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STANDPUNKT/829: Tag der klimapolitischen Heuchelei (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - Pressemitteilung, 7. Juli 2016

Tag der klimapolitischen Heuchelei: Politik beschließt Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und nimmt am gleichen Tag das Pariser Klimaabkommen an

Deutsche Umwelthilfe kritisiert unzureichende Ziele im EEG und drohende Akzeptanzverluste - Treibhausgase in den Bereichen Verkehr und Gebäude können so in den nächsten Jahren nicht eingespart werden - Regierung widerspricht ihrem Klimaschutzplan damit schon vor seiner Verabschiedung - Weniger Windenergieanlagen in Gebieten mit fehlendem Netz geplant


Schwärzer kann ein Tag für den Klimaschutz kaum sein. Das Kabinett hat gestern die Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens beschlossen während zugleich der Wirtschaftsausschuss die Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) durchgewinkt hat. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) legt Deutschland den Klimaschutz zu den Akten, wenn der Bundestag am Freitag, 8.7.2016, das EEG entsprechend der jetzigen Vorlage des Wirtschaftsausschusses annimmt. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert die Parlamentarier dazu auf, den Antrag abzulehnen.

"Paradoxer geht es nicht. Auf der einen Seite Ja sagen zum Klimaschutz und auf der anderen Seite das EEG in seiner jetzigen Form zu verabschieden, widerspricht sich vollkommen. In dem neuen EEG fehlt die Basis, um Energie für die Bereiche Verkehr und Gebäude aus Erneuerbaren bereitzustellen. Damit besteht in diesen Sektoren schon jetzt keine Chancen mehr, die selbst gegebene Zusage für eine vierzigprozentige Reduktion von Treibhausgasen bis 2030 einzuhalten, geschweige denn die Verpflichtungen des Klimaabkommens von Paris zu erfüllen. Die Klimakanzlerin wird damit international unglaubwürdig", so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Deutschland verliere damit die Chance, eine ökologische Industrieerneuerung und die daraus entstehenden Geschäftsmodelle voranzutreiben und seine bisherige Vorbildfunktion für den Klimaschutz weiter auszuüben.

Das EEG sieht einen maximalen Anteil von 40-45 Prozent erneuerbaren Stroms bis 2025 vor. Darauf wird die installierte Leistung der Anlagen ausgelegt. Dies hat zur Folge, dass die Strommenge aus Sonne und Wind nicht erhöht werden kann - auch, wenn der Bedarf an erneuerbarem Strom im Verkehrs- und Gebäudesektor steigt. In diesen Sektoren muss fossile Energie zeitnah durch erneuerbaren Strom ersetzt werden, um Treibhausgase einzusparen.

Die DUH kritisiert, dass künftig der Ausbau durch wettbewerbliche Ausschreibungen erfolgen soll. "Damit ist das Ende einer bürgernahen und bürgerakzeptierten Energiegewinnung eingeleitet. Es wird nicht gelingen, ohne eine breite Beteiligung der Menschen vor Ort Erneuerbare Energie oder die dafür nötige Infrastruktur bereitzustellen. Die im neuen EEG eingeführten Regelungen für die stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern reichen nicht aus", sagt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klima bei der DUH.

Ferner hält die DUH die Einführung von Zubaubegrenzungen für Windenergieanlagen dort, wo kein Netz vorhanden ist, für nicht nötig. "Die Begrenzung auf 58 Prozent ist politisch willkürlich gesetzt. Technisch können mit weit weniger drastischen Eingriffen viel mehr Anlagen am Netz betrieben werden. Zum Beispiel kann durch eine dynamische Abregelung von Windenergieanlagen sehr zielgenau einem Netzengpass begegnet werden", so Peter Ahmels. Defacto fände hier nur ein Ausbremsen der Energiewende in Norddeutschland unter dem Vorwand technischer Grenzen statt.

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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 07.07.2016
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2016

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