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MASSNAHMEN/178: Legionellen-Monitoring (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1004, vom 17. Dez. 2013, 32. Jahrgang

Legionellen-Monitoring - ein Bürokratiemonster?



Die Untersuchungspflichten im Hinblick auf Legionellen in der neuen Trinkwasserverordnung (TVO) waren Schwerpunktthema in der Ausgabe 37 des IWW-JOURNALS vom April 2012. ULRICH BORCHERS hat seinen Leitaufsatz mit "Die neue Pflicht zum Legionellen-Monitoring in der gewerblichen Trinkwasser-Installation - Hinweise zur Umsetzung und erste Erfahrungen" (S. 6-7) übertitelt. Unter dem Untertitel "Neue Überwachungsmaßnahmen führen zur verbesserter Verbrauchersicherheit aber auch zu kritisiertem Mehraufwand" rechtfertigt der Autor die neuen Melde- und Untersuchungsverpflichtungen: Die durch Legionellen bedingten Erkrankungen könnten "zu Todesfällen in Höhe der Zahl Verkehrstoter in Deutschland führen".

Ausführlich diskutiert der Autor die Frage, wer eigentlich für die Erfüllung der Melde- und Untersuchungspflichten verantwortlich sei: "Die Frage, wer in dem Strauß an Eigentums- und Betreiber-Konstellationen der Verantwortliche ist, erschließt sich nicht auf Anhieb vollständig." Auch die Auswahl repräsentativer Probenahmestellen könne einige Probleme aufwerfen - beispielsweise bei horizontalen Verteilsystemen, die im Extremfall über nur eine Steigleitung versorgt werden. "Hier würde die Entnahme nur einer Probe dem Problem nicht gerecht werden." BORCHERS hegt ferner die Befürchtung, dass "die fachlich einwandfreie Durchführung sowie die Unparteilichkeit" von Facility-Management-Unternehmen, Probenehmern und Laboreinrichtungen nicht in jedem Fall gewährleistet sein könnte.

"Das sollten die Behörden kritisch aber konstruktiv verfolgen". Und im Hinblick auf die "Gefährdungsanalyse" nach den §§ 9,8 TrinkwV müsse vermieden werden, "dass Analysen von Anbietern verkauft werden, die mehr dem Verkauf von Patentlösungen denn den dem sorgfältigen Check gegen das Arbeitsblatt W 551 dienen."

Personeller Mehrbedarf im Gesundheitsamt "hält sich in Grenzen"

Im IWW-JOURNAL findet sich unter der Überschrift "Noch mehr Verbraucherschutz oder nur Mehrkosten für die Mieter" auch ein Interview mit URSEL HEUDORF, Ärztin für öffentliches Gesundheitswesen und Leiterin der Abteilung Medizinische Dienste und Hygiene im Amt für Gesundheit Frankfurt/Main. In der Einleitung zu dem Interview schreibt das IWW-JOURNAL, dass das Frankfurter Gesundheitsamt "richtungweisende Monitoringprogramme in den öffentlichen Liegenschaften" durchgeführt habe. Durch die neue Aufgabe der Überwachung von gewerblichen Liegenschaften käme auf das Frankfurter Gesundheitsamt die Betreuung von zusätzlichen 20.000 bis 30.000 Liegenschaften zu. Im Hinblick auf eine drohende "Bürokratie- und Kostensteigerung" verteidigte die Amtärztin die neuen TVO-Anforderungen:

"Untersuchungs- und Sanierungspflichten würde ich nicht zur Disposition stellen wollen, diese halte ich für medizinisch sinnvoll und angemessen. Die damit verbundene Kostensteigerung sehe ich medizinisch begründet, da sie unmittelbar einen Gewinn an Sicherheit für die Verbraucher bedeutet."

Sollte sich nach drei Jahren Vollzug der neuen TVO herausstellen, dass die Legionellenproblematik in den Hausinstallationen überschätzt wurde, würde sich die Ärztin auf Grund von "datenbasierten Argumenten für eine weitere Änderung der Trinkwasserverordnung stark machen". Derzeit würde sich "bei guter Organisation" der personelle Mehrbedarf im Gesundheitsamt "in Grenzen" halten.

