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MELDUNG/050: Strengerer Grenzwert für Blei im Trinkwasser (VZHH)


Verbraucherzentrale Hamburg e.V. - 14. November 2013

Strengerer Grenzwert für Blei im Trinkwasser

Alte Bleirohre müssen ausgetauscht sein



Ab 1. Dezember 2013 gilt in Deutschland mit 0,01 Milligramm pro Liter ein strengerer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass der neue Grenzwert für das gesundheitsschädliche Metall nur dann einzuhalten ist, wenn sich keine Bleirohre mehr in einer Hausinstallation befinden.

"Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass alte Bleileitungen bis spätestens Anfang Dezember ausgetauscht sein müssen", so Umweltexperte Dirk Petersen. Sind in einem Gebäude noch Bleiinstallationen vorhanden, dann ist der Eigentümer verpflichtet, die betroffenen Bewohner hierüber zu informieren. Verbrauchern, die unsicher sind, ob in ihrem Haus noch Bleileitungen für die Trinkwasserversorgung genutzt werden, rät Petersen zu einem Test ihres Leitungswasser. "Sowohl die örtlichen Wasserwerke als auch private Labore untersuchen das Wasser auf Spuren von Blei." Falls Teile der Wasserleitungen sichtbar sind, lassen sich Bleirohre auch gut selbst erkennen. "Anders als Kupferleitungen können Bleileitungen in einem Stück gelegt und um Ecken gebogen werden. Bei einem Klopftest klingen sie dumpf und mit einem Messer, Schlüssel oder anderen spitzen Gegenstand kann man sie gut einritzen oder abschaben", weiß Petersen.

Bereits 2001 wurde der nun gültige Grenzwert festgelegt. "Auf die Einführung des strengeren Grenzwerts mussten wir angesichts des großen Gesundheitsrisikos viel zu lange warten", meint Petersen. Blei ist ein toxisches Schwermetall, das sich im Organismus anreichert und zu 90 Prozent in den Knochen ablagert. Besonders gefährdet sind Schwangere, Ungeborene, Säuglinge und Kinder.

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Quelle:
Pressemitteilung, 14.11.2013
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Tel. (040) 24832-0, Fax (040) 24832-290
E-Mail: info@vzhh.de
Internet: www.vzhh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2013