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STANDPUNKT/1113: Baulandkommission auf dem ökologischem Auge blind (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - BUND-Kommentar vom 02. Juli 2019

Baulandkommission auf ökologischem Auge blind


Anlässlich des heute veröffentlichten Berichts der Expertenkommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" kommentiert Olaf Bandt, Geschäftsführer Politik und Kommunikation beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

"Die Baulandkommission ist auf dem ökologischen Auge blind. Der heute vorgelegte Bericht ist enttäuschend und wird den Notwendigkeiten an eine moderne und nachhaltige Bauplanung nicht gerecht. Das ist in Zeiten des dramatischen Artensterbens, der Anpassung an die Klimaerhitzung und mit dem Blick auf die Notwendigkeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, nicht zukunftsfähig. Das Baurecht muss grundlegend geändert werden.

Wenn die in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung angestrebte Absenkung des Flächenverbrauchs auf unter 30 Hektar pro Tag bis 2030 erreicht werden soll, muss der Flächenverbrauch mittelfristig auf Netto-Null gebracht werden, beispielsweise durch Handeln mit Flächenzertifikaten. Mit einem Flächenverbrauch von derzeit 58 Hektar pro Tag, sind die Städte und Kommunen weit davon entfernt, dieses Ziel zu erreichen.

Der BUND appelliert insbesondere an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Maßnahmen umzusetzen, die bezahlbares Wohnen und den Erhalt der Grünen Infrastruktur in der Stadt in Einklang bringen. Nachhaltigkeit muss im Baurecht zukünftig bedeuten: auch in der Praxis braucht es klaren Vorrang der doppelten Innenentwicklung von Städten vor dem Neubau auf der grünen Wiese. Als erster Schritt gehört der õ13BauGB abgeschafft, der kaum neuen Wohnraum, aber mehr Zersiedlung der Landschaft entstehen lässt. Nur so können wir dem weiteren Verlust an Grünfläche und dem damit einhergehen Verlust von Artenvielfalt und kühlendem Grün in der Stadt begegnen. "

Hintergrund:

Der BUND fordert die Änderung des Baugesetzbuches in den Paragraphen 13a und 13b. Vorrangig muss es beim Schaffen neuen Wohnraums um "Flächenrecycling" gehen, also die Wiedernutzung ehemals bebauter Flächen, und "Innenentwicklung", die Nachverdichtung mindergenutzter Flächen, wie sie zum Beispiel Flachbau-Gewerbegebiete, Viertel mit Zeilenbebauung der 50er-Jahre und Siedlungen freistehender Einfamilienhäuser darstellen.

Um dem derzeitigen massiven Verlust von Grün in der Stadt und den Bauplänen am Rand der Städte entgegenzuwirken, müssen diese Paragraphen im Baugesetzbuch abgeschafft werden. Die aktuelle Gesetzeslage hat mitnichten zum massiven Wachstum von Wohnraum, sondern vor allem zu mehr Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft geführt - ein Verlust für Landwirtschaft und Naturschutz gleichermaßen. Auch werden Außenflächen gemäß § 13b Baugesetzbuch ganz überwiegend nicht dort angewendet, wo Wohnungsnot herrscht, sondern in Gebieten mit vergleichsweise entspanntem Wohnungsmarkt, wie das Beispiel des Regierungsbezirks Tübingen zeigt. Auch in Brandenburg wurden zwar hunderte Hektar bebaut, aber kaum effektiv Wohnraum geschaffen.

Die aktuelle Regelung verhindert zudem den Ausgleich von Naturzerstörung.


Standpunkt des BUND zur Bauland und Stadtentwicklung:
www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/bund/standpunkt/stadtnatur_stadtnaturschutz_standpunkt.pdf

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 02.07.2019
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
E-Mail: presse@bund.net
Internet: www.bund.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2019

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