Legionellen-Untersuchungspflicht: Nur noch alle drei Jahre

Für Nicht-Risikobereiche (z. B. gewöhnliche Mietshäuser) lässt die TVO Verlängerungen der Untersuchungsintervalle durch das Gesundheitsamt zu, wenn die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) nachgewiesen ist, und die Befunde von mindestens drei jährlichen Untersuchungen ohne Beanstandung waren. Wegen der Aufregung in Hausbesitzervereinen über das "Bürokratiemonster" steht jetzt aber zur Debatte, die Melde- und Untersuchungspflichten in größerem Umfang auf drei Jahre zu strecken. In vielen Gesundheitsämtern ist ohne zusätzliches Personal die Prüfung der jährlich ins Amt schwappenden Datenflut gar nicht zu bewältigen. Ganz zu schweigen von den Kapazitätsengpässen bei der Einleitung von Folgemaßnahmen und dem zunehmenden Beratungsbedarf. Das generelle Strecken der Fristen auf drei Jahre hätte allerdings den Nachteil, dass sich diejenigen vorgeführt fühlen würden, die sich schon jetzt strikt an die Melde- und Untersuchungspflichten gehalten haben. Der Unmut der Hausbesitzervereine und der Mieter, auf denen die Untersuchungskosten abgeladen werden, hat aber dazu geführt, dass der Bundesrat im Okt. 2012 beschlossen hat, den Untersuchungsrhythmus generell auf drei Jahre zu strecken [Anm. BBU].

"Die lange Spur der Legionellen" ...

... war im IWW-JOURNAL ein Beitrag über die Recherchen zum "Ulmer Legionellenfall" übertitelt. In Ulm waren vor zwei Jahren Legionellen aus dem Rückkühlwerk eines Blockheizkraftwerkes über die Stadt verbreitet worden. Fünf Menschen starben und 59 Menschen waren erkrankt. Auf Grund des tragischen Falles wurde problematisiert, dass für Rückkühlwerke und Kühltürme keine verpflichtende Überwachung der hygienischen Qualität besteht. Auch Vorgaben zur Risikoeinschätzung sind bislang nicht vorhanden. Ferner bestehen keine Anzeigenpflichten für Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb solcher Anlagen. Um diesem Missstand abzuhelfen wird derzeit eine Technische Regel VDI 2047 Blatt 2 "Hygiene von Rückkühlwerken" erarbeitet. Erwähnt wird in dem Artikel auch, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Ulm immer noch nicht zu Ende geführt werden konnten. Die Ulmer Anlage sei inzwischen umgebaut worden. "Der hygienische Status wird durch den Betreiber überwacht."

Das "IWW-JOURNAL - Nachrichten aus dem IWW Zentrum Wasser" (A4, 16 S.) berichtet mehrmals im Jahr über die Arbeiten aus dem IWW. Die Zeitschrift kann kostenlos abonniert werden beim IWW
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Legionellen in den Medien

Die im November 2011 in Kraft getretene Melde- und Prüfpflicht für Legionellen in Mehrfamilienhäusern sorgte für eine rege Berichterstattung in den Medien. Beispielsweise fasste die Online-Ausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) am 05.03.12 die entsprechenden Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TVO) am Beispiel der Stadt Mülheim an der Ruhr wie folgt zusammen:
"Die neue Trinkwasserverordnung sieht vor, dass von der Meldepflicht betroffene Hausbesitzer ihre Anlagen dem Gesundheitsamt anzeigen, und dann das Wasser der Anlage einmal im Jahr durch ein zertifiziertes Labor auf Legionellen überprüfen lassen müssen."

Für Mülheim wird der Bestand an meldepflichtigen Gebäuden auf 2000 geschätzt. Im Schnitt habe das Mülheimer Gesundheitsamt einen Legionellenfall im Jahr gemeldet bekommen. Bundesweit seien es 600 Erkrankungen. Der Amtsarzt im Mülheimer Gesundheitsamt würde aber von einer deutlich höheren Dunkelziffer ausgehen, weil nicht bei jeder Lungenentzündung der Erreger nachgewiesen würde. Der Amtsarzt hatte sich im Gesundheitsausschuss des Mülheimer Gemeinderates den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung gestellt. Wie anderenorts auch hatten die Politiker im Gesundheitsausschuss kritisiert, dass die Informationen für betroffene Hausbesitzer nicht ausreichend seien. Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen TVO hatte das SWR-Fernsehen am 27.10.11 über die kommende Anzeige- und Untersuchungspflicht berichtet. Moniert wurde u.a., dass in Ba.-Wü. nur 40 Laboreinrichtungen in der Lage seien, qualifizierte Untersuchungen auf Legionellen vorzunehmen, in Rheinland-Pfalz seien es sogar nur 16 Laborinstitute. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die Kosten für die Untersuchungen auf die Mieter abgewälzt werden könnten. Für die Einrichtung der vorgeschriebenen Probenahmestellen könnten die Mieter allerdings nur zur Kasse gebeten werden, wenn dies als Modernisierungsmaßnahme anerkannt würde. Und die Bußgelder bei einer Missachtung der Anzeige- und Untersuchungspflicht könnten in keinem Fall an die Mieter weitergegeben werden. Wenn der "Grenzwert" für Legionellen überschritten würde, müssten Hauseigentümer mit hohen Kosten rechnen.

"Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen können mehrere Tausend Euro teuer werden. Möglicherweise müssen auch die Leitungssysteme gereinigt werden, was weitere hohe Kosten verursacht", zitierte das SWR-Fernsehen den baden-württembergischen SHK-Verband.

10 bis 25 Prozent positive Legionellenbefunde?

Über einen konkreten Sanierungsfall im Gefolge eines positiven Legionellenbefundes berichtete der MÜNCHENER MERKUR am 11.05.12: "Eine Münchnerin musste umziehen, weil in den Wasserleitungen ihrer alten Wohnung zu viele gefährliche Bakterien gefunden wurden." An einer Entnahmestelle in dem betreffenden Haus sei eine Konzentration von 1.200 Legionellen pro 100 Milliliter festgestellt worden. Entsprechend den bisher gemeldeten Testergebnissen gehe das Gesundheitsamt in München davon aus, "dass bei 10 bis 25 Prozent aller Untersuchungen der Maßnahmenwert überschritten" werde. Die höchste Belastung, die bisher gemeldet wurde, sei mit 29.500 Bakterien pro 100 Milliliter aus der Leitung einer wenig genutzten Dusche analysiert worden. In dem zuvor genannten Haus mussten die alten Rohre ersetzt werden. "Für die Bewohner bedeutete das: ausziehen, für mindestens vier Wochen." In diesem Fall hatte der Vermieter nicht nur die Kosten für die Sanierung, sondern auch für die Ausweichquartiere seiner Mieter übernommen.

Von Maßnahme- und Grenzwerten

In dem Beitrag des Münchener Merkurs wurde auch über den Maßnahmenwert aufgeklärt, der ansonsten in den Medien vielfach als Legionellen-"Grenzwert" bezeichnet wird.

"Die Bedeutung des Belastungswerts 100

Legionellen pro 100 Milliliter Trinkwasser - das ist die Größenordnung, die die geänderte Trinkwasserverordnung vorgibt. Sie ist allerdings laut Umweltbundesamt nicht als Grenzwert zu verstehen, grenzt also nicht eine ungefährliche von einer gesundheitsgefährdenden Belastung ab. Sie sei vielmehr ein technischer Maßnahmenwert. Das bedeutet: Er basiert auf Erfahrungen und deutet darauf hin, dass ab 100 Legionellen technische Mängel vorliegen könnten, die einen gefährlichen Befall wahrscheinlicher machen. Unterschieden werden drei Belastungsbereiche: Eine Konzentration über 100 Legionellen gilt als mittlere, über 1000 als hohe und über 10 000 als extrem hohe Belastung. In allen Fällen muss der Vermieter das Gesundheitsamt und die Mieter über das Ergebnis informieren, die Ursache klären und für Abhilfe sorgen, also etwa ein Duschverbot erteilen und die Anlage desinfizieren oder sanieren."

Weitere Infos unter www.muenchen.de/trinkwasser.


Legionellentest: Techem & Fresenius bieten Rundumsorglos-Paket

Die Ausweitung der Legionellenprüfung auf die Wohnungswirtschaft in Folge der neuen Trinkwasserverordnung (TVO) hat diverse Unternehmen zu neuen Geschäftsideen inspiriert:

