine eindeutige, auf die Erreichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie fokussierte Gesetzgebung. Damit werde die Chance, die sich mit einem neuen Landeswassergesetz böte, vertan: Weder werde es so verbindliche Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer vor Gülle und Pestizideintrag geben, noch verschärfte Auflagen für das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten. Und auch das eigentlich positive Verbot von Abgrabungen in Wasserschutzgebieten werde unterhöhlt durch die Einschränkung, das bereits laufende Verfahren, die massiv Trinkwasserquellen gefährden, Bestandsschutz erhalten und weiterhin nach altem Recht abgewickelt werden sollen.

Dies sei angesichts des Rückstand bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie beschämend: So sind in NRW nur 10% der Flüsse und Bäche in einem guten ökologischen Zustand, dabei sollte dies nach den Vorgaben schon 2015, bis auf wenige Ausnahmen erreicht sein. Das Gegenteil sei der Fall, die Ausnahme wurde zur Regel und allem Anschein nach gehe es auch so weiter, so die Klage der Naturschutzverbände. Mittlerweile seien bereits 40% des Grundwassers durch überhöhte Nitratbelastung in einem schlechten Zustand, trotzdem werden weiter Gülle aus Massentierhaltungen und Gärreste aus Biogas im Übermaß auf Flächen und in zunehmenden Maße auch durch Unfälle und Nachlässigkeit direkt in Gewässer eingebracht. Dutzende Kilometer ehemals fischreicher Gewässer seien hierdurch in den letzten Jahren im Lande erheblich beeinträchtigt worden.

Zum Schutz der Gewässer und um die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie überhaupt erreichen zu können, fordern die Naturschutzverbände deshalb erneut weitreichendere Vorgaben im neuen Landeswassergesetz. Diese müssten dazu beitragen, die Belastungen der Gewässer durch Stoffeinträge zu minimieren und eine Trendumkehr einzuleiten. Dazu gehöre unter anderem eine Gewässerrandstreifenregelung, die in ihrer Anwendung und Kontrolle einfach zu handhaben ist, der Bedeutung für die Gewässerentwicklung und den Biotopverbund Rechnung trägt, die räumliche Ausdehnung von Gewässerrandstreifen klar festlegt und deren Nutzung auf ausschließlich gewässerverträgliche Nutzungen beschränkt.

Erheblichen gesetzlichen Regelungsbedarf sehen BUND, LNU und NABU zudem bei der Gewährleistung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern. Nur so ließe sich die verheerende Situation der Wanderfische im Land verbessern: Der Aal stehe vor der Ausrottung, und auch der Lachs sei weit entfernt von einer natürlichen Reproduktion. Nur die Verbesserung der natürlichen Bedingungen in Flüssen und Bächen sichere langfristig die Lebensgrundlagen dieser Wanderfische. Technische Finessen wie Fischpässe und Schutzvorrichtungen an Wanderhindernissen und Wasserkraftanlagen würden nur begrenzt helfen. Deshalb fordern Naturschützer schon lange, dass wenigstens in Zielartengewässern freie Bahn für Wanderfische geschaffen wird.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 26/2016, 11.04.2016
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2016

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