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SCHUTZ/091: Gewässerschutz beginnt im eigenen Haushalt (aid)


aid-PresseInfo Nr. 11/10 vom 17. März 2010

Gewässerschutz beginnt im eigenen Haushalt

Arbeitskreis Wasser und Pflanzenschutz zum Weltwassertag


(aid) - Zum Tag des Wassers am 22. März macht der Arbeitskreis Wasser und Pflanzenschutz darauf aufmerksam, dass Gewässerschutz vor der eigenen Tür beginnt. Zwar herrsche bei uns keine Wasserknappheit und die Bevölkerung, Landwirtschaft und Industrie seien ausreichend mit Wasser versorgt. Dennoch müssten die Wasserversorger einen hohen Aufwand betreiben, um aus dem verfügbaren Rohwasser Trinkwasser zu machen.

Die Einträge an Verunreinigungen und Schadstoffen aus Industrie und Landwirtschaft seien - abgesehen von den so genannten Altlasten - in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zurückgegangen. Hier zeigten die Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die Kontrollen gewerblicher Einleiter und landwirtschaftlicher Betriebe Wirkung. Die problematischeren Gewässerverschmutzer seien heutzutage vielmehr private Haushalte und Kleingewerbetreibende, häufig aus Unwissenheit oder aus Unachtsamkeit.

Unvermeidlich sei zum Beispiel, dass manche Medikamente nicht vollständig vom Körper aufgenommen werden und Rückstände mit den Ausscheidungen in den Wasserkreislauf gelangen. Da Kläranlagen diese Substanzen nicht entfernen könnten, würden Tiere im und am Wasser unfreiwillig "mitbehandelt". Daher sei es wichtig, Medikamente nur sparsam und entsprechend der Gebrauchsanleitung zu verwenden und übrig gebliebene Arznei keinesfalls in der Toilette zu entsorgen.

Auch "Alltags-Chemikalien" tragen zur Gewässerbelastung bei. Rückstände stammten zum Beispiel aus WC-Duftsteinen und Rohrreinigern, Wasch- und Putzmitteln, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Kosmetika, aus Fassadenfarben und Holzlasuren. Auch hier sei zu fragen, ob jede Anwendung notwendig sei und immer die Dosieranleitung eingehalten werde.

Ohne sich der Folgen bewusst zu sein, griffen viele Hobbygärtner zur chemischen Keule, wenn es darum gehe unerwünschtes Grün auf befestigten Garageneinfahrten, auf Fußwegen oder Treppenstufen zu entfernen. Abgesehen davon, dass die Anwendung von Unkrautvernichtern auf versiegelten Flächen verboten sei und bei Nichtbeachtung spürbare Geldbußen für den Anwender drohten, gelangten die Wirkstoffe beim nächsten Regenguss in die Kanalisation und weiter ungehindert in Flüsse und Seen. Das gleiche Problem trete auf, wenn übrig gebliebene Spritzbrühe aus einer legalen Anwendung in den Ausguss geschüttet oder die Spritze im Waschbecken gereinigt werde.

Zum ordnungsgemäßen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im außerlandwirtschaftlichen Bereich hält der Arbeitskreis Wasser und Pflanzenschutz Informationsmaterialien bereit. Sie erläutern, was erlaubt und was verboten ist und stellen alternative Verfahren vor. AK Wasser und Pflanzenschutz/aid

Weitere Informationen:

www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Ziel des Arbeitskreises ist es, mittels geeigneter Informationen die Gewässerbelastung durch Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe aus privaten, kommunalen und gewerblichen Quellen zu reduzieren. Denn es gibt Alternativen. Dem Arbeitskreis gehören Vertreter der Wasserwirtschaft, der Pflanzenschutzmittel-Industrie, des Pflanzenschutz-Handels, von Ministerien, Behörden und Kammern an.

www.aid.de/landwirtschaft/pflanzenschutz.php
www.aid.de/ernaehrung/haushalt.php


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Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 11/10 vom 17. März 2010
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
E-Mail: aid@aid.de
Internet: www.aid.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2010