"Der Energiemanager Techem und das Analyse-Unternehmen SGS Institut Fresenius bieten Inhabern von Wasserversorgungsanlagen, also Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften, ein umfassendes Dienstleistungsangebot rund um die gesetzlichen Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung im Bereich Legionellenprüfung",

heißt es hierzu in einer Pressemitteilung der beiden Unternehmen vom 23. März 2012. Durch die Zusammenarbeit der beiden Unternehmen würde die gesamte Bandbreite von der Probennahme bis zur Sanierungsberatung abgedeckt. Zu dem breitgefächerten Dienstleistungsangebot habe man sich entschlossen, weil man festgestellt habe, dass "die Novellierung der Trinkwasserverordnung bei unseren Kunden einen dringenden Bedarf ausgelöst" habe. Mit dem Dienstleistungspaket könne man der Wohnungswirtschaft jetzt "umfangreiche Services rund um die Legionellenprüfung aus einer Hand präsentieren" - flächendeckend und bundesweit. Dabei verstehe sich TECHEM als "erster Ansprechpartner im gesamten Beratungs- und Untersuchungsprozess gegenüber der Wohnungswirtschaft". Dank dem neuen Service-Angebot könnten sich die Verantwortlichen der Wohnungswirtschaft wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Das modular aufgebaute Dienstleistungsangebot der beiden Unternehmen nehme der Wohnungswirtschaft alle Verpflichtungen ab, die aus der neuen TVO entstehen - also:

  • Aufnahme der Trinkwasserversorgungsanlage,
  • Wahrnehmung der Meldepflicht ans Gesundheitsamt,
  • Wasserprobennahme und Prüfung auf Legionellen,
  • Information des Gesundheitsamtes sowie der Nutzer über die Analyseergebnisse.

Darüber hinaus würden Beratungsleistungen zur Prävention und begleitenden Sanierung angeboten.

Weitere Auskunft über das kombinierte Dienstleistungsangebot von TECHEM und FRESENIUS:
Ute Ebers
Head of Corporate Communications
Techem GmbH
Telefon: 06196/522-2990
E-Mail: ute.ebers[at]techem.de


Gefährliche Legionellen: "Staat vernachlässigt Aufklärungspflicht"

Der Deutsche Fachverband für Luft- und Wasserhygiene (DFLW - www.dflw.info) hat in einer Pressemitteilung am 15.11.12 moniert, dass die Öffentlichkeit zu wenig über "die erheblichen Gesundheitsgefahren" durch Legionellen in der Trinkwasserinstallation informiert werde. "Der DFLW e.V. fordert daher eine umfassende und objektive Aufklärung von Seiten des Staates, der nach geltenden Gesetzen dazu verpflichtet ist, die Menschen zu informieren."

Im Infektionsschutzgesetz, der gesetzlichen Grundlage für die Trinkwasserverordnung, sei in §3 "eindeutig" geregelt, "dass die Information und Aufklärung der Allgemeinheit eine öffentliche Aufgabe" sei. Dies sei bereits vor mehr als 10 Jahren in der amtlichen Begründung für dieses Gesetz festgehalten worden. Der Verband wies darauf hin, dass die Zuständigkeit für diese Aufgaben bei der in Köln ansässigen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, liegen würde. Obwohl bei den bisherigen Legionellen-Untersuchungen in Großeinrichtungen eine Befallsquote von 15 bis 20 Prozent festgestellt worden sei, erfolgte "bisher noch keine umfassende Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Verbraucher". Dies sei umso unverständlicher, weil "rund 25.000 Menschen (...) jährlich an einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung" erkranken würden, die auf Legionellen zurückzuführen seien. Der DFLW e.V. vertritt ferner die Ansicht, dass das Thema Legionellen in Trinkwasser-Installationen "nur unter Mitwirkung der Verbraucher gelöst werden" könne. "Diese benötigen jedoch Informationen zu Themen wie: die richtige Benutzung einer Trinkwasseranlage sowie Grenzen von Energie- und Wassersparmaßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes."

Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, müssten "ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden". Und weiter: "Ein schnelles, parteiübergreifendes Handeln der Politik zum Erreichen von Präventionszielen ist unerlässlich und seit langem überfällig. Eine flächendeckende und umfassende Verbraucheraufklärung ist von Fachverbänden und Fachgremien alleine nicht zu bewältigen."

Weitere Auskunft zur Positionierung des DFLW e.V. bei der Legionellen-Aufklärung und -Prophylaxe gibt es bei der vom DFLW beauftragten PR-Agentur:
K.M. / Kommunikation und Marketing
Kathrin Planiczky
Tel. 06184 - 953447
E-Mail: k.planiczky[at]km-kommunikationundmarketing.de

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1004
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU),
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2013