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STELLUNGNAHME/078: Umweltrechtsbehelfsgesetz - Bundesrat muß Umwelt-Klagen ermöglichen statt bremsen (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 20. September 2012

Bundesrat soll Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes stoppen

BUND fordert echte Bürgerbeteiligung statt Lippenbekenntnisse



Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Bundesländer aufgefordert, die Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes von Umweltminister Peter Altmaier in der morgigen Bundesratssitzung abzulehnen. "Auch bei der Neufassung des Gesetzes ist der Gesetzgeber noch nicht auf dem richtigen Weg, echte Bürgerbeteiligung bleibt ein Lippenbekenntnis", sagte BUND-Bundesgeschäftsführer Olaf Bandt. "Das Gesetz verhindert eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit bei wichtigen Umweltbelangen. Es verringert den Umfang einer Kontrolle seitens der Verbände und der Bürger. Es nimmt ihren so die Möglichkeit, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Zudem erfüllt die Novelle nicht die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben", sagte Bandt. Eine Verabschiedung des Gesetzes in seiner derzeitigen Fassung werde zu einer erneuten Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof führen.

Das Umweltrechtsbehelfsgesetz behandelt Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten von Bürgern und Umweltverbänden bei Großvorhaben. Diese sind entsprechend der sogenannten "Aarhus-Konvention" auch für Deutschland verbindlich vorgeschrieben. Seine Novellierung war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof im Mai 2011 nach einer Klage des BUND das bisherige Gesetz für rechtswidrig erklärt hatte.

"Die Öffentlichkeit wird morgen aufmerksam verfolgen, wer im Bundesrat echte Bürgerbeteiligung will und wer die Lehren aus Stuttgart 21 und anderen Großprojekten noch immer nicht gezogen hat. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, dürfen sich die Befürworter über eine wachsende Politikverdrossenheit nicht wundern", sagte der BUND-Geschäftsführer.

Der BUND wies auch die verbalen Attacken der FDP gegen die Umweltverbände zurück. Man lasse sich nicht als Blockierer von wichtigen Projekten wie dem Ausbau der für die Energiewende erforderlichen Stromnetze und anderen Infrastrukturvorhaben hinstellen, sagte Bandt. Eventuelle Klagen vor Verwaltungsgerichten dienten lediglich der Beachtung des geltenden Rechts. Dies sei ein Grundprinzip des demokratischen Rechtsstaats. Eine Beschleunigung und höhere Effizienz bei Planungen könne nur mit mehr Bürgerbeteiligung gelingen. Unbegründet sei auch die Angst vor einer Klagewelle. Verbandsklagen machten lediglich 0,02 Prozent aller Klageverfahren aus und seien unter Einrechnung von Teilerfolgen zu 40 Prozent erfolgreich. Demgegenüber stehe eine Erfolgsquote von lediglich 10 Prozent im sonstigen Verwaltungsrecht.

Die BUND-Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften" finden Sie im Internet unter:
http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/buergerbeteiligung/120919_bund_buergerbeteiligung_umweltrechtsbehelfsgesetz_entwurf.pdf

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 20.09.2012
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2012