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STELLUNGNAHME/135: Fracking-Regelung im Koalitionsvertrag bietet keine Sicherheit (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 11. November 2013

Geplante Fracking-Regelung im Koalitionsvertrag: Kein Verbot, kein Moratorium, keine Sicherheit für die Umwelt und die Bevölkerung



(Bonn, Berlin, 11.11.2013) Nachdem in den letzten Tagen Nachrichten über ein geplantes Fracking-Moratorium der CDU/SPD-Koalition in die Medien lanciert worden waren, besagt der dem Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) vorliegende geplante Text zu Fracking im Koalitionsvertrag etwas völlig anderes. Weder ist ein Verbot vorgesehen, wie es die Bürgerinitiativbewegung gefordert hat, noch fällt der Begriff des Moratoriums. Stattdessen wird wie in der letzten Legislaturperiode auf die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes und die Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben abgestellt. Damit zeichnet sich ab, dass die neue Koalition die Politik von Altmaier und Rösler aus der letzten Legislaturperiode bruchlos fortsetzt.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: "Offensichtlich dienten die Informationen aus den Reihen der zukünftigen CDU/SPD-Koalition lediglich dazu, die Öffentlichkeit zu beruhigen und der absehbaren Kritik zuvorzukommen. Denn es musste bereits bei der Formulierung des Textes klar gewesen sein, dass die dort skizzierte Vorgehensweise auf den Widerstand der Umweltbewegung stoßen wird."

So beendet die Koalition die Fracking-Pläne der Gaskonzerne nicht. Lediglich der "Einsatz umwelttoxischer Substanzen" beim Fracking wird "abgelehnt". Zur rechtlichen Umsetzung findet sich im Text nichts. Unklar bleibt zudem, wie beim Vorhandensein giftiger, krebserregender, mutagener, reproduktionstoxischer oder anderer gefährlicher Stoffen nach dem Chemikalienrecht verfahren werden soll. Zu den sonstigen Gefahren wie Erdbeben, der Wanderung von Lagerstättenwasser in Grundwasserreservoirs oder der schlechten Klimabilanz fehlt jedes Wort.

Stattdessen soll der Einstieg in das industrielle Fracking nun über Forschungsbohrungen, das Schließen von Erkenntnislücken und den Aufbau einer Stoffdatenbank erfolgen. Damit wird ein zukünftiges Fracking nicht verboten; es werden lediglich dessen Voraussetzungen geregelt. Sollte die Koalition zu der Ansicht kommen, dass genügend Daten vorliegen, steht dem Fracking nichts mehr entgegen.

Der BBU verlangt, die geplante Koalitionsvereinbarung zum Fracking grundlegend zu ändern. Oliver Kalusch führt dazu aus "Der BBU fordert die Vertreterinnen und Vertreter von CDU und SPD in den Koalitionsverhandlungen auf, endlich dem Willen der Bevölkerung nachzukommen und Fracking ausnahmslos zu verbieten. Erforderlich sind weder eine UVP noch großangelegte Forschungsprogramme. Notwendig ist stattdessen eine klare Verbotsregelung im Bundes-Berggesetz."

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 11.11.2013
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2013