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EUROPA/094: Wasser-Umweltqualitätsnormen in Kraft (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 14.01.2009

Wasser-Umweltqualitätsnormen in Kraft


Am 13. Januar ist die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen von Oberflächengewässern in Kraft getreten. Die Richtlinie regelt die Grenzwertkonzentrationen von Substanzen wie Pestiziden oder Schwermetallen sowohl für Höchstmengen als auch maximale Jahresdurchschnittswerte. Das Hauptziel der Richtlinie ist, dass bis zum Jahr 2015 alle Gewässer der EU in einem "guten Zustand" sind. Dafür müssen die Mitgliedstaaten die Einleitung von 41 Stoffen stoppen, die für Gewässer gefährlich sind. Die EU-Kommission unterteilte 2001 die Liste dieser Stoffe in 33 "prioritäre" Stoffe, unter denen 13 als "gefährlich prioritär" bezeichnet werden. Innerhalb von zwei Jahren will die EU-Kommission erneut prüfen, ob die 13 im Annex III als "gefährlich prioritär"geführten Stoffe nicht nur als "prioritär" zu betrachten sind. Die Gesetzesregelung muss nun bis Juli 2010 von den Mitgliedstaaten im eigenen Land umgesetzt werden. Bis 2009 müssen die Mitgliedstaaten zudem eine Bestandsaufnahme an Emissionen, Einleitungen und Verluste in Flussgebietseinheiten ihrer Länder machen. Die Bestandsaufnahme soll dazu dienen den Fortschritt zu messen, der bei der Beseitigung gefährlicher prioritärer Stoffe gemacht wurde. 2018 soll ein Statusbericht vorgelegt werden. [bv]

Gesetzestext:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:348:0084:0097:DE:PDF

Index: Wasser, Emissionen, Europäische Kommission


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Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 01/09, 15.01.2009
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 14.01.2009
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2009