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WALD/225: Hambacher Forst - und sie roden doch ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 25. Oktober 2017

Braunkohlentagebau gegen Hambacher Wald

BUND reicht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein


Düsseldorf, 25. Oktober 2017 | Im Rechtsstreit des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen zum Stopp der Rodungen im Hambacher Wald hat das Verwaltungsgericht Köln heute eine erste Entscheidung im Eilverfahren gefällt. Das Gericht hat dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans hinsichtlich einer etwa 56 Hektar großen Waldfläche stattgegeben. In diesem Teilbereich sind Rodungen damit bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren unzulässig. Für den übrigen dem Tagebau am nächsten gelegenen Bereich wurde der BUND-Antrag abgelehnt.

"Auch wenn das Gericht von einem Teilerfolg für den BUND spricht, ist die Entscheidung vorläufig eine Niederlage für die Natur", sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. "Wir sind sehr enttäuscht, dass das Gericht bereits vor der Hauptverhandlung zulassen will, das RWE Fakten schafft." Weitere unersetzliche Bereiche des Hambacher Waldes würden damit vor der endgültigen rechtlichen Klärung zur Vernichtung für den Braunkohlentagebau preisgegeben. Bereits in früheren Verfahren gegen die Braunkohlentagebaue war dem BUND von höheren Instanzen erst dann Recht zugesprochen worden, als die betroffenen Flächen längst vernichtet waren.

Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass die nun zur Rodung freigegebenen Flächen sich im Bereich einer bereits bestandskräftigen alten Genehmigung befänden. Neuere europäische Vorschriften zum Schutz der Natur müssten daher in diesem Abbaubereich nicht mehr berücksichtigt werden.

"Diese Argumentation misst den Altgenehmigungen eine falsche Bindungswirkung zu und ist vor dem Hintergrund der Artenschwundes nicht hinnehmbar", sagte der BUND-Braunkohlenexperte Dirk Jansen. "Wir haben deshalb gegen den heutigen Gerichtsbeschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt."

Im Hinblick auf den weiteren Verlauf des Klageverfahrens gibt sich der BUND weiter kämpferisch. Das Gericht hatte festgestellt, dass für die Teilfläche des Hauptbetriebsplans, die nicht zugleich auch Gegenstand der Zulassung des zweiten Rahmenbetriebsplans sind, die Erfolgsaussichten der Klage offen seien. Insofern müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob die vom BUND aufgeworfenen Fragen nach einem potentiellen FFH-Gebiet und einem faktischen Vogelschutzgebiet hätten geprüft werden müssen. Der BUND setzt deshalb darauf, den Tagebau doch noch gerichtlich stoppen zu können.

Aktenzeichen:
14 L 3477/17

Mehr Infos:
www.bund-nrw.de/hambach

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Quelle:
Presseinformation, 25.10.2017
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2017

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